Ketubbot — Blatt 72b

1ist es mit einem Kopfkörbchenerlaubt, nach jüdischer [Sitte] aber auch mit einem Kopfkörbchen verboten.

2R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Mit einem Kopfkörbchen heißt es nicht entblößtes Haupt. R. Zera wandte ein: Wo: wenn auf der Straße, so ist es ja nach jüdischer [Sitte verboten], und wenn auf dem Hofe, so läßt du ja keine Tochter unseres Vaters Abraham bei ihrem Manne weilen!? Abajje, nach anderen R. Kahana, erwiderte: Von einem Hofe nach dem anderen, über eine Durchgangsgasse.

3AUF DER STRASSE SPINNT. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wenn sie den Leuten die Arme zeigt. R. Ḥisda erklärte im Namen Abimis: Wenn sie spinnt und [den Faden] gegen ihre Vorderseite sich hinzieht. SICH MIT JEDEM MENSCHEN UNTERHÄLT. R. Jehuda erklärte im Namen Šemuéls: Wenn sie mit jungen Leuten scherzt.

4Rabba b. Bar Ḥana erzählte: Einst folgten wir R. U͑qaba, und ich sah eine Araberin mit der Spindel hantieren, während beim Spinnen der Faden sich gegen ihre Vorderseite hinzog. Als sie uns sah, schnitt sie den Faden durch, ließ die Spindel fallen und sprach zu mir: Junger Mann, reiche mir die Spindel. Bei dieser Gelegenheit sagte R. U͑qaba etwas. – Was sagte er? Rabina erwiderte: Er sagte etwas über das Spinnen auf der Straße. Die Rabbanan erwiderten: Er sagte etwas über die Unterhaltung mit jedem Menschen.

5ABBA ŠAÚL SAGT, AUCH DIE SEINE ERZEUGER IN SEINER GEGENWART SCHMÄHT. R. Jehuda erklärte im Namen Šemuéls: Wenn sie seine Erzeuger in Gegenwart seiner Nachkommen schmäht. Als Merkzeichendiene dir:Ephrajim und Menase seien mir wie Reúben und Šimo͑n. Rabba sagte: Wenn sie in Gegenwart seines Sohnes sagt: Möge ein Löwe den Alten fressen.

6R. TRYPHON SAGT, AUCH DIE SCHREIERIN. Was heißt Schreierin? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Wenn sie über Angelegenheiten der Beiwohnung laut spricht. In einer Barajtha wurde gelehrt: Wenn bei ihrer Beiwohnung in diesem Hofe ihr Stöhnen in einem anderen Hofe gehörtwird. –

7Sollte er dies in der Mišna unter den Fehlernaufzählen!? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie wir zuerst erklärt haben.

8WENN JEMAND SICH EINE FRAU ANGETRAUT HAT UNTER DER BEDINGUNG, DASS SIE KEINE GELÜBDE AUF SICH HAT, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS SIE GELÜBDE AUF SICH HAT, SO IST SIE IHM NICHT ANGETRAUT. WENN ER SIE OHNE BEDINGUNG GENOMMEN, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS SIE GELÜBDE AUF SICH HAT, SO IST SIE OHNE MORGENGABE ZU ENTLASSEN.

9WENN UNTER DER BEDINGUNG, KEINE LEIBESFEHLER ZU HABEN, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS SIE LEIBESFEHLER HAT, SO IST SIE IHM NICHT ANGETRAUT. WENN ER SIE OHNE BEDINGUNG GENOMMEN, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS SIE LEIBESFEHLER HAT, SO IST SIE OHNE MORGENGABE ZU ENTLASSEN. ALLE LEIBESFEHLER, DIE PRIESTER UNTAUGLICHMACHEN, MACHEN AUCH FRAUEN UNTAUGLICH.

10GEMARA. Dasselbe haben wir ja auch beim [Gesetze von] der Antrauunggelernt!? – Hier ist dies hinsichtlich der Morgengabe nötig, und mit der Morgengabe lehrt er es auch von der Antrauung; dort ist dies hinsichtlich der Antrauung nötig, und mit der Antrauung lehrt er es auch von der Morgengabe.

11R. Joḥanan sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Jehoçadaq: Sie sprechen von folgenden Gelübden: kein Fleisch zu essen, keinen Wein zu trinken, sich nicht mit bunten Gewändern zu schmücken. Ebenso wird gelehrt: Sie sprechen von folgenden Gelübden, Dinge, die eine Kasteiung des Leibes sind: kein Fleisch zu essen, keinen Wein zu trinken, sich nicht mit bunten Gewändern zu schmücken.

12R. Papa wandte ein: Worauf bezieht sich dies: wenn auf den Anfangsatz, so sollte es, da er daran Anstoß nahm, auch von allen anderen Dingen gelten!? – Vielmehr, auf den Schlußsatz.

13R. Aši erklärte: Tatsächlich auf den Anfangsatz, denn bei Dingen, woran man Anstoß zu nehmen pflegt, ist seine Anstoßnahme berechtigt, und bei Dingen, woran man keinen Anstoß zu nehmen pflegt, ist seine Anstoßnahme nicht berechtigt.

14Es wurde gelehrt: Wenn er sie sich unter einer Bedingung angetraut und ohne Bedingung genommen hat, so benötigt sievon ihm, wie Rabh sagt, eines Scheidebriefes, und wie Šemuél sagt, keines Scheidebriefes. Abajje sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.