Ketubbot — Blatt 38b
1vielleicht dient [das Wort] Jungfrau als Wortanalogieund [die Worte] die nicht verlobt ist zur Ausschließung eines Mädchens, das verlobt war und geschieden wurde!? –
2Es ist einleuchtend, daß [die Worte] die nicht verlobt ist als Wortanalogiedienen, denn auf diesesind [die Worte] jungfräuliches Mädchen anwendbar. – Im Gegenteil, [das Wort] Jungfrau sollte als Wortanalogiedienen, denn auf diesesind [die Worte] die nicht verlobt ist anwendbar!? – Jenesist einleuchtend, denn bei der einen war bereits eine Änderung am Körpererfolgt, bei der anderen aber war eine Änderung am Körper nicht erfolgt. –
3Woher entnimmt R. Jose der Galiläer jene Folgerung? – Er entnimmt sie aus folgender Lehre :Einen Geldbetrag soll er darwägen, gemäß der Gabe der Jungfrauen; dieser gleicht der Gabe der Jungfrauenund die Gabe der Jungfrauen gleicht diesem. –
4R. A͑qiba befindet sich ja in einem Widersprüche!? – Zwei Autoren streiten über die Ansicht R. A͑qibas. –
5Allerdings hebt nach R. A͑qiba in unserer Mišna die Wortanalogie den einfachen Sinn des Schriftversesnicht vollständig auf, nach R. A͑qiba in der Barajtha aber hebt ja die Wortanalogie den einfachen Sinn des Schriftverses vollständig auf!?
6R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Man betone: die nicht verlobt ist. – Wegen der Verlobten ist er ja hinzurichten!? – Man könnte glauben, daß er, da die Tora bei Bußzahlungen ein Novum geschaffen hat, die Geldbuße zahle, auch wenn er hingerichtet wird. –
7Wie ist es nach Rabba zu erklären, welcher sagt, die Tora habe bei den Bußzahlungen ein Novum geschaffen, und er leiste die Zahlung, auch wenn er hingerichtet wird!? – Er vertritt die Ansicht R. A͑qibas in unserer Mišna.
8Die Rabbanan lehrten: Wem gehört die Geldbuße? Ihrem Vater; manche sagen, ihr selber. Wieso ihr selber!? R. Ḥisda erwiderte: Hier wird von einem Mädchen gesprochen, das verlobt war und geschieden wurde. Sie führen den Streit unserer Mišna und der Barajtha über die Ansicht R. A͑qibas.
9Abajje sagte: Wenn er ihr beigewohnt hat und sie gestorbenist, so ist er frei, denn es heißt :so gebe er dem Vater des Mädchens, nicht aber dem Vater einer Toten. Das, was Abajje entschieden war, war Raba fraglich,
10denn Raba fragte: Gibt es eine Mannbarwerdung im Grabeoder nicht: gibt es eine Mannbarwerdung im Grabe, sodaß [die Geldbuße] ihrem Sohnegehört, oder gibt es keine Mannbarwerdung im Grabe, sodaß sie ihrem Vater gehört? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.