Ketubbot — Blatt 39b

1sie sonst die Schmerzen bei ihrem Manne habenwürde. Man erwiderte ihm: Die gewaltsam beschlafen wird, ist nicht mit der zu vergleichen, die willig beschlafen wird. Vielmehr, erklärte R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha, für die Schmerzen beim Spreizen der Beine, wie es heißt :und du spreiztest deine Beine jedem Vorüberziehenden. –

2Demnach sollte dies auch bei der Verführten gelten!? R. Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abulia: Bei der Verführten verhält es sich ebenso, als wenn jemand zu seinem Nächsten sagen würde: zerreiße mein Seidenkleid und sei ersatzfrei. – ‘Mein’, es gehört ja ihrem Vater!? Vielmehr, erklärte R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha, die Schlauen unter ihnen sagen, die Verführte habe keine Schmerzen. –

3Wir sehen ja, daß sie wohl hat!? Abajje erwiderte: Mutter sagte mir, wie warmes Wasser auf einen Kahlkopf. Raba erwiderte : Die Tochter R. Ḥisdassagte mir, wie der Stich der Schröpflanzette. R. Papa erwiderte: Die Tochter des Abba aus Surasagte mir, wie hartes Brot am Gaumen.

4DER NOTZÜCHTER MUSS SOFORT ZAHLEN, DER VERFÜHRER, WENN ER SIE ENTFERNT &C. ‘Wenn er sie entfernt’, ist sie denn seine Frau!? Abajje erwiderte: Lies: wenn er sie nicht heiratet. Ebenso wird gelehrt: Der Verführer muß, obgleich sie gesagt haben, er zahle [die Geldbuße], wenn er sie nicht heiratet, Beschämung und Minderung sofort zahlen. Sowohl den Notzüchter als auch den Verführer kann sie und ebenso ihr Vater zurückweisen. –

5Allerdings die Verführte, denn es heißt :wenn weigern weigert sich ihr Vater, und dies gilt nicht nur von ihrem Vater, sondern auch von ihr selbst, denn es heißt weigertsich,

6ebenso die Genotzüchtigte selber, denn es heißt:ihm soll sie sein, wenn siewill, woher dies aber von ihrem Vater?

7Abajje erwiderte: Damit der Sünder nichts gewinne. Raba erwiderte: Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn den Verführer, der sich nur gegen den Willen ihres Vaters vergangen hat, sowohl sie als auch ihr Vater zurückweisen kann, um wieviel mehr gilt dies vom Notzüchter, der sich gegen den Willen ihres Vaters und ihren Willen vergangen hat.

8Raba erklärt nicht wie Abajje, denn er hat die Geldbuße zu zahlen und ist somit kein Gewinn habender Sünder. Abajje erklärt nicht wie Raba, denn [es ist zu erwidern:] den Verführer, der sie zurückweisen kann, kann auch ihr Vater zurückweisen, den Notzüchter, der sie nicht zurückweisen kann, kann auch ihr Vater nicht zurückweisen.

9Ein Anderes lehrt: Obgleich sie gesagt haben, der Notzüchter müsse sofort zahlen, dennoch hat sie, wenn er sie entfernt, keinen Anspruchan ihn. – ‘Wenn er sie entfernt’, kann er sie denn entfernen!? – Lies: wenn sie fortgeht, keinen Anspruch an ihn. Stirbt er, so ist die Geldbuße auf die Morgengabe zu verrechnen. R. Jose b. R. Jehuda sagt, sie erhalteeine Mine als Morgengabe. –

10Worin besteht ihr Streit? – Die Rabbanan sind der Ansicht, die Rabbanan haben die Morgengabe deshalb eingeführt, damit ihm [die Frau] nicht leicht zu entfernen sei, diese aber kann er überhaupt nicht entfernen. R. Jose b. R. Jehuda aber ist der Ansicht, auch diese, denn er kann sie so sehr quälen, bis sie sagt, sie wolle ihn nicht.

11DER NOTZÜCHTER MUSS AUS SEINEM GEFÄSSE TRINKEN. Raba aus Parziqa sprach zu R. Aši: Merke, es wird ja von einem auf das anderegefolgert,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.