Ketubbot — Blatt 56a
1Vielmehr, beide richten sich nach der Wahrscheinlichkeit;
2nach demjenigen, welcher sagt, die Halakha sei so, stimmt dies, aber auch derjenige, welcher sagt, die Halakha sei nicht so, richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit, denn er tat dies wegen der Zuneigung, und die Zuneigung ist erfolgt.
3R. Ḥanina saß vor R. Jonnaj und trug vor: Die Halakha ist wie R. Elea͑zar b. A͑zarja. Da sprach dieser zu ihm: Geh, halte deinen Vortrag draußen; die Halakha ist nicht wie R. Elea͑zar b. A͑zarja.
4R. Jiçḥaq b. Evdämi sagte im Namen unseres Meisters: die Halakha sei wie R. Elea͑zar b. A͑zarja. R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Elea͑zar b. A͑zarja.
5In seinem eigenen Namen sagte R. Naḥman, die Halakha sei nicht wie R. Elea͑zar b. A͑zarja. Die Nehardee͑nser aber sagen im Namen R. Naḥmans, die Halakha sei wie R. Elea͑zar b. A͑zarja. Und obgleich R. Naḥman verwünscht und gesagt hat: einem Richter, der nach R. Elea͑zar b. A͑zarja entscheidet, geschehe dies und jenes, ist dennoch die Halakha wie R. Elea͑zar b. A͑zarja. Und die Halakha für die Praxis ist wie R. Elea͑zar b. A͑zarja.
6Rabin fragte: Wie ist es, wenn sie unter den Baldachin gekommen und nicht beschlafen worden ist: erfolgtdie Aneignung durch die Liebschaft unter dem Baldachin oder erfolgt sie durch die Liebschaft bei der Beiwohnung? –
7Komm und höre: R. Joseph lehrte: Er verschrieb sie ihr nur wegen der Liebschaft in der ersten Nacht. Erklärlich ist es, daß er von der ersten Nacht spricht, wenn du sagst, die Aneignung erfolge durch die Liebschaft unter dem Baldachin, aber erfolgt denn, wenn du sagst, sie erfolge durch die Liebschaft bei der Beiwohnung, diese nur in der ersten Nacht und nicht auch weiterhin!? –
8Erfolgt denn, wenn durch [die Liebschaft unter dem] Baldachin, diese nur nachts und nicht am Tage!? – Nach deiner Auffassung erfolgt die Beiwohnung nur nachts und nicht am Tage, während doch Raba sagte, in einem finsteren Räume sei eserlaubt!? – Das ist kein Einwand, er lehrt uns das übliche, die Beiwohnung nachts [zu vollziehen], aber hinsichtlich des Baldachins ist dies ja ein Einwand!? –
9Auch hinsichtlich des Baldachins ist dies kein Einwand; der Baldachin führt zur Beiwohnung, und er lehrt uns das übliche, sie nachts [zu vollziehen].
10R. Aši fragte: wie istes, wenn sie unter den Baldachin gekommen ist und Menstruation bekommen hat: gilt, wenn du entscheidest, die Aneignung erfolge durch die Liebschaft unter dem Baldachin, dies nur dann, wenn der Baldachin zur Beiwohnung führt, nicht aber, wenn der Baldachin nicht zur Beiwohnung führt, oder gibt es hierbei keinen Unterschied. – Dies bleibt unentschieden.
11R. JEHUDA SAGT, WENN ER WILL, SCHREIBE ER EINER JUNGFRAU &C. Ist R. Jehuda denn der Ansicht, es seieine Quittung zu schreiben, wir haben ja gelernt, daß, wenn jemand einen Teil seiner Schuld bezahlt, [der Gläubiger] ihm, wie R. Jehuda sagt, [den Schuldschein] umtausche, und wie R. Jose sagt, eine Quittungschreibe!?
12R. Jirmeja erwiderte: Die Quittung darin.
13Abajje erwiderte: Du kannst auch sagen, die Quittung braucht nicht darin [enthalten zu sein]. Allerdings ist da, wenn jemand tatsächlich bezahlt, zu berücksichtigen, er könnte die Quittung verlieren und jener den Schuldschein vorzeigen und nochmals [Zahlung] einfordern, hierbei aber: gibt er ihm denn etwas!? Es sind nur Worte, die sie zu ihm spricht; verwahrt er [die Bescheinigung], so ist es recht, wenn aber nicht, so hat er selber sich geschädigt. –
14Allerdings erklärt Abajje nicht wie R. Jirmeja, weil es nicht heißt: [sie schreibe] die Quittung darin, weshalb aber erklärt R. Jirmeja nicht wie Abajje? Bei dieser Quittung sind andere Quittungen zu berücksichtigen. –
15Nur wenn sie es ihm schreibt, nicht aber, wenn es mündlich erfolgt; weshalb denn, dies ist ja eine Geldangelegenheit, und wir wissen von R. Jehuda, daß er der Ansicht ist, inbetreff der Geldangelegenheit sei eine Vereinbarunggültig!?
16Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand zu einem Weibe sagt: sei mir angetraut mit der Bedingung, daß du an mich keinen Anspruch auf Kost, Kleidung und Beiwohnung hast, so ist sie ihm angetraut und seine Bedingung ungültig– so R. Meír; R. Jehuda sagt, inbetreff der Geldangelegenheit sei seine Bedingung gültig. –
17R. Jehuda ist der Ansicht, die Morgengabe sei rabbanitisch, und die Weisen haben für ihre Worte eine größere Festigung getroffen als für die der Tora. –
18Der Fruchtgenußist ja ebenfalls rabbanitisch, und die Rabbanan haben dabei keine Festigunggetroffen!? Wir haben nämlich gelernt: R. Jehuda sagt, er genießedie Früchte der Früchtesolange, bis er ihr schreibt: ich entsage mich des Rechtes und des Anspruches auf deine Güter, deren Früchte und der Früchte ihrer Früchte bis ins Unendliche;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.