Ketubbot — Blatt 70b

1als würde er zu ihr gesagt haben: rechne deine Arbeitsleistung auf deine Ernährung auf. – Wieso braucht er, wenn man nach R. Hona entscheidet, der im Namen Rabhs sagte, eine Frau könne zu ihrem Manne sagen, sie verzichte auf die Ernährung und wolle nicht arbeiten, wenn sie sagt: Qonam sei meine Arbeit für deinen Mund, es nicht aufzuheben, man sollte doch sagen, da sie sagen kann: ich verzichte auf die Ernährung und will nicht arbeiten, sei es ebenso, als würde sie zu ihm gesagt haben: ich verzichte auf die Ernährung und will nicht arbeiten!? –

2Vielmehr, man erkläre nicht, es sei ebenso, sondern: wenn er zu ihr gesagt hat: rechne deine Arbeitsleistung auf deine Ernährung auf. –

3Wozu ist demnach der Pfleger nötig!? – Wenn es nicht reicht. – Wenn es nicht reicht, bleibt ja unser Einwand bestehen!? R. Aši erwiderte: Wenn es für die wesentlichen Bedürfnisse ausreicht, nicht aber für die unwesentlichen. –

4Welche Art von unwesentlichen Bedürfnissen: ist sie daran gewöhnt, so ist sie ja darangewöhnt, und ist sie nicht daran gewöhnt, wozu ist der Pfleger nötig!? – In dem Falle, wenn sie in ihrem Elternhause daran gewöhnt war, bei ihm aber sich eingeschränkt hat; sie kann zu ihm sagen: bisher, wo du mich nicht mit einem Gelübde belegt hast, schränkte ich mich mit dir ein, jetzt aber, wo du mich mit einem Gelübde belegt hast, kann ichmich nicht mit dir einschränken. –

5Weshalb gerade bis zu dreißig Tagen? – Bis zu dreißig Tagen erfahren es die Leute nicht, und es ist für sie nicht beschämend, wenn aber mehr, so erfahren es die Leute, und es ist für sie beschämend.

6Wenn du willst, erkläre ich: wenn er sie als Verlobte mit dem Gelübde belegthat. – Hat denn die Verlobte Ernährung zu beanspruchen!? – Wenn die Zeit herangereicht ist, und er sie nicht geheiratet hat. Wir haben nämlich gelernt: Wenn die Zeit heranreicht, und sienicht geheiratet werden, so sind sie auf seine Kosten zu unterhalten und dürfen Hebe essen. –

7Weshalb gerade bis zu dreißig Tagen!? – Bis zu dreißig Tagen verrichtet der Beauftragte seinen Auftrag, länger aber verrichtet der Beauftragte seinen Auftrag nicht.

8Wenn du aber willst, erkläre ich: wenn er sie als Verlobte mit dem Gelübde belegt und nachher geheiratethat. – Wenn [nachher] gerheiratet, war sie ja einverstanden!? – Wenn sie sagt, sie habe geglaubt, sie werde es ertragen können, nun aber könne sie es nicht ertragen. –

9Allerdings gilt dies von Leibesfehlern, gilt dies etwa von der Ernährung!? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie wir zuerst erklärt haben.

10STELLE IHR, WENN BIS ZU DREISSIG TAGEN, EINEN PRIESTER. Handelt denn der Pfleger nicht in seinem Auftrage!? R. Hona erwiderte: Wenn er gesagt hat: wer sie ernährt, soll keinen Schaden erleiden. –

11Handelt denn jener, wenn er so gesagt hat, nicht in seinem Auftrage!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand, der in eine Grube geworfen worden ist, ruft: wer meine Stimme hört, schreibe meiner Frau einen Scheidebrief, so schreibe man ihn und gebeihr. –

12Es ist nicht gleich; da sagte er ‘schreibe’, hierbei aber sagte er nicht ‘ernähre’, sondern ‘wersie ernährt’. –

13R. Ami sagte ja aber, daß man bei einer Feuersbrunstzu sagen erlaubt hat: wer löscht, soll keinen Schaden erleiden, und [die Einschränkung] ‘bei einer Feuersbrunst’ schließt wohl einen derartigen Fallaus!? – Nein, dies schließt andere am Šabbath verbotene Handlungen aus.

14Rabba wandte ein: Wenn einem der Genuß von seinem Nächsten abgelobt ist und er nichts zu essen hat, so gehe jener zu einem ihm bekannten Krämer und spreche zu ihm: Dem N. ist der Genuß von mir abgelobt, und ich weiß nicht, wie ich ihm helfen soll. Dieser kann ihm dann geben und von jenem [Ersatz] nehmen. Nur auf diese Weise ist es erlaubt, nicht aber [die Erklärung:] wer ihn ernährt, soll keinen Schaden erleiden!? –

15Dies ist selbstverständlich; selbstverständlich [darf er erklären:] wer ihn ernährt, soll keinen Schaden erleiden, da es allgemein gesprochen ist, [man könnte aber glauben,] wenn er mit ihm bekannt ist und zu ihm geht und es ihm sagt, sei es ebenso, als würde er zu ihm sagen: geh und gib ihm, so lehrt er uns.

16Der Text. Wenn einem der Genuß von seinem Nächsten abgelobt ist und or nichts zu essen hat, so gehe jener zu einem ihm bekannten Krämer und spreche zu ihm: Dem N. ist der Genuß von mir abgelobt, und ich weiß nicht, wie ich ihm helfen soll. Dieser kann ihm dann geben und von jenem [Ersatz] nehmen. Wenn sein Haus aufzurichten, sein Zaun herzustellen und sein Feld zu ernten ist, so gehe er zu ihm bekannten Lohnarbeitern und spreche zu ihnen: Dem N. ist der Genuß von mir abgelobt, und ich weiß nicht, wie ich ihm helfen soll. Sie können dann bei ihm die Arbeit verrichten und von jenem ihren Lohn erhalten.

17Wenn sie beisammen unterwegs sind und er nichts zu essen hat, so gebe jener einem anderen schenkungsweise, und dieser nehme [von ihm] und esse; diesist erlaubt. Ist kein anderer anwesend, so lege er es auf einen Felsen oder eine Mauer und spreche: Dies sei Freigut für jeden, der es haben will. Dieser nehme es dann und esse; diesist erlaubt. R. Jose verbietet dies. Raba sagte: Folgendes ist der Grund R. Joses: man berücksichtige

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.