Ketubbot — Blatt 40a

1so sollte doch auch diesbezüglichgefolgert werden!? – Die Schrift sagt:er statte sie sich zur Frau aus, wenn er will.

2WAS HEISST AUS SEINEM GEFÄSSE TRINKEN &C. R. Kahana sagte: Ich trug R. Zebid aus Nehardea͑ folgendes vor : Mag doch das Gebotdas Verbotverdrängen !?

3Dieser erwiderte mir: Nur in einem Falle wie bei Beschneidungund Aussatz, wo das Gebot nicht anders ausgeübt werden kann, sagen wir, das Gebot verdränge das Verbot, hierbei aber kommt ja, wenn sie sagt, sie wolle ihn nicht, das Gebot überhaupt nicht zur Anwendung.

4IST SIE EINE WAISE, DIE VERLOBT WAR UND GESCHIEDEN WURDE, SO IST ER, WIE R. ELEA͑ZAR SAGT, BEI VERFÜHRUNG FREIUND BEI NOTZUCHT VERPFLICHTET.

5GEMARA. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: R. Elea͑zar lehrte es nach der Ansicht seines Lehrers R. A͑qiba, welcher sagt, sieerhalte Geldbuße und die Geldbuße gehöre ihr selber. – Woher dies? – Er lehrt, daß, wenn sie Waise ist, er, wie R. Elea͑zar sagt, bei Notzucht [zur Geldbuße] verpflichtet und bei Verführung davon frei sei,

6und da dies von einer Waise selbstverständlichist, so lehrt er uns wahrscheinlich folgendes: die im Mädchenalter verlobt war und geschieden wurde, gleicht einer Waise; wie bei einer Waise [die Geldbuße] ihr selber gehört, ebenso bei einer, die im Mädchenalter verlobt war und geschieden wurde, ihr selber.

7R. Zera sagte im Namen des Rabba b. Šila im Namen R. Hamnuna des Greisen im Namen des R. Ada b. Ahaba im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. Elea͑zar. Rabh rief über R. Elea͑zar: Der vorzüglichste unter den Weisen.

8WIE WIRD DIE BESCHÄMUNG [BERECHNET]? JE NACH DEM BESCHÄMENDENUND DER BESCHÄMTEN. WIE DIE MINDERUNG? MAN SCHÄTZT SIE, WIEVIEL SIE ALS ZU VERKAUFENDE SKLAVIN VORHER WERT WAR UND WIEVIEL SIE JETZT WERT IST. DIE GELDBUSSE IST FÜR JEDEN GLEICH. JEDE [ZAHLUNG], DIE IN DER TORA FESTGESETZT IST, GILT FÜR JEDEN GLEICH.

9GEMARA. Vielleicht meint der Allbarmherzige fünfzig Sela͑ für alles zusammen!? R. Zera erwiderte: Man würde dann sagen: wieso sollte, wer die Tochter eines Königs beschlafen hat, fünfzig [zahlen], und wer die Tochter eines Gemeinen beschlafen hat, fünfzig[zahlen]!? Abajje sprach zu ihm: Demnach kann man ja auch hinsichtlich eines Sklavensagen: wieso für einen Sklaven, der Perlen locht, dreißig, und für einen Sklaven,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.