Ketubbot — Blatt 27a
1und er lehrt dies nur von der Verpfändung, nicht aber von der Inhaftierung!? — Dasselbe gilt auch von der Inhaftierung, nur hatte es sich so ereignet.
2Manche lesen: Raba sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: R. Jose der Priester und R. Zekharja b. Haqaçab bekundeten folgendes: Einst wurde in Ašqelon eine Jisraélitin verpfändet, und die Angehörigen ihrer Familie stießen sie aus, obgleich ihre Zeugen bekundet hatten, daß sie mit niemand isoliert war und nicht verunreinigt worden ist. Da sprachen die Weisen zu ihnen: Glaubt ihr ihnen, daß sie verpfändet war, so glaubt ihnen auch, daß sie mit niemand isoliert war und nicht verunreinigt worden ist, und glaubt ihr ihnen nicht, daß sie mit niemand isoliert war und nicht verunreinigt worden ist, so glaubt ihnen auch nicht, daß sie verpfändet war.
3In Ašqelon geschah es wegen einer Geldsache, trotzdem nur deshalb, weil Zeugen es bekundeten, nicht aber, wenn keine Zeugen es bekunden, und es ist wohl einerlei, ob verpfändet oder inhaftiert. — Nein, anders verhält es sich bei der Verpfändung.
4Manche weisen auf einen Widerspruch hin: Wir haben gelernt, daß sie, wenn wegen einer Geldsache, ihrem Manne erlaubt sei; auch in Ašqelon geschah es ja wegen einer Geldsache, und nur deshalb, weil Zeugen es bekundeten, nicht aber, wenn keine Zeugen es bekunden!?
5Darauf wird erwidert: R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sprach: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn die Jisraéliten die Oberhand über die weltlichen Völker haben, und das andere, wenn die weltlichen Völker die Oberhand über sich selber haben.
6WENN WEGEN EINER STRAFSACHE, [IHREM MANNE] VERBOTEN. Rabh sagte: Beispielsweise die Frauender Diebe. Levi sagte: Beispielsweise die Frau des Ben-Dunaj. Ḥizqija sagte: Dies nur, wenn sie bereits zur Hinrichtung verurteilt worden sind. R. Joḥanan sagte: Auch wenn sie noch nicht zur Hinrichtung verurteilt worden sind.
7WENN EINE STADT VON EINER BELAGERUNGSTRUPPE EROBERT WORDEN IST, SO SIND ALLE IN DIESER BEFINDLICHEN PRIESTERFRAUEN VERBOTEN. HABEN SIEZEUGEN, SELBST EINEN SKLAVEN ODER EINE SKLAVIN, SO SIND SIE GLAUBHAFT. NIEMAND ABER IST FÜR SICH SELBST GLAUBHAFT.
8GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn eine Truppe in eine Stadt einrückt, so sind zur Friedenszeit die offenen Fässerverboten und die geschlossenen erlaubt, zur Kriegszeit aber diese und jene erlaubt, weil sie keine Zeit haben [den Wein] zu libieren!?
9R. Mari erwiderte: Sie findenZeit zur Beiwohnung, wenn sie auch keine Zeit zum Libieren finden. R. Jiçḥaq b. Elea͑zar erklärte im Namen Ḥizqijas: Das eine gilt von einer Belagerungstruppe desselbenReiches, und das andere gilt von einer Belagerungstruppe eines fremden Reiches. —
10Auch bei einer Belagerungstruppe desselben Reiches ist es ja nicht denkbar, daß nicht ein einziger herangekommen ist!? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Wenn die Wacheneinander sehen. — Es ist ja nicht denkbar, daß keiner ein wenig einschläft!? R. Levi erwiderte: Wenn die Stadt mit Ketten, Hunden, Glockenund Gänsen umgeben ist.
11R. Abba b. Zabhda sagte: Hierüber streiten R. Jehuda der Fürst und die Rabbanan; einer erklärt, das eine gelte von einer Belagerungstruppe desselben Reiches und das andere von einer Belagerungstruppe eines fremden Reiches, und wandte dagegen nichts ein, und einer erhob dagegen all jene Einwendungen und erklärte, wenn die Stadt mit Ketten, Hunden, Glocken und Gänsen umgeben ist.
12R. Idi b. Abin sagte im Namen des R. Jiçḥaq b. Ašjan: Ist da ein Versteck vorhanden, so schützt eralle Priesterinnen.
13R. Jirmeja fragte: Wie ist es, wenn er nur eine von ihnen faßt: sagen wir von jeder, diese war es, oder sagen wir es nicht? —
14Hierbei sollte es nicht anders sein, [als beim folgenden Falle]. Wenn es zwei Stege sind, einer unreinund einer rein, und jemand den einen ging und sich mit Reinem befaßte, und darauf ein anderer den anderen ging und sich mit Reinem befaßte, so ist,
15wie R. Jehuda sagt, falls jeder besonders [einen Gelehrten] fragt, jeder rein, wenn aber beidezusammen, so sind sie unrein; R. Jose sagt, sie seien ob so oder so unrein.
16Raba, nach anderen R. Joḥanan, sagte: [Fragen sie] gleichzeitig, so sind sie nach aller Ansicht unrein, wenn nach einander, nach aller Ansicht rein, sie streiten nur über den Fall, wenn einer für sich und seinen Gefährten fragt; nach einem gilt dies als gleichzeitig und nach einem gilt dies als nach einander. Auch hierbei erfolgt es ja, wenn man alle erlaubt, gleichzeitig. —
17Es ist ja nicht gleich; in jenem Falle ist eine Verunreinigung bestimmt erfolgt, hierbei aber ist es überhaupt nicht sicher, daß eine verunreinigt worden ist.
18R. Aši fragte: Wie ist es, wenn sie sagt, sie habe sich nicht versteckt und sei nicht verunreinigt worden: sagen wir,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.