Ketubbot — Blatt 55b
1und von der Zehnthebe vom Demaj. –
2Richtet sich Rabh denn nicht nach der Wahrscheinlichkeit, es wurde ja gelehrt: Wenn in der Schenkung eines Sterbenskrankeneine Zueignung geschrieben ist, so hat er ihn, wie sie in der Schule Rabhs im Namen Rabhs sagten, auf zwei Reittiere gesetzt; Šemuél aber sagte, er wisse nicht, wie darüber zu urteilen sei.
3In der Schule Rabhs sagten sie im Namen Rabhs, er habe ihn auf zwei Reittiere gesetzt, denn diese gleichtder Schenkung eines Gesunden und der Schenkung eines Sterbenskranken.
4Sie gleicht der Schenkung eines Gesunden, indem er, wenn er genesen ist, nicht mehr zurücktretenkann, und sie gleicht der Schenkung eines Sterbenskranken, denn, wenn er gesagt hat, daß sein Darlehenjenem gehören soll, so gehörtdas Darlehen jenem.
5Šemuél sagt, er wisse nicht, wie darüber zu urteilen sei, denn er beschloß vielleicht, sie ihm nur durch Beurkundungzuzueignen, und es gibt keine Beurkundung nach dem Tode. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.