Ketubbot — Blatt 32a

1Uns ist es ja bekannt, daß nicht mit Geißelung und Geldzahlung[zu bestrafen] ist!? U͑la erwiderte: Das ist kein Einwand; eines gilt von einer Schwester im Mädchenalter und eines gilt von einer mannbaren Schwester. –

2Auch bei der mannbaren Schwester ist ja Beschämungsgeld und Minderungsgeld[zu zahlen]!? – Bei einer Blöden. – Es ist ja Schmerzensgeld zu zahlen!? – Bei einer Verführten.

3Da du nun darauf gekommen bist, so kann es auch auf eine Schwester im Mädchenalter bezogen werden, wenn sie Waise und verführt worden ist. –

4Demnach ist U͑la der Ansicht, wenn Geldzahlung und Geißelung zusammentreffen, sei die Geldzahlung und nicht die Geißelung zu verhängen; woher entnimmt dies U͑la? – Er folgert dies von der Verletzung seines Nächsten; wie bei der Verletzung seines Nächsten, worauf Geldzahlungund Geißelunggesetzt sind, die Geldzahlung und nicht die Geißelung verhängtwird, ebenso ist überall, wo Geldzahlung und Geißelung zusammentreffen, die Geldzahlung und nicht die Geißelung zu verhängen. –

5Wohl gilt dies von der Verletzung seines Nächsten, wobei fünf Zahlungenzu leisten sind!? Und [erwidert man], die Geldzahlung sei eine Erleichterung, [so ist zu entgegnen:] diesist aus der Regel heraus dem Gerichte erlaubtworden!? –

6Vielmehr, es ist von den überführten Falschzeugenzu folgern: wie bei den überführten Falschzeugen, die mit einer Geldzahlungund der Geißelungzu belegen sind, nur die Geldzahlung und nicht die Geißelungverhängt wird, ebenso ist überall, wo Geißelung und Geldzahlung zusammentreffen, die Geldzahlung und nicht die Geißelung zu verhängen. –

7Wohl gilt dies von den überführten Falschzeugen, bei denen keine Warnungerforderlich ist!? Und [erwidert man,] die Geldzahlung sei eine Erleichterung, [so ist zu entgegnen:] diese haben keine Handlungausgeübt ! ? –

8Vielmehr, dies ist von beiden zu entnehmen; das Gemeinsame bei beiden ist, daß Geldzahlung und Geißelung zusammentreffen, und verhängt wird die Geldzahlung und nicht die Geißelung, ebenso ist überall, wo Geldzahlung und Geißelung zusammentreffen, die Geldzahlung und nicht die Geißelung zu verhängen. – Aber das Gemeinsame bei beiden ist ja, daß bei ihnen eine erschwerende Seitevorhanden ist!? Und [erwidert man,] die Geldzahlung sei eine Erleichterung, [so ist zu entgegnen:] weil bei ihnen eine erleichternde Seitevorhanden ist!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.