Ketubbot — Blatt 37a

1Ist R. Jehuda denn der Ansicht, sie verbleibe im Zustande der Heiligkeit, es wird ja gelehrt: Wenn eine Proselytin, die sich bekehrt, Blut gemerkt hat, so genügt, wie R. Jehuda sagt, dieseZeit ; R. Jose sagt, sie gleiche jeder anderen Frau und sei verunreinigend von dieser Stunde bis zur [gleichen] Stundeoder von der [letzten] Untersuchung bis zur [vorletzten] Untersuchung.

2Ferner muß sie drei Monatewarten – so R. Jehuda; R. Jose erlaubt ihr, sich sofort zu verloben und zu verheiraten. Dieser erwiderte: Du weisest auf einen Widerspruch hin zwischen einer Proselytin und einer Gefangenen!? Eine Proselytin behütete sich nicht, eine Gefangene aber behütete sich. –

3Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, der hinsichtlich einer Gefangenen besteht. Es wird gelehrt: Eine Proselytin, eine Gefangene und eine Sklavin, die älter als drei Jahre und einen Tag ausgelöst, bekehrt oder freigelassen worden sind, müssen drei Monate warten – so R. Jehuda; R. Jose erlaubt ihnen, sich sofort zu verloben und zu verheiraten. Dieser schwieg.

4Hierauf sprach er zu jenem: Hast du etwas darüber gehört? Jener erwiderte: Folgendes sagte R. Šešeth: wenn man gesehen hat, daß sie beschlafen worden ist. – Was ist demnach der Grund R. Joses? Rabba erwiderte : R. Jose ist der Ansicht, eine Frau verwende beim Huren Watte, damit sie nicht schwanger werde. –

5Allerdings ist eine Proselytin vorsichtig, weil sie sich zu bekehren beabsichtigt, ebenso eine Gefangene, weil sie nicht weiß, woman sie hinbringt, desgleichen eine Sklavin, sobald sie esvon ihrem Herrn hört, wieso aber diejenige, die wegen Zahn und Augefrei ausgeht!?

6Wolltest du erwidern, wenn unerwartet, sei R. Jose nicht dieser Ansicht, so erfolgt ja auch die Notzucht und die Verführung unerwartet, und es wird gelehrt, daß die Genotzüchtigte und die Verführte, wie R. Jehuda sagt, drei Monate warten müssen, und nach R. Jose sich sofort verloben und verheiraten dürfen!?

7Vielmehr, erwiderte Rabba, R. Jose ist der Ansicht, eine Frau drehe sich beim Huren um, damit sie nicht schwanger werde. – Und jener!? – Man berücksichtige, sie habe sich vielleicht nicht richtig umgedreht.

8DENN ES HEISST :wenn kein Unfall erfolgt, so werde er um Geld gestraft (&c.) Ist dies denn hieraus zu entnehmen, dies wird ja aus folgendem entnommen :entsprechend seinem Frevel, du kannst ihn nur wegen eines Frevels verurteilen, nicht aber kannst du ihn wegen zweier Frevel verurteilen!? –

9Eines bezieht sich auf Todesstrafe und Geldzahlung, und eines auf Geißelung und Geldzahlung. Und beides ist nötig. Würde es nur von Todesstrafe und Geldzahlung gelehrt worden sein, so könnte man glauben, weil eine Vernichtung des Lebensvorliegt, nicht aber gelte dies von Geißelung und Geldzahlung, wobei keine Vernichtung des Lebens vorliegt.

10Und würde es nur von Geißelung und Geldzahlung gelehrt worden sein, so könnte man glauben, weil sein Verbrechen kein Schweresist, nicht aber gelte dies von Todesstrafe und Geldzahlung, wobei es sich um ein schweres Verbrechen handelt. Daher ist beides nötig. –

11Wozu ist beides nötig nach R. Meír, welcher sagt, Geißelung und Geldzahlung seien gleichzeitig zu verhängen!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.