Ketubbot — Blatt 76b
1In welchem Falle von der Braut: wollte man sagen, von der Braut im Hause ihres Vaters, so ist es ja nicht gleich; da bringt der Vater den Beweis und erhält, hierbei aber bringt der Eigentümer des Esels den Beweis und [die Kuh] bleibt im Besitze!?
2R. Abba erwiderte: Von der Braut im Hause ihres Schwiegervaters. – Aber immerhin ist es ja nicht gleich; da bringt der Ehemann den Beweis und entkräftet die Präsumtion des Vaters, hierbei aber bringt der Eigentümer des Esels den Beweis und bekräftigt seine Präsumtion!?
3R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Von der Braut im Hause ihres Vaters, hinsichtlich des Antrauungsgeldes.
4Und man sage nicht, nach demjenigen, welcher sagt, das Antrauungsgeld werde nicht uneingeschränktgegeben, sondern auch nach demjenigen, welcher sagt, das Antrauungsgeld werde uneingeschränkt gegeben, denn dies gilt nur von einer richtigen Antrauung, bei einer irrtümlichen aber nur dann, wenn er den Beweis erbringt, sonst aber nicht.
5Man wandte ein: Wenn in der Wandung des Netzmagens eine Nadel gefunden wird, so ist [das Vieh], wenn an einer Seite, tauglich, und wenn an beiden Seiten, totverletzt. Findet sich da ein Partikelchen Blut, so ist es sicher vor dem Schlachtenerfolgt, findet sich da kein Partikelchen Blut, so ist es sicher nach dem Schlachten erfolgt.
6Ist die Verletzung überhäutet, so ist es sicher drei Tage vor dem Schlachten erfolgt, ist sie nicht überhäutet, so hat, der vom anderenfordert, den Beweis zu erbringen. Wieso muß der Schlächter, wenn er das Geld bereits gezahlt hat, um es zurück zu erhalten, den Beweis erbringen,
7der Eigentümer des Viehs sollte doch den Beweis erbringen müssen, um es zu behalten!? –
8Wenn der Schlächter das Geld noch nicht gezahlthat. – Wieso ist diesausgemacht!? –
9Vielmehr, als Rami b. Jeḥezqel kam, sagte er: Hört nicht auf all die Normen, die mein Bruder Jehuda im Namen Šemuéls gesagt hat; vielmehr sagte Šemuél folgendes: Den Beweis hat der zu erbringen, bei dem der Zweifel entstandenist. Und unser Autor lehrt dasselbe im Falle von der Braut.
10Man wandte ein: Wenn in der Wandung des Netzmagens eine Nadel gefunden wird &c. Wieso muß, wenn der Schlächter das Geld noch nicht gezahlt hat, der Eigentümer des Viehs den Beweis erbringen, um es zu erhalten, der Zweifel ist ja beim Schlächter entstanden!? –
11Wenn der Schlächter bereits das Geld gezahlthat. – Wieso ist dies ausgemacht? – So ist es gewöhnlich: solange der eine das Geld nicht gezahlt hat, gibt ihm der andere nicht das Vieh.
12DIE WEISEN SAGEN, DIES GELTE NUR VON VERBORGENEN LEIBESFEHXERN. R. Naḥman sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.