Ketubbot — Blatt 74b
1kann sie die Weigerungerklären und fortgehen.
2Die Rabbanan lehrten: Wenn siezu einem Gelehrten ging, und er ihr das Gelübde aufgelöst hat, so ist sie angetraut, wenn zu einem Arzte, und er sie geheilt hat, so ist sie nicht angetraut. Welchen Unterschied gibt es zwischen einem Gelehrten und einem Arzte? – Der Gelehrte löst das Gelübde rückwirkend auf, der Arzt dagegen heilt sie nur von nunab. –
3Es wird ja aber gelehrt, wenn zu einem Gelehrten, und er ihr das Gelübde aufgelöst, zu einem Arzte, und er sie geheilt hat, so ist sie nicht angetraut!? Raba erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine nach R. Meír und das andere nach R. Elea͑zar. Das eine nach R. Meír, welcher sagt, man sei damit einverstanden, daß seine Frau sich bei Gerichtherabsetze, und das eine nach R. Elea͑zar, welcher sagt, man sei nicht damit einverstanden, daß seine Frau sich bei Gericht herabsetze. –
4Welches Bewenden hat es damit? – Wir haben gelernt: Wenn jemand seine Frau wegen Gelobens entlassen hat, so nehme er sie nicht wieder; wenn wegen üblerNachrede, so nehme er sie nicht wieder.
5R. Jehuda sagt, war das Gelübde vielen bekannt, so nehme er sie nichtwieder, und war es nicht vielen bekannt, so nehme er sie wieder. R. Meír sagt, benötigt das Gelübde einer Untersuchungeines Gelehrten, so nehme er sie nicht wieder, und benötigt das Gelübde keiner Untersuchung eines Gelehrten, so nehme er sie wieder.
6R. Elea͑zar sagt, einerlei ob es benötigt oder nicht, nehme er sie nicht wieder. R. Elea͑zar sprach: Man verbot es in dem Falle, wenn es benötigt, nur wegen des Falles, wenn es nichtbenötigt. Was ist der Grund R. Jehudas? – Es heißt:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.