Ketubbot — Blatt 72a
1Allerdings liegt eine Abschließung vor, wenn kein Haus des Festmahles, wieso aber liegt eine Abschließung vor, wenn kein Haus der Trauer!? – Es wird gelehrt: Morgen stirbt sie, und kein Geschöpf betrauertsie. Manche lesen: kein Geschöpf bestattetsie.
2Es wird gelehrt: R. Meír sagte: Es heißt:besser in ein Haus der Trauer gehen, als in ein Haus des Festmahles, indem es das Ende des Menschen ist, und der Lebende nehme es sich zu Herzen. Was heißt: und der Lebende nehme es sich zu Herzen? – Die Ereignisse beim Sterben: wer [andere] betrauert, wird betrauert, wer [andere] bestattet, wird bestattet, wer [über andere Klage] erhebt, über den wird [Klage] erhoben, wer [anderen] das Geleit gibt, dem wird das Geleit gegeben, und wer [andere] trägt, wird getragen.
3BERUFT ER SICH AUF EINEN GEWISSEN GRUND, SO DARF ER DIES. Was ist dies für ein gewisser Grund? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Wegen zuchtloser Leute, die da anwesend sind. R. Aši sagte: Dies nur dann, wenn dies sicher ist, ist dies aber nicht sicher, so ist er nicht befugt.
4WENN ER ZU IHR GESAGT HAT: UNTER DER BEDINGUNG, DASS DU SAGST &C. Soll sie doch sagen!? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Schändliche Worte.
5ODER: DASS DU SCHÖPFEST UND AUF DEN MÜLLHAUFEN SCHÜTTEST. Soll sie es doch tun!? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Daß sie fülle und verspritze. In einer Barajtha wurde gelehrt: Daß sie zehn Krüge Wasser schöpfe und auf den Müllhaufen schütte. –
6Erklärlich ist es nach Šemuél, daß er sie dieserhalb entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen muß, weshalb aber nach der Barajtha, was liegt ihr daran, soll sie es doch tun!? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Weil sie wie blöde erscheinen würde.
7R. Kahana sagte: Wer seine Frau mit einem Gelübde belegt, Schwinge, Sieb, Mühle oder Backofen nicht zu leihen und nicht zu verleihen, muß sie entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen, weil er sie bei ihren Nachbarinnen in einen üblen Ruf bringt.
8Ebenso wird gelehrt: Wer seine Frau mit einem Gelübde belegt, Schwinge, Sieb, Mühle oder Backofen nicht zu leihen und nicht zu verleihen, muß sie entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen, weil er sie bei ihren Nachbarinnen in einen üblen Ruf bringt. Desgleichen ist sie, wenn sie gelobt, Schwinge, Sieb, Mühle oder Backofen nicht zu leihen und nicht zu verleihen, oder keine schönen Kleider für seine Kinder zu weben, ohne Morgengabe zu entlassen, weil sie ihn bei seinen Nachbarn in einen üblen Ruf bringt.
9FOLGENDE SIND OHNE MORGENGABE ZU ENTLASSEN: DIE DAS MOSAISCHE GESETZ UND JÜDISCHE [SITTE] ÜBERTRITT. DAS MOSAISCHE GESETZ [ÜBERTRETEN] HEISST, WENN SIE IHM ZU ESSEN GIBT, WAS NICHT VERZEHNTET IST, SICII ALS MENSTRUIERENDE BEGATTENLÄSST, DIE TEIGHEBE NICHT ABSONDERT, ODER GELOBTUND NICHT HÄLT.
10JÜDISCHE [SITTE ÜBERTRETEN] HEISST, WENN SIE MIT ENTBLÖSSTEM HAUPTE AUSGEHT, AUF DER STRASSE SPINNT ODER SICH MIT JEDEM MENSCHEN UNTERHÄLT. ABBA ŠAÚL SAGT, AUCH DIE SEINE ERZEUGER IN SEINER GEGENWART SCHMÄHT. R. TRYPHON SAGT, AUCH DIE SCHREIERIN. WAS HEISST SCHREIERIN? WENN SIE ZUHAUSE SPRICHT UND DIE NACHBARINNEN IHRE STIMME HÖREN.
11GEMARA. IHM ZU ESSEN GIBT, WAS NICHT VERZEHNTET IST. In welchem Falle: wußte er dies, so sollte er es unterlassen, und wußte er dies nicht, wieso erfuhr er es!? – In dem Falle, wenn sie ihm gesagt hatte, jener Priester habe ihr den Getreidehaufen zubereitet, und als er ihn fragte, es sich als Lüge herausgestellt hat.
12SICH ALS MENSTRUIERENDE BEGATTEN LÄSST. In welchem Falle: wußte er dies, so sollte er es unterlassen, und wußte er dies nicht, so konnte er sich ja auf sieverlassen!? R. Ḥenana b. Kahana sagte nämlich im Namen Šemuéls: Woher, daß die Menstruierende selber zu zählenhat? Es heißt:so zähle sie sich sieben Tage; sich, sie selber. –
13In dem Falle, wenn sie ihm gesagt hatte, jener Gelehrte habe ihr das Blut als rein erklärt, und als er ihn fragte, es sich als Lüge herausgestellt hat. Wenn du aber willst, sage ich: dies nach R. Jehuda, denn R. Jehuda sagte: Wenn sie bei ihren Nachbarinnen als Menstruierendegilt, so erhält ihr Ehemann ihretwegen Geißelhiebe wegen [Beiwohnung] einer Menstruierenden.
14DIE TEIGHEBE NICHT ABSONDERT. In welchem Falle: wußte er dies, so sollte er [das Essen] unterlassen, und wußte er dies nicht, wieso erfuhr er es? – In dem Falle, wenn sie ihm gesagt hatte, jener Bäcker habe ihr den Teig zubereitet, und als er ihn fragte, es sich als Lüge herausgestellt hat.
15GELOBT UND NICHT HÄLT. Der Meister sagte nämlich: Wegen der Sünde der Gelübdesterben die Kinder, denn es heißt:gestatte deinem Munde nicht, deinen Leib in Sünde zu bringen &c. und das Händewerk des Menschensind seine Söhne und seine Töchter. R. Naḥman sagte: Hieraus:vergeblich schlug ich eure Kinder; vergeblich, wegen des Vergeblichen.
16Es wird gelehrt: R. Meír sagte: Wer von seiner Frau weiß, daß sie gelobt und nicht hält, belege sie wiederum mit dem Gelübde. – Was nützt es, daß er sie mit dem Gelübde belegt!? – Vielmehr, er erzürne sie wiederum, damit sie in seiner Gegenwart gelobe, und er hebe es auf. Man erwiderte ihm: Niemand kann mit einer Schlange in einem Korbe wohnen.
17Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Wer von seiner Frau weiß, daß sie ihm die Teighebe nicht absondert, sondere sie hinterher ab. Man erwiderte ihm: Niemand kann mit einer Schlange in einem Korbewohnen.
18Wer dies auf diese Lehre bezieht, nach dem gilt dies um so mehr von jener, und wer dies auf jene bezieht, nach dem gilt dies nicht von dieser, weil es [eher] vorkommen kann, daß er davon ißt.
19JÜDISCHE [SITTE] ÜBERTRETEN HEISST, WENN SIE MIT ENTBLÖSSTEM HAUPTE AUSGEHT. Das Entblößen des Hauptes ist ja [ein Verbot] der Tora!? Es heißt nämlich:er entblöße das Haupt des Weibes, und in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt, dies enthalte ein Verbot für die Töchter Jisraéls, mit entblößtem Haupte auszugehen. – Nach der Tora
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.