Ketubbot — Blatt 4a

1und er vollziehe den Pflichtbeischlafund ziehe sich zurück. Er halte die sieben Hochzeitstageund nachher die sieben Trauertage. Während all dieser Tageschlafe er unter den Männern und sie unter den Frauen. Während der dreißig Tageverweigere man der Braut nicht ihren Schmuck.

2Diesnur, wenn der Vater des Bräutigams oder die Mutter der Braut, weil niemand anders sich um siebemüht, nicht aber, wenn umgekehrt.

3Raphram b. Papa sagte im Namen R. Ḥisdas: Diesnur, wenn bereits Wasser über das Fleisch gegossen ist, wenn aber noch kein Wasser über das Fleisch gegossen ist, so ist es zu verkaufen.

4Raba sagte: In einer Großstadt ist das Fleisch zu verkaufen, auch wenn bereits Wasser darüber gegossen ist. R. Papa sagte: In einem Dorfe ist das Fleisch nicht zu verkaufen, auch wenn noch kein Wasser darüber gegossen ist. — Wo hat demnach die Lehre R. Ḥisdas Geltung!? R. Aši erwiderte: Beispielsweise in Matha Meḥasja, das nicht Großstadt und nicht Dorf ist.

5Übereinstimmend mit R. Ḥisda wird gelehrt: Wenn sein Brot gebacken, sein Vieh geschlachtet, sein Wein verschnitten und bereits Wasser über das Fleisch gegossen ist, und der Vater des Bräutigams oder die Mutter der Braut stirbt, so bringe man die Leiche in eine Kammer, sodann führe man den Bräutigam und die Braut unter den Baldachin, und er vollziehe den Pflichtbeischlaf und ziehe sich zurück. Er halte die sieben Hochzeitstage und nachher die sieben Trauertage. Während all dieser Tage schlafe er unter den Männern und seine Frau unter den Frauen.

6Ebenso schlafe er, wenn seine Frau Menstruation bekommen hat, unter den Männern und sie unter den Frauen. Während der dreißig Tage verweigere man der Braut nicht ihren Schmuck. Keinesfalls darf er die Beiwohnung [erstmalig] am Vorabend des Šabbaths oder am Ausgange des Šabbaths vollziehen.

7Der Meister sagte: Er schlafe unter den Männern und sie schlafe unter den Frauen. Dies ist eine Stütze für R. Joḥanan, denn R. Joḥanan sagte: Obgleich sie gesagt haben, während des Festessei keine Trauer zu halten, so sind heimliche Dingedennoch zu beobachten.

8R. Joseph, der Sohn Rabas, trug im Namen Rabas vor: Dies nur, wenn er die Beiwohnung noch nicht vollzogen hat, wenn er aber bereits die Beiwohnung vollzogen hat, darf seine Frau mit ihmschlafen. —

9Da wird ja von dem Falle gesprochen, wenn er die Beiwohnung vollzogen hat, und es wird gelehrt, daß er unter den Männern und sie unter den Frauen schlafe!? — Er bezieht sich auf den Fall, wenn seine Frau Menstruation bekommen hat. —

10Es heißt ja: ebenso!? —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.