Ketubbot — Blatt 38a
1nur dann, wenn er ihn auf schlagendgetötet hat, wobei es versehentlich keine Sühnegibt, wenn er ihn aber herunterschlagend getötet hat, wobei es versehentlich eine Sühne gibt, nehme man von ihm eine Geldzahlung und befreie ihn.
2Raba sprach zu ihm: Dies ist ja aus einer Lehre der Schule Ḥizqijas zu entnehmen!? In der Schule Ḥizqijas wurde nämlich gelehrt: Wer einen Menschen erschlägt, und wer ein Vieh erschlägt;
3wie beim Erschlagen eines Viehs zwischen Unvorsätzlichkeit und Vorsätzlichkeit, zwischen Absicht und Absichtslosigkeit, zwischen Herunterschlagen und Heraufschlagen nicht unterschieden wird, ihn von der Geldzahlung zu befreien, vielmehr verpflichte man ihn zur Geldzahlung, ebenso ist beim Erschlagen eines Menschen zwischen Unvorsätzlichkeit und Vorsätzlichkeit, zwischen Absicht und Absichtslosigkeit, zwischen Herunterschlagen und Heraufschlagen nicht zu unterscheiden, ihn zur Zahlung zu verpflichten, vielmehr befreie man ihn von der Geldzahlung.
4Vielmehr, erklärte Rami b. Ḥama, ist dies deshalb nötig: man könnte glauben, nur dann, wenn er ihm ein Auge geblendet und ihn dadurch getötet hat, wenn er ihm aber ein Auge geblendet und ihn auf andere Weise getötet hat, nehme man von ihm [auch] Geldzahlung. Raba sprach zu ihm: Auch dies ist ja aus einer anderen Lehre der Schule Ḥizqijas zu entnehmen, denn in der Schule Ḥizqijas wurde gelehrt:Auge um Auge, nicht aber Auge und Leben um Auge!?
5Vielmehr, erklärte R. Aši, ist dies deshalb nötig: man könnte glauben, daß er, da die Tora bei der Geldbuße ein Novum geschaffen hat, die Geldzahlung leiste, auch wenn er hingerichtet wird, so lehrt er uns. – Wofür sind [die Worte] alles Gebannte nach Rabba zu verwenden, welcher sagt, die Tora habe bei der Geldbuße ein Novum geschaffen, und er leiste die Geldzahlung, auch wenn er hingerichtet wird!? – Er ist der Ansicht des (ersten) Autors, der gegen R. Ḥananja b. A͑qabja [streitet].
6EIN MÄDCHEN, DAS VERLOBT WAR UND GESCHIEDEN WURDE, ERHÄLT, WIE R. JOSE DER GALILÄER SAGT, DIE GELDBUSSE NICHT ; R. A͑QIBA SAGT, SIE ERHALTE DIE GELDBUSSE, UND SIE GEHÖRE IHR SELBER.
7GEMARA. Was ist der Grund R. Jose des Galiläers? - Die Schrift sagt:die nicht verlobt ist, war sie aber verlobt, so erhält sie die Geldbuße nicht. – Und R. A͑qiba!? – Die nicht verlobt ist, [so gehört die Geldbuße] ihrem Vater, war sie verlobt, ihr selber. –
8[Es heißt ja auch:] Mädchen, nicht aber die Mannbare; gehört etwa [die Geldbuße] ihr selber!? Desgleichen: Jungfrau, nicht aber die Deflorierte; gehört sie etwa ihr selber!? Vielmehr ist sie überhaupt nicht [zu zahlen], ebenso bei jener, überhaupt nicht. –
9R. A͑qiba kann dir erwidern, [die Worte] die nicht verlobt ist, sind wegen der folgenden Lehre nötig: Die nicht verlobt ist, ausgenommen ein Mädchen, das verlobt war und geschieden wurde, das die Geldbuße nicht erhält – so R. Jose der Galiläer; R. A͑qiba sagt, sie erhalte die Geldbuße, und sie gehöre ihrem Vater. Dies ist durch einen Schluß zu folgern: ihr Antrauungsgeldgehört ihrem Vater und ihre Geldbuße gehört ihrem Vater, wie das Antrauungsgeld ihrem Vater gehört, auch wenn sie verlobt war und geschieden wurde, ebenso gehört die Geldbuße ihrem Vater, auch wenn sie verlobt war und geschieden wurde.
10Wozu heißt es demnach: die nicht verlobt ist? Es ist entbehrlich und dient dazu, um durch Wortanalogie anderes damit zu vergleichen. Hierbei heißt es: die nicht verlobt ist, und dortheißt es: die nicht verlobt ist, wie hierbei fünfzig [Silberstücke], ebenso dort fünfzig, und wie es dort Šeqelsind, ebenso hierbei Šeqel. –
11Was veranlaßt R. A͑qiba, [die Worte] die nicht verlobt ist zur Wortanalogie, und [das Wort] Jungfrau zur Ausschließung der Deflorierten zu verwenden,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.