Ketubbot — Blatt 61b
1blaß wurde, und nahm etwas mit dem Finger und legte es ihm in den Mund. Hierauf sprach jener: Du hast nun die Mahlzeit des Königs verdorben. Als man ihn hierauf fragte, weshalb er dies getan, erwiderte er: Wer solches zubereitet, macht die Mahlzeit des Königs ungenießbar. Jene fragten: Wieso? Er erwiderte: Ich sah etwas daran. Da untersuchten sie und fanden nichts. Hierauf legte er seinen Finger darauf und sprach: Habt ihr da untersucht? Da untersuchten sie [diese Stelle] und fanden es. Die Rabbanan sprachen zu ihm: Wieso hast du dich auf ein Wunder verlassen? Er erwiderte ihnen: Ich sah das Aussatzfluidum darübereinherfahren.
2Einst sprach ein Römer zu einer Frau: Willst du dich mit mir verheiraten? Sie erwiderte: Nein. Hierauf holte er Granatäpfel, spaltete sie und aß in ihrer Gegenwart. Da verschluckte sie den ganzen Speichel, der sie quälte, er aber gab ihr nichts ab, bis sie ganz durchsichtig wurde. Alsdann sprach er zu ihr: Willst du dich, wenn ich dich heile, mit mir verheiraten? Diese erwiderte: Jawohl. Da holte er wiederum Granatäpfel, die er spaltete und vor ihr aß, und sprach zu ihr: Allen Speichel, der dich quält, speie fortwährend aus. [Sie befolgte dies], bis er aus ihr wie eine grüne Staude hervorkam; darauf genas sie.
3IN WOLLE ARBEITEN. Nur in Wolle und nicht in Flachs, somit vertritt unsere Mišna die Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt: Er kann sie nicht zwingen, vor seinem Vater zu stehen, vor seinem Sohne zu stehen, oder seinem Vieh Futter zu geben, wohl aber kann er sie zwingen, seinem RindeFutter zu geben. R. Jehuda sagt, er könne sie auch nicht zwingen, in Flachs zu arbeiten, weil Flachs den Mund übelriechend macht und die Lippenfaltet. Dies gilt nur vom römischen Flachs.
4R. ELIE͑ZER SAGT, SELBST WENN SIE IHM HUNDERT SKLAVINNEN MITGEBRACHT HAT. R. Malkiju sagte im Namen des R. Ada b. Ahaba: Die Halakha ist wie R. Elie͑zer.
5R. Ḥanina, Sohn des R. Iqa, sagte: Die Lehren vom Spieße, von den Sklavinnen und von den Grübchensind von R. Malkiju;
6die von den Haarlocken, von der Ascheund vom Käse sind von R. Malkija.
7R. Papa sagte: [Bezügliches auf] eine Mišna und eine Barajtha ist von R. Malkija, selbständige Lehren sind von R. Malkiju. Als Merkzeichen diene dir: die Mišna ist Königin. – Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei [der Lehre von den] Sklavinnen.
8R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT &C. Dies sagt ja auch der erste Autor!? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn sie mit jungen Hunden spielt oder sich mit Nardširbefaßt.
9WER SICH DEN BEISCHLAF SEINER FRAU ABGELOBT, KANNDIES, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, ZWEI WOCHEN, UND WIE DIE SCHULE HILLELS SAGT, EINE WOCHE.
10DIE JÜNGER DÜRFEN ZUM STUDIUM DER TORA DREISSIG TAGE OHNE EINWILLIGUNG FORTBLEIBEN; TAGELÖHNER EINE WOCHE. DIE IN DER TORA GENANNTE GATTENPFLICHT IST: MÜSSIGGÄNGER TÄGLICH, ARBEITER ZWEIMAL WÖCHENTLICH, ESELTREIBER EINMAL WÖCHENTLICH, KAMELFÜHREREINMAL IN DREISSIG TAGEN. SCHIFFER EINMAL IN SECHS MONATEN – SO R. ELIE͑ZER.
11GEMARA. Was ist der Grund der Schule Šammajs? – Sie entnimmt dies von der von einem Mädchen Entbundenen. – Und der Schule Hillels? Sie entnimmt dies von der von einem Knaben Entbundenen. –
12Sollte es die Schule Hillels ebenfalls von der von einem Mädchen Entbundenenentnehmen!? – Wenn sie es von der Entbundenen entnehmen würde, wäre dem auch so, aber die Schule Hillels entnimmt es von der Menstruierenden. –
13Worin besteht ihr Streit? – Eine ist der Ansicht, man folgere hinsichtlich des Öfteren vom Öfteren, und eine ist der Ansicht, man folgere hinsichtlich dessen, was er veranlaßt hat, von dem, was er veranlaßt hat.
14Rabh sagte, der Streit bestehe nur über den Fall, wenn er die Frist nennt, wenn aber ohne Frist, stimmen alle überein, daß er sie sofort entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen müsse; Šemuél aber sagte, auch ohne Frist warte erab, vielleicht findet er eine Türfür sein Gelübde.
15Hierüber streiten sie ja bereits einmal!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand seine Frau mit einem Gelübde belegt hat, von ihm nichts zu genießen, so stelle er ihr, wenn bis zu dreißig Tagen, einen Pfleger, wenn aber länger, so muß er sie entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen. Hierzu sagte Rabh, dies gelte nur dann, wenn er die Frist nennt, wenn aber ohne Frist, müsse er sie sofort entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen, und Šemuél sagte, auch ohne Frist warte er ab, vielleicht findet er eine Tür für sein Gelübde. –
16Beides ist nötig. Würde nur das eine gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Rabh vertrete seine Ansicht nur da, wo ein Pfleger nicht möglich ist, im anderen Falle aber, wo ein Pfleger möglich ist, pflichte er Šemuél bei. Und würde nur das andere gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Šemuél vertrete seine Ansicht nur hierbei, da aber pflichte er Rabh bei. Daher ist beides nötig.
17DIE JÜNGER DÜRFEN ZUM STUDIUM DER TORA &C. FORTBLEIBEN. Wie lange mit Einwilligung? – So lange er will. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.