Ketubbot — Blatt 3b
1Welches Bewenden hat es mit der Vorsorge? — Es wird gelehrt: Sie sagten deshalb, daß eine Jungfrau am Mittwoch geehelicht werde, damit er, wenn er die Jungfernschaftsanklage zu erheben hat, sich sofort am folgenden Morgen an das Gericht wenden könne. Mag sie doch am Sonntag geehelicht werden, sodaß er, wenn er die Jungfernschaftsanklage zu erheben hat, sich sofort am folgenden Morgen an das Gericht wenden könne!? Die Weisen haben eine Vorsorge für die Töchter Jisraéls getroffen; ein Mensch befasse sich drei Tage mit [der Vorbereitung] für das Hochzeitsmahl, Sonntag, Montag und Dienstag, und am Mittwoch heirate er sie.
2Seit der Gefahr aber ist es beim Volke Brauch, am Dienstag zu heiraten, und die Weisen wehrten es ihnen nicht. Am Montag heirate man nicht; liegt aber ein Zwangsfall vor, so ist es erlaubt. Soll die [Beiwohnung] erstmalig in der Nacht zum Šabbath erfolgen, so trenne man den Bräutigam von der Braut; weil dabei eine Verletzungerfolgt. —
3Welche Gefahr: wollte man sagen, als verhängt worden war, eine Jungfrau, die am Mittwoch geehelicht wird, werde hingerichtet: wieso ist dies Brauch, diessollte ja ganz abgeschafft werden!?
4Rabba erwiderte: Als verhängt worden war, jede Jungfrau, die (am Mittwoch) geehelicht wird, werde erstmalig vom Hegemon beschlafen. — Dies ist ja keine Gefahr, sondern ein Zwangsfall!? — Es gibt Keusche, die sich dem Tode preisgeben und in Gefahr geraten. —
5Sollte man sie doch belehrt haben, daß es gezwungen erlaubt sei!? — Es gibt Zuchtloseund es gibt Priesterinnen. —
6Sollte man dies abgeschafft haben!? — Das Verhängnis wird aufgehoben, und wegen eines Verhängnisses ist daher eine Bestimmung der Rabbanan nicht abzuschaffen. — Demnach kann er ja auch am Dienstag kommen und ihr beiwohnen!? — Im Falle eines Zweifels bemüht er sich nicht.
7«Am Montag heirate man nicht; liegt aber ein Zwangsfall vor, so ist es erlaubt.» Was ist unter Zwangsfall zu verstehen; wenn etwa das, was wir gesagt haben, wieso nennt er es da Gefahr und hier Zwangsfall!? Und ferner heißt es da, es sei Brauch, hier aber, es sei erlaubt!?
8Raba erwiderte: Wenn ein Gerücht geht, ein Heerführer komme in die Stadt. — In welchem Falle: wenn er kommt und weiter geht, schiebe man es doch auf!? — In dem Falle, wenn er kommt und bleibt. — Die Hochzeit kann ja am Dienstag erfolgen!? — Seine Quartiermeister kommen am Dienstag.
9Wenn du aber willst, sage ich: unter Zwangsfall ist der Fall der folgenden Lehre zu verstehen. Wenn sein Brot gebacken, sein Vieh geschlachtet und sein Wein verschnitten ist, und der Vater des Bräutigams oder die Mutter der Braut stirbt, so bringe man die Leiche in eine Kammer, sodann führe man den Bräutigam und die Braut unter den Baldachin,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.