Ketubbot — Blatt 54a

1Erhält sie, da diese keine Morgengabe erhält, keinen Unterhalt, oder aber haben die Rabbanan nur die Mutter gemaßregelt, die das Verbot begangen hat, nicht aber haben sie jene gemaßregelt, die das Verbot nicht begangen hat. – Dies bleibt unentschieden.

2Raba fragte: Erhält die Tochter der Verlobten Unterhalt oder erhält sie keinen Unterhalt? Erhält sie wohl, da diese die Morgengabeerhält, oder erhält sie nicht, da die Rabbanan ihr die Morgengabe erst mit der Verheiratung zugesprochen haben? – Dies bleibt unentschieden.

3R. Papa fragte: Erhält die Tochter der GenotzüchtigtenUnterhalt oder nicht? Nach R. Jose b. R. Jehuda ist dies nicht fraglich, denn dieser sagt, diese erhalte eine Mineals Morgengabe,

4fraglich ist es nur nach den Rabbanan, welche sagen, die Geldbuße sei auf ihre Morgengabe aufzurechnen. Wie ist es nun: erhält sie keinen Unterhalt,

5da diese keine Morgengabe erhält, oder aber wohl, da die Morgengabe nur deshalb angeordnet worden ist, damit ihm [die Frau] nicht leicht zu entfernen sei, während er diese überhaupt nicht entfernen kann. – Dies bleibt unentschieden.

6DU SOLLST IN MEINEM HAUSE WEILEN &C. R. Joseph lehrte : In meinem Hause, aber nicht in meiner Hütte. Unterhalt aber erhält sie. Mar, Sohn des R. Aši, sagt, sie erhalte auch keinen Unterhalt. Die Halakha ist aber nicht wie Mar, Sohn des R. Aši.

7R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls : Wenn sie zur Verheiratung aufgefordert wird und einwilligt, so erhält sie keinen Unterhalt mehr. – Wenn sie aber nicht einwilligt, erhält sie Unterhalt? R. A͑nan erwiderte: Mir ist es von Meister Šemuél erklärt worden, sagt sie: mit Rücksicht auf meinen MannN., so erhält sie Unterhalt. Wenn aber: die Leute gefallen mir nicht, so erhält sie keinen Unterhalt.

8R. Ḥisda sagte: Hat sie gehurt, so erhält sie keinen Unterhalt. R. Joseph sagte: Wenn sie sich schminktund pudert, so erhält sie keinen Unterhalt.

9Wer dies vom Huren lehrt, nach dem gilt dies um so mehr vom Schminken und Pudern, und wer dies von Schminken und Pudern lehrt, nach dem erhält sie [Unterhalt], auch wenn sie gehurt hat, weil sie nur von der Leidenschaft überwältigt wurde.

10Die Halakha ist aber nicht wie all jene Lehren, sondern wie R. Jehuda, der im Namen Šemuéls sagte: Wenn sie ihre Morgengabe vor Gericht fordert, so erhält sie keinen Unterhalt mehr. –

11Etwa nicht, es wird ja gelehrt, daß, wenn sie ihre Morgengabe verkauft, verpfändet oder verhypotheziert, sie keinen Unterhalt mehr erhält; nur in diesen Fällen, nicht aber, wenn sie sie fordert!? –

12In diesen Fällen, ob vor Gericht oder außerhalb des Gerichtes, wenn sie sie fordert, nur vor Gericht, nicht aber außerhalb des Gerichtes.

13So [SCHRIEBEN] DIE LEUTE IN JERUŠALEM &C. Es wurde gelehrt: Rabh sagt, die Halakha sei wie die Leute von Judäa, und Šemuél sagt, die Halakha sei wie die Leute von Galiläa.

14Babel und all seine Nachbarorte verfahren nach Rabh, Nehardea͑ und all seine Nachbarorte verfahren nach Šemuél. Einst kam eine aus Maḥoza Gebürtige, die nach Nehardea͑ verheiratet war, vor R. Naḥman, und er merkte an ihrer Sprache, daß sie aus Maḥoza war;

15da sprach er zu ihnen: Babel und all seine Nachbarorte verfahren nach Rabh. Als man ihm aber sagte, sie war nach Nehardea͑ verheiratet, sprach er: Nehardea͑ und all seine Nachbarorte verfahren nach Šemuél. – Wie weit reicht Nehardea͑? – Soweit das Getreidemaßvon Nehardea͑ gebräuchlich ist.

16Einer Witwe rechne man an, wie Rabh sagt, was sie anhat, und wie Šemuél sagt, nicht an, was sie anhat. R. Ḥija b. Abin sagte : Entgegengesetzt bei einem Erntesammler.

17R. Kahana lehrte: Ebenso bei einem Erntesammler. Er prägte ein Merkzeichen: Waiseund Witwe entkleide und entlasse.

18R. Naḥman sagte: Obgleich wir in einer Mišna übereinstimmend mit Šemuél gelernt haben, ist die Halakha dennoch wie Rabh. Wir haben nämlich gelernt: Ob jemand sein Vermögen [dem Heiligtume] geweiht oder jemand seinen Schätzungswertgelobt hat, erhat keinen Anspruch auf die Gewänder seiner Frau und seiner Kinder, noch auf die für sie gefärbten Stoffe, noch auf die neuenfür sie gekauften Sandalen.

19Raba sprach zu R. Naḥman : Wieso ist, wenn eine Mišna übereinstimmend mit Šemuél lehrt, die Halakha wie Rabh? Dieser erwiderte: Anscheinend ist die Halakha wie Šemuél, wenn du aber nachdenkst, ist sie wie Rabh. –

20Wieso? – Er kaufte sie ihr in der Voraussetzung, daß sie bei ihm bleibe, nicht aber, daß sie sie nehme und fortgehe.

21Eine Schwiegertochter im Hause des Bar Eljašib forderte von den Waisen ihre Morgengabe und lud sie vor Gericht. Diese erwiderten: Es ist für uns entwürdigend, wenn du so [gekleidet] gehst. Da ging sie und kleidete sich und hüllte sich in all ihre Gewänder. Hierauf kamen sie vor Rabina, und dieser entschied, die Halakha sei wie Rabh, welcher sagt, man rechne ihr an, was sie anhat.

22Einst setzte jemand seiner Tochter eine Aussteueraus, und der Preis der Aussteuer sank. Da entschied R. Idi b. Abin, die Differenzgehöre den Waisen.

23Einst setzte jemand seiner Tochter

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.