Ketubbot — Blatt 29b

1auch Geldbuße, neben Verkauf.

2Wieso haben diese Anspruch auf die Geldbuße, man sollte doch hierauf beziehen: ihm soll sie zur Frau sein, eine Frau, die für ihn geeignet ist!? Reš Laqiš erwiderte: [Es heißt] Mädchen, Mädchen und das (Mädchen), einmal ist es an sich nötig, einmal zur Einbegreifung der mit einem VerboteBelegten, und einmal zur Einbegreifung der mit der AusrottungBelegten.

3R. Papa erwiderte: [Es heißt] Jungfrau, Jungfrauen und die (Jungfrauen); einmal ist es an sich nötig, einmal zur Einbegreifung der mit einem Verbote Belegten, und einmal zur Einbegreifung der mit der Ausrottung Belegten. —

4Weshalb erklärt R. Papa nicht wie Reš Laqiš? — Jener Schriftvers ist für eine Lehre Abajjes nötig, denn Abajje sagte: Wenn er ihr beigewohnt hat und sie gestorben ist, so ist erfrei, denn es heißt:er gebe dem Vater des Mädchens, nicht aber dem Vater einer Toten. —

5Weshalb erklärt Reš Laqiš nicht wie R. Papa? — Dieser Schriftvers ist für eine Wortanalogie nötig, denn es wird gelehrt:Einen Geldbetrag soll er darwägen, gemäß der Gabe für Jungfrauen; dieser gleicht der Gabe für Jungfrauenund die Gabe für Jungfrauen gleicht diesem. — Aber auch nach Reš Laqiš ist ja das eine wegen der Lehre Abajjes, und auch nach R. Papa das andere wegen der Wortanalogie nötig!? —

6Vielmehr, es sind sechs Schriftworte vorhanden: Mädchen, Mädchen, das (Mädchen), Jungfrau, Jungfrauen und die (Jungfrauen); zwei sind an sich nötig, eines für die Lehre Abajjes, eines für die Wortanalogie, und von den zweien, die zurückbleiben, ist eines zur Einbegreifung der mit einem Verbote Belegten und eines zur Einbegreifung der mit der Ausrottung Belegten nötig.

7Diesschließt die Ansicht des Autors der folgenden Lehre aus. Ihm soll sie zur Frau sein; Šimo͑n der Temanite sagte: Eine Frau, mit der eine Heirat möglichist. R. Šimo͑n b. Menasja sagte: Eine Frau, die zu behalten geeignet ist. —

8Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? R. Zera erwiderte: Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einem Hurenkinde und einer Nethina. Einer sagt, mit der eine Heirat möglich ist, und auch mit diesen ist eine Heiratmöglich, und einer sagt, die er behalten darf, diese aber darf er nicht behalten. —

9Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen nach R. A͑qiba, welcher sagt, bei den mit einem Verbote belegten sei die Antrauung ungültig? — Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einer Witwe mit einem Hochpriester. Dies nach R. Simaj, denn es wird gelehrt: R. Simaj sagte: Aus allen macht R. A͑qiba Hurenkinder, ausgenommen [die Kinder] eines Hochpriesters von einer Witwe, denn die Tora sagt:er soll nicht nehmen, und: er soll nicht entweihen, er erzeugt Entweihte und keine Hurenkinder. —

10Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen nach R. Ješebab? Dieser sagte nämlich: Wir wollen uns über A͑qiba b. Joseph beklagen, welcher sagt, jeder durch einen in Jisraél verbotenen Beischlaf [Erzeugte] sei ein Hurenkind. — Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.