Ketubbot — Blatt 69a

1Rabh fügte [in einem Briefe] an Rabbi zwischen die Zeilen[folgende Frage] ein: Wie ist es, wenn die Brüder [die Güter] belastet haben? R. Ḥija saß vor ihm und fragte: Verkauft oder verpfändet? Dieser entgegnete: Welchen Unterschied gibt es denn hierbei: einerlei ob verkauft oder verpfändet, von diesen ist zur Versorgung einzufordern, nicht aber zur Ernährung. –

2Sollte doch Rabh, wenn er hinsichtlich des Verkaufes fragte, ‘verkauft’ geschrieben haben, und wenn er hinsichtlich der Verpfändung fragte, ‘verpfändet’ geschrieben haben!? –

3Rabh war beides fraglich, und er dachte: schreibe ich ‘verkauft’, so gilt allerdings, wenn er mir erwidert, daß man einfordere, dies um so mehr von der Verpfändung, wenn er mir aber erwidert, daß man nicht einfordere, so bleibt es hinsichtlich der Verpfändung fraglich;

4und schreibe ich ‘verpfändet’, so gilt allerdings, wenn er mir erwidert, daß man nicht einfordere, dies um so mehr vom Verkaufe, wenn er mir aber erwidert, daß man einfordere, so bleibt es hinsichtlich des Verkaufes fraglich. Ich schreibe daher ‘belastet’, worunter sowohl dieses als auch jenes zu verstehen ist.

5R. Joḥanan aber sagte, [von solchen] sei weder für das eine noch für das andere einzufordern. Sie fragten: Hatte R. Joḥanan die Lehre Rabbis nicht gehört, hätte er sie aber gehört, würde er sie anerkannt haben, oder hatte er sie gehört, jedoch nicht anerkannt? –

6Komm und höre: Es wurde gelehrt: Wenn jemand gestorben ist und zwei Töchter und einen Sohn hinterlassen hat, und nachdem die erste zuvorgekommen ist und das Zehntel der Güter empfangen hat, die zweite aber zur Einforderung nicht gekommen ist, der Sohn gestorben ist,

7so hat die zweite, wie R. Joḥanan sagt, verzichtet. R. Ḥanina sprach: Sie sagten sogar, daß man zur Versorgung und nicht zur Ernährung einfordere, und du sagst, die zweite habe verzichtet!?

8Wenn dem nun so wäre, so sollte er ihm erwidert haben: wer sagte dies? – Vielleicht hatte er sie tatsächlich nicht gehört, und hätte er sie gehört, würde er sie auch anerkannt haben, nur verhält es sich da anders, wo Besitz vorhanden ist.

9R. Jemar sprach zu R. Aši: Demnach erhält sie, wenn sie irgend einen Fund gemacht hat, und ihr somit Besitz zugefallen ist, nicht das Zehntel von den Gütern!? Dieser erwiderte: Ich spreche von einem Besitze aus eben diesen Gütern.

10Amemar sagte: Die Tochter giltals Erbin. R. Aši sprach zu Amemar: Wenn man sie mit Geld abfinden will, kann man dies demnach nicht? Dieser erwiderte: Allerdings. – Und wenn man sie mit einem Grundstücke abfinden will, kann man dies ebenfalls nicht? Dieser erwiderte: Allerdings.

11R. Aši aber sagte: Die Tochter gilt als Gläubigerin. Und auch Amemar trat von seiner Ansicht zurück, denn R. Minjomi, der Sohn R. Niḥumis, erzählte: Einst stand ich vor Amemar, als eine Frau vor ihm erschien und das Zehntel der Güter verlangte, und ich merkte seine Ansicht, daß jene, wenn sie wollten, sie mit Geld abfinden könnten. Er hörte nämlich die Brüder zu ihr sagen: hätten wir Geld, würden wir dich mit Geld abgefunden haben, und er schwieg und sagte ihnen nichts. –

12Ist sie, wo du nun ausgeführt hast, sie sei Gläubigerin, die des Vaters oder der Brüder? – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Hinsichtlich der Einforderung von Mittelmäßigemund ohne Eidoder von Schlechtem und gegen Eid.

13Wie ist es nun? – Komm und höre: Rabina ließ die Tochter R. Ašis von Mar, dem Sohne R. Ašis, Mittelmäßiges ohne Eid, und vom Sohne R. Samas, des Sohnes R. Ašis, Schlechtes gegen Eid einfordern.

14R. Neḥemja, Sohn des R. Joseph, ließ Rabba, dem Sohne R. Hona des Kleinen aus Nehardea͑, sagen: Wenn jene Frauzu dir kommt, laß sie das Zehntel der Güter einfordern, selbst vom Mühlenuntersatze. R. Aši sagte: Als wir bei R. Kahana waren, ließen wir es sogar von der Wohnungsmiete einfordern.

15R. A͑nan sandte an R. Hona: Kollege Hona, Friede [sei mit dir]. Wenn jene Frau zu dir kommt, laß sie das Zehntel der Güter einfordern. Da sprach dieser zu R. Šešeth, der vor ihm saß: Geh und sprich zu ihm wie folgt, und im Banne sei, wer nicht [genau so] spricht: A͑nan, A͑nan, von unbeweglichen Gütern oder [auch] von beweglichen? Und wer sitzt beim Trauermahle obenan?

16Hierauf kam R. Šešeth zu R. A͑nan und sprach zu ihm: Der Meister ist Gelehrter, R. Hona aber ist Lehrer des Meisters, und er verhängte den Bann über den, der nicht wie folgt spricht, und hätte er nicht den Bann verhängt, würde ich es nicht gesprochen haben: A͑nan, A͑nan, von unbeweglichen Gütern oder [auch] von beweglichen? Und wer sitzt beim Trauermahle obenan?

17Hierauf ging R. A͑nan zu Mar U͑qaba und sprach zu ihm: Sehe doch der Meister, wie R. Hona mich ansprechen ließ: A͑nan, A͑nan. Und welches Bewenden hat es mit dem Trauermahle, von dem er mir sagen ließ? Dieser sprach: Erzähle mir doch,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.