Ketubbot — Blatt 52b
1man kaufe Gefangene nicht über ihren Wert los, als vorsorgendeInstitution. Demnach muß er sie um (den Betrag ihres Wertes loskaufen, auch wenn das Lösegeld die Morgengabe übersteigt,
2und dem widersprechend wird gelehrt: Wenn sie gefangen wird und man von ihm das Zehnfache ihres Wertes verlangt, so muß er sie das erste Mal loskaufen, weiter aber kann er sie, wenn er will, loskaufen und wenn er will, nicht loskaufen. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, wenn das Lösegeld ihrer Morgengabe entspricht, kaufe er sie los, wenn aber nicht, brauche er sie nicht loszukaufen!? –
3R. Šimo͑n b. Gamliél erleichtert zwiefach.
4WIRD SIE VERLETZT, SO MUSS ER SIE HEILEN LASSEN. – Die Rabbanan lehrten: Die Witwe ist vom Vermögen der Waisen zu ernähren, und benötigt sie der Heilung, so gleicht dies der Ernährung. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, die begrenzte Heilung sei von der Morgengabe zu bestreiten, die unbegrenzte gleiche der Ernährung.
5R. Joḥanan sagte: Den Aderlaß haben sie im Jisraélland der unbegrenzten Heilung gleichgestellt. Verwandte R. Joḥanans hatten die Frau ihres Vaters [zu ernähren], die täglich der Heilung benötigte. Da kamen sie zu R. Joḥanan, und dieser sprach zu ihnen: Geht und vereinbart mit dem Arzte ein Fixum.
6Hierauf sagte R. Joḥanan : Wir haben uns zu Anwältengemacht. – Was dachte er zuerst und was dachte er später? – Zuerst sagte er sich, [es heißt:]und deinem Fleische entziehe dichnicht, später aber sagte er sich, anders verhält es sich bei einem angesehenen, Manne.
7SCHRIEB ER IHR NICHT : DIE MÄNNLICHEN KINDER, DIE DU VON MIR HABEN WIRST, SOLLEN AUSSER DEM ANTEILE, DEN SIE MIT IHREN BRÜDERNERHALTEN, DEN BETRAG DEINER MORGENGABE ERBEN, SO IST ER DENNOCH DAZUVERPFLICHTET, WEIL DIES EINE GERICHTLICHE BESTIMMUNG IST . [SCHRIEB ER IHR NICHT :] DIE WEIBLICHEN KINDER, DIE DU VON MIR HABEN WIRST, SOLLEN IN MEINEM HAUSE WEILEN UND VON MEINEM VERMÖGEN ERNÄHRT WERDEN, BIS SIE MÄNNER NEHMEN, SO IST ER DENNOCH DAZU VERPFLICHTET, WEIL DIES EINE GERICHTLICHE BESTIMMUNG IST .
8[SCHRIEB ER IHR NICHT:] DU SOLLST IN MEINEM HAUSE WEILEN UND WÄHREND DER GANZEN DAUER DEINER WITWENSCHAFT IN MEINEM HAUSE ERNÄHRT WERDEN, SO IST ER DENNOCH DAZU VERPFLICHTET, WEIL DIES EINE GERICHTLICHE BESTIMMUNG IST. SO SCHRIEBEN DIE LEUTE IN JERUŠALEM, UND WIE DIE LEUTE VON JERUŠALEM, SCHRIEBEN AUCH DIE LEUTE IN GALILÄA. DIE LEUTE VON JUDÄA SCHRIEBEN WIE FOLGT: BIS DIE ERBEN DIR DEINE MORGENGABE AUSZAHLEN WOLLEN. DAHER KÖNNEN DIE ERBEN, WENN SIE WOLLEN, IHR IHRE MORGENGABE AUSZAHLEN UND SIE ABFINDEN.
9GEMARA. R. Joḥanan sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj : Sie haben die Morgengabe für die männlichen Kinder deshalb angeordnet, damit jeder angespornt werde, seine Tochter ebenso zu versorgen, wie seinen Sohn. –
10Ist es denn möglich, daß, während der Allbarmherzige sagt, der Sohn erbe und die Tochtererbe nicht, die Rabbanan kommen und anordnen, auch die Tochtererbe !? –
11Auch dies erfolgt nach der Tora, denn es heißt:nehmet Weiber und zeuget Söhne und Töchter und nehmet Weiber für eure Söhne und eure Töchter gebet Männern, Allerdings liegt es hinsichtlich der Söhne in seiner Hand, aber liegt es denn hinsichtlich der Töchter in seinerHand !?
12Vielmehr lehrt er uns folgendes: man kleide sie, hülle sie und gebe ihr etwas mit, damit [Leute] um sie werben und sie heiraten. – Bis wieviel? Abajje und Raba sagten beide, bis zu einem Zehntel des Vermögens. –
13Demnach sollten [die Söhne] nur das erben, was sie vom Vater erhält, nicht aber das, was vom Ehemanne!? – Wenn dem sowäre, würde der Vater unterlassen, ihr etwas zu verschreiben. –
14Demnach schreibe es der Ehemann nur dann, wenn der Vater ihr etwas verschreibt, wenn aber der Vater ihr nichts verschreibt, schreibe es der Ehemann nicht!? – Die Rabbanan unterschieden nicht. –
15Sollte auch die Tochter unter den Söhnen erben!? – Die Rabbanan haben die Morgengabe der Erbschaft gleichgestellt. –
16Sollte die Tochter unter den Töchternerben !? – Die Rabbanan unterschieden nicht. – Sollte sie es auch von beweglichen Güterneinfordern!? – Die Rabbanan haben es der Morgengabegleichgestellt. –
17Demnach sollte sie es auch von veräußerten Güterneinfordern ! ? – Es heißt: erben. – Vielleicht auch in dem Falle, wenn kein Denar Überschuß vorhanden ist!? – In einem Falle, wo dadurch das Erbschaftsgesetz der Tora aufgehoben werden würde, haben die Rabbanan dies nicht angeordnet.
18R. Papa verheiratete seinen Sohn in das Haus des Abba aus Sura, und ging hin, um [der Braut] die Morgengabe schreiben zu lassen. Als Jehuda b. Meremar es hörte, ging er ihm entgegen und schloß sich ihm an, und als sie an die Tür herankamen, wollte er sich verabschieden. Da sprach jener : Trete doch der Meister mit mir ein.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.