Ketubbot — Blatt 75b

1BEI SICHTBAREN ABER KÖNNE ER NICHTS EINWENDEN, UND IST EIN BADEHAUS IN DER STADT, KÖNNE ER AUCH BEI VERBORGENEN LEIBESFEHLERN NICHTS EINWENDEN, WEIL ER SIE DURCH SEINE VERWANDTE UNTERSUCHEN LÄSST.

2GEMARA. Nur wenn der Vater den Beweis bringt, wenn aber der Vater den Beweis nicht bringt, ist der Ehemann glaubhaft, also nach R. Jehošua͑, welcher sagt, wir leben nicht von ihrerBehauptung;

3dem widersprechend aber heißt es im Schlußsatze, daß, wenn sie bereits in die Gewalt des Ehemannes gekommen ist, der Ehemann den Beweis bringen müsse; nur wenn der Ehemann den Beweis bringt, wenn aber der Ehemann den Beweis nicht bringt, ist der Vater glaubhaft, also nach R. Gamliél, welcher sagt, sie seiglaubhaft!? R. Elea͑zar erwiderte: Es ist zu teilen: wer das eine lehrte, lehrte das andere nicht.

4Raba sagte: Man sage nicht, R. Jehošua͑ berücksichtige überhaupt nicht den bisherigen Zustanddes Körpers, vielmehr berücksichtigt er den bisherigen Zustand des Körpers nur dann nicht, wenn [dagegen] die Belassung des Geldes im bisherigen Besitze zu berücksichtigenist,

5wenn aber die Belassung des Geldes im bisherigen Besitze nicht zu berücksichtigen ist, berücksichtigt R. Jehošua͑ den bisherigen Zustand des Körpers. Es wird nämlich gelehrt: Wenn der Fleck dem weißen Haare voranging, so ist er unrein, wenn das weiße Haar dem Flecke voranging, so ist er rein, ist es zweifelhaft, so ist er unrein; R. Jehošua͑ sagt, dunkel. – Was heißt dunkel? Rabba erwiderte: Es ist dunkel, und er ist rein.

6Raba erklärte: Im Anfangsatze sind sie daentdeckt worden, somit da entstanden, und ebenso im Schlußsatze da entdeckt worden, somit da entstanden.

7Abajje wandte gegen ihn ein: Ist sie bereits in die Gewalt des Ehemannes gekommen, so hat der Ehemann den Beweis zu erbringen, daß sie diese Fehler hatte, noch bevor sie sich verlobte, und sein Kauf ein irrtümlicher war. Nur dann, wenn bevor sie sich verlobte, nicht aber, wenn nachdem sie sichverlobte. Weshalb denn, man sollte doch sagen: da sind sie entdeckt worden, somit sind sie da entstanden!?

8Dieser erwiderte: Wenn nachdem sie sich verlobte, sage man, es sei feststehend, niemand trinke aus einem Becher, ohne ihn untersucht zu haben; er hat es somit gesehen und war einverstanden. –

9Demnach sollte dies auch dann gelten, wenn bevor sie sich verlobte!? Vielmehr sagen wir, es sei feststehend, daß niemand mit Leibesfehlern einverstanden ist, ebenso sollten wir auch in jenem Falle sagen, es sei feststehend, daß niemand mit Leibesfehlern einverstanden ist!? –

10Vielmehr, wenn nachdem sie sich verlobte, ist zweierlei zu berücksichtigen: man lasse den Körper bei seinem bisherigen Zustande, und ferner ist es feststehend, daß niemand aus einem Becher trinkte ohne ihn untersucht zu haben, und er es wohl gesehen und einverstanden war. Wenn man aber einwendet, es sei feststehend, daß niemand mit Leibesfehlern einverstanden ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.