Ketubbot — Blatt 60b

1vierundzwanzig Monaten weder verloben noch verheiraten – so R. Meír; R. Jehuda erlaubt es nach achtzehn Monaten. R. Nathan b. Joseph sagte: Es sind dies die Worte der Schule Šammajs, und es sind dies die Worte der Schule Hillels. Die Schule Šammajs sagt nämlich, vierundzwanzig Monate, und die Schule Hillels sagt, achtzehnMonate.

2R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Ich will es erklären: nach demjenigen, der vierundzwanzig Monate sagt, darf sie sich nach einundzwanzig Monaten verheiraten, und nach demjenigen, der achtzehn Monate sagt, darf sie sich nach fünfzehn Monaten verheiraten, denn erst nach drei Monatenwird die Milch getrübt.

3U͑la sagte: Die Halakha ist wie R. Jehuda. Ferner sagte Mar U͑qaba: Mir erlaubte R. Ḥanina, eine nach fünfzehn Monaten zu heiraten. Der Pächter Abajjes kam vor Abajje und fragte ihn, ob man sich nach fünfzehn Monaten verloben dürfe. Dieser erwiderte ihm: Erstens ist bei [einem Streite zwischen] R. Meír und R. Jehuda die Halakha wie R. Jehuda, ferner ist bei [einem Streite zwischen] der Schule Šammajs und der Schule Hillels die Halakha wie die Schule Hillels, ferner sagte U͑la, die Halakha sei wie R. Jehuda, ferner sagte Mar U͑qaba, R. Ḥanina habe ihm erlaubt, eine nach fünfzehn Monaten zu heiraten, und um wieviel mehr, wo du dich nur verloben willst.

4Als er später zu R. Joseph kam, sprach dieser zu ihm: Rabh und Šemuél sagten beide, sie müsse vierundzwanzig Monate warten, außer dem Tage, an dem [das Kind] geboren wurde, und dem Tage, an dem sie sich verlobt. Hierauf lief er ihm drei Parasangennach, manche sagen, eine Parasange im Sand, und er erreichte ihn nicht.

5Abajje sagte: Wenn die Rabbanan gesagt haben, man dürfe in der Ortschaft seines Lehrersnicht einmal ein Ei mit Molkenbreierlauben, so ist dies nicht deshalb, weil es als Anmaßung erscheint, sondern weil dies nicht gelingt. Ich hatte die Lehre von Rabh und Šemuél gelernt, dennoch gelang es mir nicht, sie zur Anwendung zu bringen.

6Die Rabbanan lehrten: Wenn sieihr Kind einer Saugamme gegeben hat, es entwöhnt hat, oder es gestorben ist, so darf sie sich sofort verheiraten. R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, wollten nach dieser Lehre eine Entscheidung treffen, da sprach eine Greisin zu ihnen: Bei mir traf ein solcher Fall ein, und R. Naḥman verbot es mir. –

7Dem ist ja aber nicht so, R. Naḥman erlaubte dies ja im Hause des Exilarchen!? – Anders verhielt es sich im Hause des Exilarchen, da bei ihnen keinezurücktrat.

8R. Papi sprach zu ihnen: Wißt ihr es nicht selber aus folgender Lehre!? Wenn es sieins Haus ihres Vaters zu gehen drängte, oder sie mit ihrem Manne zankte, oder ihr Mann im Gefängnisse eingesperrt, im Überseelande verreist, alt oder krank war, oder sie unfruchtbar, alt, steril oder minderjährig ist, oder sie nach dem Tode ihres Mannes abortiert hat, oder sonst geburtsunfähig ist, so muß sie dennoch drei Monate warten – so R. Meír.

9R. Jose erlaubt solchen, sich sofort zu verloben oder zu verheiraten. Hierzu sagte R. Naḥman im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Meírbei seinen Erschwerungen.

10Diese erwiderten: Wir dachten nicht daran. Die Halakha ist: ist [das Kind] gestorben, so ist es erlaubt, hat sie es entwöhnt, so ist esverboten. Mar, Sohn des R. Aši, sagte: Auch wenn es gestorben ist, ist es verboten, denn sie könnte es töten, um zu heiraten. Einst ereignete es sich, daß eine [ihr Kind] erdrosselte. Dies ist aber nichts; jene war blöde, denn Frauen erdrosseln ihre Kinder nicht.

11Die Rabbanan lehrten: Wenn man einer ein Kind zum Säugen gegeben hat, so darf sie nicht mit diesem ihr eigenes Kind oder das Kind einer Freundin säugen. Hat sie wenig [Kost] vereinbart, so esse sie viel, auch darf sie nicht essen, was der Milch schädlich ist.

12Wenn nicht einmal ihr eigenes Kind, wozu dies hinsichtlich eines fremden Kindes!? – Man könnte glauben, ihrem eigenen Kinde, das sie liebt, würde sie mehr geben, das Kind einer Freundin aber würde sie, wenn sie nicht Überfluß hat, überhaupt nicht säugen, so lehrt er uns. –

13«Hat sie wenig [Kost] vereinbart, so esse sie viel.» Wessen? R. Šešeth erwiderte: Ihres.

14«Auch darf sie nicht essen, was [der Milch] schädlich ist.» R. Kahana sagte: Beispielsweise Hopfen, Getreidegras, kleine Fische oder Erde. Abajje sagte: Nicht einmal Kürbis und Quitten. R. Papa sagte: Nicht einmal Palmkohl und unreife Datteln. R. Aši sagte: Nicht einmal Quarkbrei und Schmorfische. Durch diese versiegt die Milch, durch diese wird die Milch trübe.

15Die den Beischlaf in der Mühle vollzieht, bekommt epileptische Kinder; die den Beischlaf auf der Erde vollzieht, bekommt langhalsige Kinder; die auf Eselsbluttritt, bekommt grindigeKinder; die Senf ißt, bekommt gefräßige Kinder; die Kresse, ißt, bekommt triefäugige Kinder; die Fischchen ißt, bekommt zwinkäugigeKinder; die Erde ißt, bekommt häßliche Kinder; die Met trinkt, bekommt schwarze Kinder; die Fleisch ißt und Wein trinkt, bekommt

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.