Ketubbot — Blatt 28a

1ist er Priester, so darf sie nichtmit ihm in einer Durchgangsgasse wohnen. Gelegentlich eines Falles, der sich ereignete, entschieden sie, ein kleines Dorf gelte als Nachbarschaft. —

2Wer vor wem muß weichen? — Komm und höre, es wird gelehrt: Sie muß vor ihm weichen, nicht aber er vor ihr; gehört der Hof ihr, so muß er vor ihr weichen:

3Sie fragten: Wie ist es, wenn der Hof beiden gehört? — Komm und höre: Sie muß vor ihm weichen. In welchem Falle: gehört der Hof ihm, so ist es ja selbstverständlich, und gehört der Hof ihr, so wird ja gelehrt, daß, wenn der Hof ihr gehört, er vor ihr weichen muß; doch wohl in einem solchen Falle. — Vielleicht in dem Falle, wenn [sie] zur Miete wohnen. —

4Wie bleibt es damit? — Komm und höre: Rabh sagte: Das Umhergestoßenwerden eines Mannes ist schlimmer als das eines Weibes, denn es heißt:siehe, der Herr schleudert dich, wie man einen Mann schleudert.

5Die Rabbanan lehrten: Wenn er von ihrGüter aus ihrem väterlichen Hause geborgthat, so darf sie diese nur durch einen Fremdeneinfordern. R. Šešeth sagte: Wenn sie vor uns zu Gericht kommen, befassen wir uns nichtmit ihnen. R. Papa sagte: Man tue sie auch in den Bann. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Man geißele sie sogar. R. Naḥman sagte: Im großen Traktate von der Trauer wird gelehrt: Dies nur dann, wenn sie nach der Verheiratung geschieden worden ist, wenn aber nach der Verlobung, so darf sie auch selber einfordern, weil er mit ihr nicht vertraut ist.

6Einst kam ein Verlobter mit seiner Verlobten vor Raba, und R. Ada b. Mathna saß vor ihm. Da stellte Raba einen Vertreter zwischen sie. R. Ada b. Mathna sprach zu ihm: R. Naḥman sagte ja, im großen Traktate von der Trauer werde gelehrt &c.!? Dieser erwiderte: Ich sehe, daß sie miteinander vertraut sind.

7Manche sagen, Raba stellte keinen Vertreter zwischen sie, und R. Ada b. Mathna sprach zu ihm: Möge der Meister einen Vertreter zwischen sie stellen. Dieser erwiderte: R. Naḥman sagte, im großen Traktat von der Trauer werde gelehrt &c. Da entgegnete jener: Dies nur, wenn sie miteinander nicht vertraut sind, diesen aber sehe ich an, daß sie miteinander vertraut sind.

8IN FOLGENDEN FÄLLEN SIND ERWACHSENE ZU BEKUNDEN GLAUBHAFT, WAS SIE IN DER KINDHEIT GESEHEN HABEN. JEDER IST GLAUBHAFT, WENN ER SAGT: DIES IST DIE HANDSCHRIFT MEINES VATERS, DIES IST DIE HANDSCHRIFT MEINES LEHRERS, DIES IST DIE HANDSCHRIFTMEINES BRUDERS.

9FERNER: ICH ERINNERE MICH, DASS DIE N. MIT EINEM HINUMAUND ENTBLÖSSTEM HAUPTE HINAUSGEFÜHRTWURDE, DASS N. AUS DER SCHULE ZUM UNTERTAUCHEN GEFÜHRT WURDE, UM HEBEZU ESSEN, DASS ER MIT UNS EINEN ANTEIL AN DER TENNEERHIELT, DASS JENER ORT EIN GRÄBERPFLUGIST, DASS WIR BIS HIERHER AM ŠABBATHGINGEN.

10NIEMAND ABER IST GLAUBHAFT, WENN ER SAGT: N. HATTE WEGE[RECHT] AN DIESER STELLE, N. HATTE EINEN AUFSTELLUNGS- ODER TRAUERPLATZAN DIESER STELLE.

11GEMARA. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Nur in Verbindung mit einem Erwachsenen.

12Und [alle Fälle] sind nötig. Würde er es nur von seinem Vater gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er stets bei ihmwar, nicht aber gelte dies von seinem Lehrer. Würde er es nur von seinem Lehrer gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er Ehrfurcht vor ihmhatte, nicht aber gelte dies von seinem Vater.

13Und würde er es von beiden gelehrt haben, so könnte man glauben, beim Vater, weil er stets bei ihm war, und beim Lehrer, weil er Ehrfurcht vor ihm hatte, nicht aber gelte dies von seinem Bruder, bei dem weder das eine noch das andere zutrifft, so lehrt er uns, daß die Rabbanan ihm, da die Beglaubigung von Urkunden rabbanitisch ist, bei einer rabbanitischen Bestimmung glauben.

14ICH ERINNERE MICH, DASS DIE N. MIT EINEM HINUMA UND ENTBLÖSSTEM HAUPTE HINAUSGEFÜHRT WURDE. Weshalb? — Da die meisten Frauen als Jungfrauen heiraten, so ist dies nichts weiter als eine Kundgebung.

15DASS N. AUS DER SCHULE ZUM UNTERTAUCHEN GEFÜHRT WURDE, UM HEBE ZU ESSEN. Vielleicht war er Sklave eines Priesters!? Dies ist eine Stütze für R. Jehošua͑ b. Levi, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte, es sei verboten, seinen Sklaven die Tora zu lehren. —

16Etwa nicht, es wird ja gelehrt, daß, wenn sein Herr von ihm geborgt oder (sein Herr) ihn

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.