Ketubbot — Blatt 37b

1Eines bezieht sich auf Todesstrafe und Geldzahlung, und eines auf Todesstrafe und Geißelung. Und beides ist nötig. Würde es nur von Todesstrafe und Geldzahlung gelehrt worden sein, so könnte man glauben, weil man nicht körperlich und am Vermögen strafe, Todesstrafe und Geißelung aber, die beide körperlich erfolgen, gellen zusammen als verstärkte Todesstrafe und seien gleichzeitig zu verhängen.

2Und würde es nur von Todesstrafe und Geißelung gelehrt worden sein, so könnte man glauben, weil man nicht zweimal körperlich strafe, Todesstrafe und Geldzahlung aber, von denen eine körperlich und eine am Vermögen erfolgt, seien gleichzeitig zu verhängen. Daher ist beides nötig. –

3Wozu heißt es:ihr dürft kein Lösegeld nehmen für die Person eines Mörders? – Der Allbarmherzige sagt damit, daß man nicht von ihm Geld annehme und ihn von der Todesstrafe befreie. – Wozu heißt es:ihr dürft kein Lösegeld nehmen von dem, der in die Asylstadt zu flüchten hat? – Der Allbarmherzige sagt damit, daß man nicht von ihm Geld annehme und ihn von der Verbannung befreie. –

4Wozu sind hierfür zwei Schriftverse nötig? – Einer spricht von der Unvorsätzlichkeitund einer von der Vorsätzlichkeit. Und beide sind nötig. Würde er es nur von der Vorsätzlichkeit gelehrt haben, so könnte man glauben, weil es ein schweres Verbrechen ist, nicht aber gelte dies von der Unvorsätzlichkeit, das kein schweres Verbrechen ist. Und würde er es nur von der Unvorsätzlichkeit gelehrt haben, so könnte man glauben, weil keine Vernichtung des Lebensvorliegt, nicht aber gelte dies von der Vorsätzlichkeit, wobei eine Vernichtung des Lebens vorliegt. Daher sind beide nötig. –

5Wozu heißt es:und dem Lande wird keine Sühne für das Blut, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergoß? –

6Dies ist wegen der folgenden Lehre nötig: Woher, daß, wenn dem Kalbe das Genick gebrochen wordenist und darauf der Totschläger entdeckt wird, man ihn nicht frei ausgehen lasse? Es heißt: und dem Lande wird keine Sühne für das Blut, das darin vergossen worden ist. –

7Wozu heißt es:und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte hinwegtilgen? – Dies ist wegen der folgenden Lehre nötig: Und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte hinwegtilgen; die Blutvergießenden werden mit dem genickbrochenen Kalbe verglichen, wie dieses am Halse [getötet wird], ebenso die Blutvergießenden am Halse. –

8Demnach sollte [die Tötung] wie es bei diesem mit einem Beile und vom Nacken aus erfolgt, auch bei jenen mit einem Beile und vom Nacken aus erfolgen!? R. Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Die Schrift sagt:du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst, wähle für ihn einen leichten Tod. –

9Wozu heißt es :alles Gebannte, das vom Menschen gebannt wird, kann nicht losgekauft werden? – Dies ist wegen der folgenden Lehre nötig: Woher, daß, wenn jemand inbezug auf einen, der zur Hinrichtung hin ausgeführt wird, sagt, er gelobeseinen Schätzungswert, er nichts gesagt hat?

10Es heißt: alles Gebannte, das vom Menschen gebannt wird, kann nicht losgekauftwerden. Man könnte glauben, auch vor der Aburteilung, so heißt es: vom Menschen, nicht aber der ganze Mensch. –

11Wofür ist der Schriftvers alles Gebannte nach R. Ḥananja b. A͑qabja nötig, welcher sagt, seine Schätzung könne gelobt werden, weil sein Geldwert festgesetztist? –

12Er ist wegen der folgenden Lehre nötig: R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagte: Wir finden, daß diejenigen, die sich des Todes durch den Himmel schuldig gemachthaben, Lösegeld zahlen und Sühne erlangen können, wie es heißt :wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, somit könnte man glauben, dies gelte auch von solchen, bei denen es durch Menschenhand zu erfolgen hat, so heißt es: [alles] Gebannte, das vom Menschen gebannt wird, kann nicht ausgelöst werden.

13Ich weiß dies von den schweren Todesstrafen, für die es bei Unvorsätzlichkeit keine Sühne gibt, woher dies von den leichteren Todesstrafen, für die es bei Unvorsätzlichkeit eine Sühne gibt? Es heißt: alles Gebannte. –

14Dies ist ja zu entnehmen aus [den Worten:] ihr dürft kein Lösegeld nehmen, woraus hervorgeht, daß man nicht von ihm Lösegeld annehme und ihn befreie; wozu heißt es: alles Gebannte!? Rami b. Ḥama erwiderte: Dies ist nötig; man könnte glauben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.