Ketubbot — Blatt 28b

1zum Verwalter eingesetzt, oder er in Gegenwart seines Herrn Tephillin angelegt oder drei Schriftverse im Bethause vorgelesen hat, er dadurch keine Freiheit erlange!? — In dem Falle, wenn er es zuweilen mit seiner Zustimmung getan hat, wir aber sprechen von dem Falle, wenn er ihn wie ein Kind behandelt.

2ZUM UNTERTAUCHEN. Nur inbezug auf rabbanitische Hebe. DASS ER MIT UNS EINEN ANTEIL AN DER TENNE ERHIELT. Vielleicht war er Sklave eines Priesters!? — Wir lernen also übereinstimmend mit dem, welcher sagt, man verabreiche einem Sklaven Hebe nur dann, wenn sein Herr bei ihm ist. Es wird nämlich gelehrt: Man verabreiche einem Sklaven Hebe nur dann, wenn sein Herr bei ihm ist — so R. Jehuda. R. Jose sagt, er könne sagen: bin ich Priester, so gebt sie mir meinetwegen, und bin ich Sklave eines Priesters, so gebt sie mir meines Herrn wegen.

3In der Ortschaft R. Jehudas erhob man auf Grund der Hebe in den [Priester]stand; in der Ortschaft R. Joses erhob man nicht auf Grund der Hebe in den [Priester]stand.

4Es wird gelehrt: R. Elea͑zar b. R. Jose sagte: In meinem ganzen Leben habe ich nur einmal Zeugnis abgelegt, und auf Grund meiner Aussage erhob man einen Sklaven in den Priesterstand. — Erhob man, wie kommst du darauf; wenn der Heilige, gepriesen sei er, sogar durch das Vieh der Frommen zu keinem Verstoßekommen läßt, um wieviel weniger durch die Frommen selbst!? —

5Vielmehr, man wollte auf Grund meiner Aussage einen Sklaven in den Priesterstand erheben. Er sah esin der Ortschaft R. Joses und bekundete es in der Ortschaft R. Jehudas.

6DASS JENER ORT EIN GRÄBERPFLUG IST. Weshalb? — [Die Unreinheit] des Gräberpfluges ist rabbanitisch. R. Jehuda sagte nämlich im Namen Šemuéls: Man blase auf einem Gräberpfluge [die Erde] weg und gehe weiter. Ferner sagte R. Jehuda b. Ami im Namen R. Jehudas, ein ausgetretener Gräberpflug sei [rituell] rein, weil nicht anzunehmen ist, daß ein gerstengroßer Knochennicht mit dem Fuße zertreten worden ist.

7DASS WIR BIS HIERHER AM ŠABBATH GINGEN. Er ist der Ansicht, die Bestimmung der Šabbathgrenze sei rabbanitisch.

8NIEMAND ABER IST GLAUBHAFT, WENN ER SAGT: N. HATTE WEGE[RECHT] AN DIESER STELLE, N. HATTE EINEN AUFSTELLUNGS- ODER TRAUERPLATZ AN DIESER STELLE. Aus welchem Grunde? — Geld nehmen wir nichtab.

9Die Rabbanan lehrten: Jemand ist glaubhaft, wenn er sagt, sein Vater habe ihm als Kind gesagt, jene Familie sei rein, jene Familie sei unrein. — Rein oder unrein, wie kommst du darauf!? — Vielmehr, jene Familie sei unbemakelt, jene Familie sei bemakelt.

10Ferner: daß wir bei der Ausstoßunggelegentlich [der Verheiratung] von N. mit N. gegessen haben, daß wir dem Priester N. Teighebe und Priestergaben gebracht haben. Nur durch ihn selbst, nicht aber durch einen anderen. In all diesen Fällen ist er, wenn er ein Nichtjude war und sich bekehrt hat, wenn er Sklave war und freigelassen wordenist, nicht glaubhaft. Ferner ist niemand glaubhaft, wenn er sagt, N. hatte Wege[recht] an dieser Stelle, N. hatte einen Aufstellungs- oder Trauerplatz an dieser Stelle. R. Joḥanan b. Beroqa sagt, er sei glaubhaft.

11Worauf bezieht sich R. Joḥanan b. Beroqa: wenn auf den Schlußsatz, so wird ja dadurch Geld abgenommen!? — Vielmehr, auf den Anfangsatz: in all diesen Fällen ist er, wenn er Nichtjude war und sich bekehrt hat, wenn er Sklave war und freigelassen worden ist, nicht glaubhaft. R. Joḥanan b. Beroqa sagt, er sei glaubhaft. —

12Worin besteht ihr Streit? — Der erste Autor ist der Ansicht, da er Nichtjude war, merkte er es sich nicht, und R. Joḥanan b. Beroqa ist der Ansicht, da er sich zu bekehren beabsichtigte, merkte er es sich.

13Was heißt Ausstoßung? — Die Rabbanan lehrten: Folgenderweise erfolgt die Ausstoßung. Wenn einer von den Brüdern eine für ihn unwürdige Frau geheiratet hat, so versammeln sich die Familienangehörigen und holen ein Faß voll Früchte, die sie in der Mitte der Straße zerschlagen, und sprechen: Brüder aus dem Hause Jisraéls, höret! Unser Bruder N. heiratete eine für ihn unwürdige Frau, und wir befürchten, seine Nachkommenschaft könnte sich mit der unserigen vermischen. Kommt und behaltet ein Merkzeichen für die Zukunft, damit seine Nachkommenschaft sich nicht mit der unserigen vermische. Dies ist die Ausstoßung, über die man aus dem Kindesalter zu bekunden glaubhaft ist.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.