Ketubbot — Blatt 50a
1und ich zwang sie, ihn zu ernähren. Allerdings mußte er sie zwingen, wenn du sagst, rechtlich sei man dazu nicht verpflichtet, wozu aber brauchte er sie zu zwingen, wenn du sagst, man sei rechtlich dazu verpflichtet?
2R. Ilea͑ sagte: In Uša ordnete man an, wer verschwenderisch spendet, verschwende nicht mehr als ein Fünftel. Desgleichen wird gelehrt : Wer verschwenderisch spendet, verschwende nicht mehr als ein Fünftel, damit er nicht selber der Menschen bedürftig werde. Einst wollte jemand [mehr] verschwenden, da ließ ihn sein Genösse nicht. Das War R. Ješebab. Manche sagen, R. Ješebab wollte es, und sein Genösse ließ ihn nicht. Das war R. A͑qiba.
3R. Naḥman, nach anderen R. Aḥa b. Ja͑qob, sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers :alles, was du mir gibst, verzehntenwerde ich es dir. –
4Das zweite Zehntelgleicht ja nicht dem ersten Zehntel!? R. Aši erwiderte: Verzehnten werde ich es, das zweite gleich dem ersten.
5R. Šimi b. Aši sagte: Bei diesen Berichten nehmen [die Überlieferer]ab. Als Merkzeichen diene dir: Unmündige schrieben und verschwendeten.
6R. Jiçḥaq sagte : In Uša ordnete man an, daß ein Mensch mit seinem Sohne bis zu seinem zwölften Lebensjahre Geduld habe, von da ab gehe er ihm ans Leben. – Dem ist ja aber nicht so, Rabh sagte ja zu R. Šemuélb. Šilath: Unter sechs Jahren nimm keinen auf, einen Sechsjährigen nimm auf und stopfe ihn wie einen Ochsen!? –
7Allerdings, man stopfe ihn wie einen Ochsen, aber erst mit zwölf Jahren gehe man ihm ans Leben. Wenn du aber willst, sage ich: das ist kein Einwand; das eine gilt von der Schriftund das andere von der Mišna.
8Abajje sagte nämlich: Mutter sagte mir: Mit sechs [Jahren] zur Schrift, mit zehn zur Mišna, mit zwölf zum Fastenvon Stunde zur Stunde. [Letzteres gilt] von Mädchen.
9Abajje sagte: Mutter sagte mir: Ein Sechsjähriger, den ein Skorpion gebissen hat am Tage, an dem er das sechste Lebensjahr vollendet, lebt nicht mehr. – Welches Mittel gibt es? – Die Galle eines weißen Storchesin Met; damit reibe man ihn ein und lasse ihn davon trinken. Ein Einjähriger, den eine Hornis gestochen hat am Tage, an dem er das Jahr vollendet, lebt nicht mehr. – Welches Mittel gibt es? – Die Schlingpflanze der Dattelpalme in Wasser; damit reibe man ihn ein und lasse ihn davon trinken.
10R. Qaṭṭina sagte: Wenn jemand seinen Sohn unter sechs Jahren in [die Schule] bringt, so läuft er hinter ihm her und erreichtihn nicht. Manche sagen : Seine Kameraden laufen hinter ihm her und erreichenihn nicht. Beides trifft zu: er ist schwächlich und gelehrt. Wenn du aber willst, sage ich: das eine gilt von einem schwächlichen und das andere von einem kräftigen.
11R. Jose b. Ḥanina sagte: in Uša ordnete man an, daß, wenn eine Frau bei Lebzeiten ihres Ehemannes Nießbrauchgüterverkauft hat und gestorben ist, der Ehemann sie den Käufern abnehmen könne. R. Jiçḥaq b. Joseph traf R. Abahu in einer Volksmenge und fragte ihn, wer der Autor der Lehren von Uša sei. Dieser erwiderte: R. Jose b. Ḥanina. Er lernte es von ihm vierzigmal, und es kam ihm vor, als hätte er es im Beutel.
12Heil denen, die das Recht bewahren, dem, der jederzeit Mildtätigkeit übt. Ist es denn möglich, jederzeit Mildtätigkeit zu üben? Dies erklärten unsere Meister in Jabne, manche sagen, R. Elie͑zer : Das ist, der seine unmündigen Söhne und Töchter ernährt. R. Šemuél b. Naḥmani sagte: Das ist, der einen Waisenknaben oder ein Waisenmädchen in seinem Hause großzieht und sie verheiratet.
13Fülle und Reichtum in seinem Hause, seine Mildtätigkeit besteht ewig. R. Hona und R. Ḥisda [erklärten es,] einer sagt, der die Tora lernt und lehrt, und einer sagt, der die Tora, die Propheten und die Hagiographen schreibt und anderen leiht.
14Und siehe Kinder von deinen Kindern, Friede über Jisraél. R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Sobald deine Kinder Kinder haben, waltet Frieden über Jisraél, da es dann nicht zur Ḥaliça oder Schwagerehekommt. R. Šemuél b. Naḥmani sagte: Sobald deine Kinder Kinder haben, waltet Frieden für die Richter in Jisraél, da es nicht zu Streitigkeitenkommt.
15FOLGENDE LEHRE TRUG R. ELEA͑ZAR DEN WEISEN VOR &C.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.