Ketubbot — Blatt 48a

1R. Elie͑zer b. Ja͑qob erklärte: Fleisch und Kleidung, entsprechend dem Fleische gebe er ihr die Kleidung; er gebe einer Alten keine für Junge geeignete und einer Jungen keine für Alte geeignete. Kleidung und Zeit, entsprechend der Jahreszeit die Kleidung; er gebe ihr nicht neue im Sommer und abgetragene in der Regenzeit.

2R. Jose lehrte: Fleisch, das ist die fleischliche Berührung; er verfahre mit ihr nicht nach Art der Perser, die den Beischlaf in den Kleidern vollziehen. Dies ist eine Stütze für R. Hona, denn R. Hona sagte, daß, wenn jemand sagt, er wolle nicht anders, als er in den Kleidern und sie in den Kleidern, er sie freigeben und ihr ihre Morgengabe zahlen müsse.

3R. JEHUDA SAGT, SELBST DER ÄRMSTE IN JISRAÉL &C. Demnach ist der erste Autor der Ansicht, dies sei nicht nötig; in welchem Falle: ist es [in der Familie] Brauch, wieso sagt der erste Autor, es sei nicht nötig, und ist es [in der Familie] nicht Brauch, was ist der Grund R. Jehudas !? –

4In dem Falle, wenn es in seiner und nicht in ihrer Brauch ist; der erste Autor ist der Ansicht, der Grundsatz, sie steige mit ihm und sinke nichtmit ihm, gelte nur bei Lebzeiten, nicht aber nach dem Tode,

5und R. Jehuda ist der Ansicht, auch nach dem Tode. R. Ḥisda sagte im Namen Mar U͑qabas : Die Halakha ist wie R. Jehuda.

6Ferner sagte R. Ḥisda im Namen Mar U͑qabas: Wenn jemand irrsinnig geworden ist, so übernimmt das Gericht seine Güter und ernährt und unterhält seine Frau, seine Söhne und seine Töchter und [sorgt für] anderes. Rabina sprach zu R. Aši: Womit ist es hierbei anders als im Falle der folgenden Lehre: Wenn jemand nach dem Überseelande verreist ist und seine Frau Ernährung verlangt, so übernimmt das Gericht seine Güter und ernährt und unterhält seine Frau, jedoch nicht seine Söhne und seine Töchter, auch [sorgt es] nicht für anderes!?

7Dieser erwiderte: Unterscheidest du denn nicht zwischen dem, der freiwillig fortgeht, und dem, der unfrei willigfortgeht !? –

8Was heißt ‘anderes’? R. Ḥisda erklärte: Putzmittel. R. Joseph erklärte: Almosen. Wer Putzmittelerklärt, nach dem gilt dies um so mehr vom Almosen, und wer Almosen erklärt, nach dem ist [seine Frau] mit Putzmitteln wohl zu versorgen, weil es ihm nicht lieb ist, daß sie verhäßliche.

9R. Ḥija b. Abin sagte im Namen R. Honas: Wenn jemand nach dem Überseelande verreist und seine Frau gestorben ist, so übernimmt das Gericht seine Güter und beerdigt sie seiner Würde entsprechend. – Seiner und nicht ihrer Würde entsprechend!? –

10Lies: auch seiner Würde entsprechend. Er lehrt uns damit, daß sie mit ihm steige und nicht sinke, auch nach dem Tode.

11R. Mathna sagte: Wenn jemand [letztwillig] bestimmt hat, daß, wenn [seine Frau] stirbt, man sie nicht auf seine Kosten beerdige, so höre man auf ihn. – Wenn er es bestimmt hat, wohl deshalb, weil die Güter den Waisenzufallen, und auch wenn er es nicht bestimmt hat, fallen ja die Güter den Waisen zu!? –

12Vielmehr, wenn jemand [letztwillig] bestimmt hat, daß, wenn er stirbt, man ihn nicht auf seine Kosten beerdige, so höre man auf ihn nicht. Er ist nicht berechtigt, um seine Kinder zu bereichern, sich der Gemeinde zur Last zu werfen.

13SIE BEFINDET SICH SOLANGE IN DER GEWALT DES VATERS, BIS SIE ZUR

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.