Ketubbot — Blatt 71a

1das Ereignis von Beth Ḥoron.

2R. JEHUDA SAGT, IST ER JISRAÉLIT &C. EINEN MONAT &C. Dies [sagt ja auch] der erste Autor!? Abajje erwiderte: Er lehrt uns von der Priestersfrau. Raba erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich des vollzähligen und unvollzähligen Monats.

3Rabh sagt, dies gelte nur von dem Falle, wenn er die Frist nennt, wenn aber ohne Frist, müsse er sie sofort entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen, und Šemuél sagt, auch ohne Frist brauche er sie nicht [sofort] zu entlassen, vielleicht findet er eine Tür für sein Gelübde. –

4Hierüber streiten sie ja bereits einmal!? Wir haben nämlich gelernt: Wer sich den Beischlaf seiner Frau abgelobt, kanndies, wie die Schule Šammajs sagt, zwei Wochen, und wie die Schule Hillels sagt, eine Woche. Hierzu sagte Rabh, der Streit bestehe nur über den Fall, wenn er die Frist nennt, wenn aber ohne Frist, müsse er sie sofort entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen, und Šemuél sagte, auch ohne Frist brauche er sie nicht [sofort] zu entlassen, vielleicht findet er eine Tür für sein Gelübde. –

5Beides ist nötig. Würde nur das eine gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Rabh vertrete seine Ansicht nur da, wo ein Pfleger nicht möglich ist, im anderen Falle aber, wo ein Pfleger möglich ist, pflichte er Šemuél bei. Und würde nur das andere gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Šemuél vertrete seine Ansicht nur da, wo ein Pfleger möglich ist, in jenem Falle aber pflichte er Rabh bei. Daher ist beides nötig. –

6Wir haben gelernt: Wenn jemand seine Frau mit einem Gelübde belegt hat, eine bestimmte Frucht nicht zu genießen, so muß er sie [sofort] entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen. Allerdings gilt dies nach Rabh, wenn ohne Frist, und jenes, wenn er eine Frist nennt, nach Šemuél aber besteht ja ein Widerspruch!? –

7Dies gilt von dem Falle, wenn sie gelobtund er es bestätigt hat, und R. Meírist der Ansicht, er sei es, der ihr den Finger zwischen die Zähne gesteckthat. –

8Ist R. Meír denn der Ansicht, er sei es, der ihr den Finger zwischen die Zähne gesteckt hat, es wird ja gelehrt: Wenn eine Frau ein Naziratgelobt und ihr Mann es gehört und nicht aufgehoben hat, so hat, wie R. Meír und R. Jehuda sagen, sie selber sich den Finger in den Mund gesteckt, und der Ehemann kann daher, wenn er will, es aufheben, und wenn er sagt, er wolle keine gelobende Frau, sie ohne Morgengabe entlassen;

9R. Jose und R. Elea͑zar sagen, er habe ihr den Finger zwischen die Zähne gesteckt, und der Ehemann kann daher, wenn er will, es aufheben, wenn er aber sagt, er wolle keine gelobende Frau, so entlasse er sie und zahle ihr die Morgengabe aus!? – Wende es um: R. Meír und R. Jehuda sagen, er habe ihn gesteckt, und R. Jose und R. Elea͑zar sagen, sie habe ihn gesteckt. –

10Ist R. Jose denn der Ansicht, sie habe ihn gesteckt, wir haben ja gelernt: R. Jose sagt, bei Armen, wenn er keine Frist genannthat!? –

11Lies: R. Meír und R. Jose sagen, er habe ihn gesteckt, und R. Jehuda und R. Elea͑zar sagen, sie habe ihn gesteckt. – Ist R. Jehuda denn der Ansicht, sie habe ihn gesteckt, wir haben ja gelernt: R. Jehuda sagt, ist er Jisraélit, so behalte er sie, wenn für einenTag!? –

12Lies: R. Meír, R. Jehuda und R. Jose sagen, er habe ihn gesteckt, und R. Elea͑zar sagt, sie habe ihn gesteckt. Wenn du aber sagen willst, er lehre [die Ansichten] zweier Paare, so lies: R. Meír und R. Elea͑zar sagen, sie habe ihn gesteckt, und R. Jehuda und R. Jose sagen. er habe ihn gesteckt. Diese anonyme Lehre vertritt nicht die Ansicht R. Meírs. –

13Ist R. Jose denn der Ansicht, bei Armen, wenn er keine Frist genannt hat, wonachder Ehemann [das Gelübde] aufheben kann, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Folgende Gelübdekann der Ehemann auflösen, Dinge, die eine Kasteiung des Leibesbilden: ob ich baden werde, [oder:] daß ich nicht baden werde, ob ich mich schmücken werde, [oder:] daß ich mich nicht schmücken werde. R. Jose sagte: Diese sind keine Gelübde der Leibeskasteiung, folgende vielmehr sind Gelübde der Leibeskasteiung: daß ich kein Fleisch essen werde, daß ich keinen Wein trinken werde,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.