Ketubbot — Blatt 53a

1Als er merkte, daß es ihm nicht recht war, sprach er zu ihm: Du denkst wohl an das, was Šemuél zu R. Jehuda gesagt hat: Scharfsinniger, sei nicht zugegen bei einer Übertragung der Erbschaft, nicht einmal eines schlechten Sohnes auf einen guten Sohn, und um so weniger eines Sohnes auf eine Tochter, denn man weiß nicht, welche Nachkommenschaft aus ihm hervorgehen wird.

2Dies ist jedoch ebenfalls eine Bestimmung der Rabbanan, wie R. Joḥanan im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj gesagthat. Dieser erwiderte: Dies nur freiwillig, darf man etwa hierzu nötigen!? Jener entgegnete: Sagte ich dir denn, daß du mitkommen und nötigen sollst, ich sagte, daß du mitkommest, ohne ihn zu nötigen. Dieser erwiderte: Mein Mitkommenist eine Nötigung. Jener drang jedoch in ihn, und er ging mit.

3Da er aber still da saß, glaubte [der Vater], er seiböse, und verschrieb ihr alles, was er besaß. Endlich sprach er: Der Meister spricht noch immer nicht; beim Leben des Meisters, ich habe nichts für mich zurückbehalten.

4Dieser erwiderte: Wenn es nach mir ginge, wäre mir auch das, was du ihr verschrieben hast, nicht genehm. Da sprach er: So will ich nun zurücktreten. Dieser erwiderte: Daß du Wortbrüchiger werden solltest, sagte ich nicht.

5R. Jemar der Greis fragte R. Naḥman : Hat sie, wenn sie ihrem Ehemanne die Morgengabe verkauft, Anspruch auf die Morgengabe für die männlichen Kinder oder nicht? Raba sprach zu ihm: Frage doch hinsichtlich des Falles, wenn sie verzichtet. –

6Wenn es mir sogar hinsichtlich des Verkaufes fraglich ist, wobei anzunehmen ist, die Geld[not] habe sie gezwungen, und es ebenso sei, als würde man jemand hundert Schläge mit einem Hammerversetzen, um wieviel mehr hinsichtlich des Verzichtes.

7Raba sagte: Entschieden ist es mir, daß, wenn sie ihre Morgengabe Fremden verkauft, sie Anspruch auf die Morgengabe für die männlichen Kinder hat, weil nur die Geld[not] sie gezwungenhat, und wenn sie zugunsten ihres Ehemannes auf ihre Morgengabe verzichtet, sie keinen Anspruch auf die Morgengabe für die männlichen Kinder hat, weil sie darauf verzichtethat.

8Folgendes aber fragte Raba: Gleicht der Verkauf der Morgengabe an ihren Ehemann dem Verkaufe an Fremde oder dem Verzichtezugunsten ihres Ehemannes? Später entschied er es: Der Verkauf der Morgengabe an den Ehemann gleicht dem Verkaufe an Fremde.

9R. Idi b. Abin wandte ein: Stirbt sie, so erben weder die Erben des einen noch die Erben des anderenihre Morgengabe. Und auf unsere Frage, welches Bewenden es mit der Morgengabehabe,

10erwiderte R. Papa, dies gelte von der Morgengabe für die männlichen Kinder. Weshalb dies, auch da sollte man sagen, der Triebhabe sie gezwungen!? –

11Da ist es eine Maßregelung, mit der die Rabbanan sie belegt haben.

12Rabin b. Ḥanina saß vor R. Ḥisda und trug im Namen R. Elea͑zars vor: Verzichtet sie zugunsten ihres Ehemannes auf ihre Morgengabe, so erhält siekeine Ernährung. Da sprach dieser: Hättest du es nicht im Namen eines bedeutenden Mannes gesagt, würde ich dir erwidert haben:wer Gutes mit Bösem vergilt, aus dessen Haus weicht das Unglück nicht.

13Einst saßen R. Naḥman, U͑la und Abimi b. Papi beisammen, und R. Ḥija b. Ami saß neben ihnen. Da erschien vor ihnen ein Mann, dessen Verlobte gestorben war. Sie sprachen zu ihm: Entweder du bestattest sie oder du zahlst ihre Morgengabe. Da sprach R. Ḥija zu ihnen: Wir haben gelernt: Wegen seinerVerlobten ist er nicht Leidtragendernoch verunreinige er sich an ihr, ebenso ist sie seinetwegen nicht Leidtragende noch verunreinige sie sich an ihm; stirbt sie, so beerbt er sie nicht, stirbt er, so kann sie ihre Morgengabe einfordern.

14Nur wenn er stirbt, wenn sie aber stirbt, erhält sie keine Morgengabe. Aus welchem Grunde? R. Hoša͑ja erwiderte: Weil hierbei nicht anwendbar ist: verheiratestdu dich mit einem anderen, erhältst du, was dir verschriebenist.

15Als Rabin kam, sagte er im Namen des Reš Laqiš: Wenn eine Verlobte stirbt, hat sie keine Morgengabe. Abajje sprach zu ihnen: Geht und sagt ihm :

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.