Ketubbot — Blatt 6b
1Er darf wohl, wenn er die Beiwohnung nicht vollzogen hat, dies auch [erstmalig] am Šabbath!? Raba erwiderte: Nein, außer am Šabbath. Abajje sprach zu ihm: Es heißt ja: bis zum Šabbathausgange, vierNächte!? Vielmehr, erklärte Raba, wenn er die Beiwohnung vollzogen hat. —
2Wozu braucht, wenn er ihr bereits beigewohnt hat, diesgelehrt zu werden!? — Er lehrt uns, daß man die Beiwohnung am Šabbath vollziehen darf. Dies nach Šemuél, denn Šemuél sagte, man dürfe am Šabbath durch eine enge Bresche gehen, obgleich man dabei Spänelockert.
3R. Joseph wandte ein: Ein Bräutigam ist von der ersten Nacht bis zum Šabbathausgange vom Lesen des Šema͑ befreit, solange er den Akt noch nicht vollzogen hat. Doch wohl deshalb, weil er wegen der zu vollziehenden Beiwohnung zerstreutist!? Abajje erwiderte: Nein, weil er wegen der noch nicht vollzogenen Beiwohnung zerstreut ist.
4Raba sprach zu ihm: Sollte er denn wegen der Zerstreuung befreit sein, demnach müßte auch der befreit sein, dessen Schiff im Meere unterging!? Wolltest du sagen, dem sei auch so, so sagte ja R. Abba b. Zabhda im Namen Rabhs, der Leidtragende sei zu allen in der Tora genannten Geboten verpflichtet, ausgenommen das der Tephillin, weil sie Schmuckgenannt werden!?
5Vielmehr, erklärte Raba, streiten hierüber Tannaím. Eines lehrt, er sei, wenn er in der ersten [Nacht] den Akt nicht vollzogen hat, auch in der zweitenbefreit, und wenn auch in der zweiten [nicht], auch in der dritten befreit,
6dagegen aber lehrt ein Anderes, in der ersten, [beziehungsweise] in der zweiten sei er befreit, in der drittenaber verpflichtet. —
7Und Abajje!? — Diese streiten über die Zerstreuung.
8Diese Tannaím führen denselben Streit wie die Tannaím der folgenden Lehre. Wer eine Jungfrau heiratet, vollziehe die erste Beiwohnung nicht am Šabbath; die Weisen erlauben dies. —
9Wer ist unter Weisen zu verstehen? Raba erwiderte: Es ist R. Šimo͑n, welcher sagt, die unbezweckte Verrichtung sei erlaubt.
10Abajje sprach zu ihm: R. Šimo͑n pflichtet ja bei [in einem Falle, gleich dem] Kopfabschlagen ohne zu töten!? Dieser erwiderte: Nicht wie diese Babylonier, die im Biegennicht gewandt sind, vielmehr sind manche im Biegen gewandt. —
11Wieso ist er demnach zerstreut!? — Der nicht gewandt ist. — Sollten sie doch bestimmt haben, wer gewandt ist, dürfe, und wer nicht gewandt ist, dürfe nicht!? — Die meisten sind gewandt.
12Rabba b. R. Ḥanan sprach zu Abajje: Welchen Zweck haben demnach die Brautzeugenund welchen Zweck hat das Tuch!? Dieser erwiderte: Damit er, wenn er [Blut] bemerkt, es nicht beiseiteschaffe.
13R. Ami wandte ein: Wenn jemand am Šabbath eine Pustel öffnet, so ist er, falls er die Öffnung bezweckt, schuldig, wenn aber die Entfernung des Eiters,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.