Ketubbot — Blatt 71b
1daß ich mich nicht mit bunten Gewändern putzenwerde!? – Da wird von Dingen gesprochen, die zwischen ihm und ihr vorgehen. –
2Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, der Ehemann könne Gelübde über Dinge, die zwischen ihm und ihr vorgehen, auflösen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, er könne solche nicht auflösen!? Es wurde nämlich gelehrt: Gelübde über Dinge, die zwischen ihm und ihr vorgehen, kann der Ehemann, wie R. Hona sagt, auflösen, und wie R. Ada b. Ahaba sagt, nicht auflösen, denn wir finden keinen Fuchs tot im Schutte seiner Grube. –
3Vielmehr, da wird von dem Falle gesprochen, wenn sie von ihrer Schmückung den Beischlaf abhängig gemacht, indem sie gesagt hat: der Genuß deines Beischlafes sei mir verboten, falls ich mich schmücke. Dies nach R. Kahana,
4denn R. Kahana sagte: [Sagte sie:] der Genuß meines Beischlafes sei dir [verboten], so kann er sie zum Beischlafe zwingen, wenn aber: der Genuß deines Beischlafes sei mir [verboten], so hat er es aufzuheben, denn man darf niemand veranlassen, ihm Verbotenes zu genießen. –
5Mag sie sich nicht schmücken und ihm nicht verboten sein!? – Man würde sie abscheulich nennen. –
6Mag sie sich schmücken und ihm verboten sein, entweder zwei Wochen nach der Schule Šammajs oder eine Woche nach der Schule Hillels!? – Dies gilt nur von dem Falle, wenn er sich sie abgelobt hat, denn sie denkt: er zürnt mir und wird sich später beruhigen; wenn sie aber sich ihm abgelobt und er geschwiegen hat, denkt sie: er haßt mich.
7R. JOSE SAGT, BEI ARMEN, WENN ER KEINE FRIST GENANNT HAT. Welche Frist? R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Zwölf Monate. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Zehn Jahre. R. Ḥisda sagte im Namen Abimis: Ein Fest, denn die Töchter Jisraéls pflegen sich am Feste zu schmücken.
8BEI REICHEN, WENN FÜR DREISSIG TAGE. Weshalb gerade dreißig Tage? Abajje erwiderte: Eine vornehme Frau genießt den Duft ihrer Kosmetik dreißig Tage.
9WENN JEMAND SEINE FRAU MIT EINEM GELÜBDE BELEGT HAT, DAS HAUS IHRES VATERS NICHT ZU BESUCHEN, SO DARF ER SIE, WENN DIESER MIT IHR IN DERSELBEN STADT WOHNT, WENN AUF EINEN MONAT, BEHALTEN, WENN ABER AUF ZWEI, SO MUSS ER SIE ENTLASSEN UND IHR DIE MORGENGABE AUSZAHLEN; WOHNT ER IN EINER ANDEREN STADT, SO DARF ER SIE, WENN AUF EIN FEST, BEHALTEN, WENN ABER AUF DREI, SO MUSS ER SIE ENTLASSEN UND IHR DIE MORGENGABE AUSZAHLEN.
10WENN JEMAND SEINE FRAU MIT EINEM GELÜBDE BELEGT HAT, KEIN HAUS DER TRAUER ODER KEIN HAUS DES FESTMAHLES ZU BESUCHEN, SO MUSS ER SIE ENTLASSEN UND IHR DIE MORGENGABE AUSZAHLEN, WEIL ER VOR IHR [DIE TÜR] ABSCHLIESST; BERUFT ER SICH ABER AUF EINEN GEWISSEN GRUND, SO DARF ER DIES.
11WENN ER ZU IHR GESAGT HAT: UNTER DER BEDINGUNG, DASS DU JENEM SAGST, WAS DU MIR GESAGTHAST, ODER: WAS ICH DIR GESAGT HABE, ODER: DASS DU SCHÖPFEST UND AUF DEN MÜLLHAUFEN SCHÜTTEST, SO MUSS ER SIE ENTLASSEN UND IHR DIE MORGENGABE AUSZAHLEN.
12GEMARA. Dies widerspricht sich ja selbst; zuerst heißt es: daß er, wenn auf ein Fest, sie behalten dürfe, wonach er, wenn auf zwei, sie entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen muß, und im Schlußsatze heißt es, daß er, wenn auf drei [Feste], sie entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen müsse, wonach er, wenn auf zwei, sie behalten darf!?
13Abajje erwiderte: Der Schlußsatz spricht von einer Priestersfrau, nach R. Jehuda. Rabba b. U͑la erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn es sietreibt, das andere, wenn es sie nicht treibt.
14Ich war dann in seinen Augen wie eine, die Frieden findet, R. Joḥanan erklärte: Wie eine junge Frau, die im Hause ihres Schwiegervaters tadelfreibefunden worden ist, und es sie in ihres Vaters Haus treibt, ihr Lob zu erzählen.
15An jenem Tage, Spruch des Herrn, wirst du mich ‘mein Gatte’ nennen und nicht ‘mein Mann’. R. Joḥanan erklärte: Wie eine junge Frau im Hause ihres Schwiegervaters, und nicht wie eine junge Frau im Hause ihres Vaters.
16WENN JEMAND SEINE FRAU MIT EINEM GELÜBDE BELEGT &C.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.