Ketubbot — Blatt 4b
1Er meint es wie folgt: ebenso schlafe er, wenn seine Frau Menstruation bekommen, und er die Beiwohnung noch nicht vollzogen hat, unter den Männern und sie unter den Frauen. —
2Demnach ist ihm die Trauer leichterals die Menstruation,
3und dem widersprechend sagte R. Jiçḥaq b. Ḥanina im Namen R. Honas, daß alle von der Frau für ihren Mann zu leistenden Verrichtungen auch eine Menstruierende für ihren Mann leiste, ausgenommen ihm einen Becher einschenken, das Bett machen und Gesicht, Hände und Füßewaschen, während hinsichtlich der Trauer gelehrt wird: obgleich sie gesagt haben, niemand könne seine Frauzwingen, sich Augen und Gesicht zu schminken, so sagten sie in Wirklichkeit, daß sie ihm einen Becher einschenke, das Bett mache und Gesicht, Hände und Füße wasche!? —
4Das ist kein Einwand, das eine gilt von seiner Trauer und das andere von ihrer Trauer. —
5Er lehrt ja: der Vater des Bräutigams oder die Mutter der Braut!? — Dies bezieht sich auf die übrigen Dinge. —
6Ist denn zwischen seiner Trauer und ihrer Trauer zu unterscheiden, es wird ja gelehrt: Wenn einem sein Schwiegervater oder seine Schwiegermutter gestorben ist, so kann er seine Frau nicht zwingen, sich Augen und Gesicht zu schminken, vielmehr lege er sein Bett um und halte mit ihr Trauer. Ebenso darf sie, wenn ihr Schwiegervater oder ihre Schwiegermutter gestorben ist, sich nicht Augen und Gesicht schminken, vielmehr lege sie ihr Bett um und halte mit ihm Trauer!? —
7Lehre hinsichtlich seiner Trauer: er schlafe unter den Männern und seine Frau unter den Frauen. — Es heißt ja: ebenso!? — Dies bezieht sich auf das von Augen und Gesicht. — Es heißt ja: mit ihm, doch wohl mit ihm im Bette!? — Nein, mit ihm im Zimmer. So sagte Rabh zu seinem Sohne Ḥija: In ihrer Gegenwart halte Trauer, in ihrer Abwesenheit brauchst du keine Trauer zu halten.
8R. Aši erwiderte: Du kannst nicht die Trauer in diesem Fallemit der sonstigen Trauer vergleichen; die sonstige Trauer ist streng, und man wird nicht veranlaßt, sie zu mißachten, in diesem Falle aber, wobei die Rabbanan es erleichtert haben, könnte man veranlaßt werden, sie zu mißachten. —
9Wieso erleichtert: wollte man sagen, weil gelehrt wird, er vollziehe den Pflichtbeischlaf und ziehe sich zurück, so erfolgt dies ja aus dem Grunde, weil für ihn die Trauer noch gar nicht begonnen hat!? Nach R. Elie͑zer [beginnt sie], sobald [die Leiche] das Haus verläßt, und nach R. Jehošua͑, sobald der Rollstein sich schließt. —
10Vielmehr weil er lehrt, daß er zuerst die sieben Hochzeitstage und erst nachher die sieben Trauertage halte.
11Der Meister sagte: Keinesfalls darf er die Beiwohnung [erstmalig] am Vorabend des Šabbaths oder am Ausgange des Šabbaths vollziehen. Allerdings nicht am Vorabend des Šabbaths, wegen der Verletzung, weshalb aber nicht am Ausgange des Šabbaths?
12R. Zera erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.