Ketubbot — Blatt 54b
1vierhundert Zuz von seinem Weine aus, und der Wein stieg im Preise. Da entschied R. Joseph, der Gewinn gehöre den Waisen.
2Verwandte R. Joḥanans hatten eine Frau des Vaters [zu ernähren], die [viel] Nahrung verzehrte. Da kamen sievor R. Joḥanan und er sprach zu ihnen: Geht und sagt eurem Vater, daß er ihr ein Grundstück zu ihrer Ernährunganweise.
3Als sie später zu Reš Laqiš kamen, sprach er zu ihnen: Nun hat er erst recht ihre Ernährungerhöht. Sie sprachen zu ihm: R. Joḥanan sagte ja anders! Er erwiderte ihnen: Geht und gebt ihr, sonst bringe ich euch R. Joḥanan aus den Ohren. Hierauf kamen sie zu R. Joḥanan, und dieser sprach zu ihnen : Was kann ich tun, wenn ein Gegner gegen mich streitet.
4R. Abahu sagte: Mir wurde es von R. Joḥanan erklärt; sagte er ‘zu ihrer Ernährung’, so hat er ihre Ernährung erhöht, sagte er ‘für ihre Ernährung’, so hat er ihre Ernährung festgesetzt.
5OBGLEICH SIE GESAGT HABEN, EINE JUNGFRAU ERHALTE ZWEIHUN DERT [ZUZ] UND EINE WITWE EINE MINE, SO KANN ER DENNOCH, WENN ER HINZUFÜGEN WILL, AUCH HUNDERT MINEN HINZUFÜGEN; WIRD SIE VERWITWET ODER GESCHIEDEN, EINERLEI, OB NACH DER VERLOBUNG ODER NACH DER VERHEIRATUNG, SO KANN SIE ALLES EINFORDERN. R. ELEA͑ZAR B. A͑ZARJA SAGT, NACH DER VERHEIRATUNG KÖNNE SIE ALLES EINFORDERN, NACH DER VERLOBUNG KÖNNE EINE JUNGFRAU NUR DIE ZWEIHUNDERT [ZUZ] UND EINE WITWE NUR DIE MINE EINFORDERN, DENN [DIE ZULAGE] VERSCHRIEB ER IHR NUR IN DER VORAUSSETZUNG, DASS ER SIE HEIRATET.
6R. JEHUDA SAGT, WENN ER WILL, SCHREIBE ER EINER JUNGFRAU EINE URKUNDE ÜBER ZWEIHUNDERT [ZUZ], UND SIE BESTÄTIGE IHM, EINE MINE ERHALTEN ZU HABEN, DESGLEICHEN EINER WITWE ÜBER EINE MINE, UND SIE BESTÄTIGE IHM, FÜNFZIG ZUZ ERHALTEN ZU HABEN. R. MEÍR SAGT, WENN JEMAND EINER JUNGFRAU DIE ZWEIHUNDERT [ZUZ] ODER EINER WITWE DIE MINE MINDERT, SO IST SEINE BEIWOHNUNG EINE AUSSEREHELICHE.
7GEMARA. Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, die Rabbanan haben einen festgesetzten Betrag angeordnet, um nicht den zu beschämen, der nicht [mehr] hat, so lehrt er uns.
8[WENN ER HINZUFÜGEN WILL &C.] Er lehrt nicht: wenn er ‘verschreiben’ will, sondern ‘hinzufügen’ will, somit wäre dies eine Stütze für eine Lehre des R. Ajbu im Namen R. Jannajs. R. Ajbu sagte nämlich im Namen R. Jannajs, die zur Morgengabe gehörenden Bestimmungen gleichen der Morgengabe.
9Dies ist von Bedeutung in dem Falle, wenn sie [die Morgengabe] verkauft oder darauf verzichtet, widerspenstig ist,
10[die Morgengabe] reduziert oder fordert, oder das Gesetz übertritt;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.