Ketubbot — Blatt 57a

1Da kamen sie zu R. Joseph, und er sprach zu ihnen: Folgendes sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: diesist die Ansicht R. Meírs,

2die Weisen aber sagen, man dürfe mit seiner Frau zwei, drei Jahre ohne [Urkunde über die] Morgengabe weilen. Abajje sprach zu ihm: R. Naḥman sagte ja im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Meír bei seinen Erschwerungen !? – Wenn dem so ist, so gehe und schreibe ihr eine.

3Als R. Dimi kam, sagte er im Namen des R. Šimo͑n b. Pazi im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen des Bar Qappara: Der Streitbesteht nur über den Fall, wenn es zu Beginn erfolgt, wenn aber am Schlusse, stimmen alle überein, diessei kein Verzicht. R. Joḥanan aber sagte, sie streiten über den einen und über den anderen Fall. R. Abahu sprach: Mir wurde von R. Joḥanan erklärt : ich und R. Jehošua͑ b. Levi streiten nicht miteinander.

4Unter Beginn, von dem R. Jehošua͑ b. Levi spricht, ist der Beginn der Antrauung, und unter Schluß ist der Schluß der Beiwohnungzu verstehen. Wenn ich also sage, sie streiten über den einen und den anderen Fall, so verstehe ich darunter den Beginn der Antrauung und den Schluß der Antrauung, das ist nämlich der Beginn der Beiwohnung.

5Als Rabin kam, sagte er im Namen des R. Šimo͑n b. Pazi im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen Bar Qapparas: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn es am Schlusse erfolgt, wenn aber zu Beginn, stimmen alle überein, dies sei ein Verzicht. R. Joḥanan aber sagte, sie streiten über den einen und den anderen Fall. R. Abahu sprach : Mir wurde von R. Joḥanan erklärt : ich und R. Jehošua͑ b. Levi streiten nicht miteinander. Unter Schluß, von dem R. Jehošua͑ b. Levi spricht, ist der Schluß der Antrauung, und unter Beginn, Beginn der Antrauungzu verstehen. Wenn ich also sage, sie streiten über den einen und den anderen Fall, so verstehe ich darunter den Beginn der Beiwohnung und den Schluß der Beiwohnung.

6R. Papa sagte: Hätte R. Abahu nicht gesagt, ihm sei von R. Joḥanan erklärt worden, daß er und R. Jehošua͑ b. Levi nicht miteinander streiten, so würde ich gesagt haben, R. Joḥanan und R. Jehošua͑ b. Levi streiten miteinander, aber R. Dimi und Rabinstreiten nicht miteinander.

7Unter Schluß, von dem Rabin spricht, sei der Schluß der Antrauung, und unter Beginn, von dem R. Dimi spricht, sei der Beginn der Beiwohnung zu verstehen. –

8Was sagt er damit?

9Folgendes lehrt er uns: eher führen zwei Amoräer einen eigenen Streit, als daß sie einen Streit führen über die Ansicht eines anderen Amoräers.

10MAN GEBE EINER JUNGFRAU, SOBALD DER MANN SIE AUFGEFORDERTHAT, [EINE FRIST VON] ZWÖLF MONATEN, UM SICH AUSZUSTATTEN, UND WIE MAN SIE DER FRAU GIBT, EBENSO GEBE MAN SIE DEM MANNE, UM SICH AUSZUSTATTEN; EINER WITWE DREISSIG TAGE. WENN DIE ZEIT HERANREICHT, UND SIENICHT GEHEIRATET WERDEN, SO SIND SIE AUF SEINE KOSTEN ZU UNTERHALTEN UND DÜRFENHEBE ESSEN.

11R. TRYPHON SAGT, MAN DÜRFE IHR ALLES IN HEBEGEBEN; R. A͑QIBA SAGT, DIE HÄLFTE PROFANES UND DIE HÄLFTE HEBE .

12DER SCHWAGER BERECHTIGTNICHT ZUM ESSEN VON HEBE, VERBRACHTE SIE SECHS MONATE UNTER IHREM MANNEUND SECHS MONATE UNTER DEM SCHWAGER, ODER ALLE UNTER IHREM MANNE, BIS AUF EINEN TAG UNTER DEM SCHWAGER, ODER ALLE UNTER DEM SCHWAGER, BIS AUF EINEN TAG UNTER IHREM MANNE, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN.

13SO DIE URSPRÜNGLICHE MIŠNA ; EIN SPÄTERES GERICHT ABER LEHRTE,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.