Ketubbot — Blatt 77a

1Die Epilepsie gilt als verborgener Leibesfehler. Dies nur, wenn sie periodischauftritt, wenn aber nicht periodisch, so gilt sie als sichtbarer Leibesfehler.

2WENN AN DEM MANNE LEIBESFEHLER ENTSTANDEN SIND, SO ZWINGE MAN IHN NICHT, SIE ZU ENTLASSEN. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE: DIES GILT NUR VON KLEINEN FEHLERN, WENN ABER GROSSE FEHLER, ZWINGE MAN IHN, SIE ZU ENTLASSEN.

3GEMARA. R. Jehuda lehrte: entstandensind, und Ḥija b. Rabh lehrte: waren. Nach demjenigen, der ‘entstanden sind’ lehrt, gilt dies um so mehr von solchen, die bereits vorher waren, denn sie war damit einverstanden, und nach demjenigen, der ‘waren’ lehrt, gilt dies nicht von solchen, die später entstanden sind. –

4Wir haben gelernt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Dies gilt nur von kleinen Fehlern, wenn aber große Fehler, zwinge man ihn, sie zu entlassen. Erklärlich ist die Unterscheidung zwischen großen und kleinen nach demjenigen, der ‘entstanden sind’ lehrt, welchen Unterschied aber gibt es zwischen großen und kleinen nach demjenigen, der ‘waren’ lehrt, sie war ja einverstanden!? –

5Sie glaubte, sie würde es ertragen können, nun aber kann sie es nicht ertragen. Folgende sind, wie R. Šimo͑n b. Gamliél erklärte, große Fehler: wenn ihm ein Auge erblindet ist, eine Hand abgehauen worden, oder ein Fuß gebrochen.

6Es wurde gelehrt: R. Abba b. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél, und Raba sagte im Namen R. Naḥmans, die Halakha sei wie die Weisen. –

7Kann R. Joḥanan diesdenn gesagt haben, Rabba b. Bar Ḥana sagte ja im Namen R. Joḥanans, daß überall, wo R. Šimo͑n b. Gamliél etwas in unserer Mišna lehrt, die Halakha wie er sei, ausgenommen [die Lehren] vom Bürgen, vom Ereignis in Çajdanund vom nachträglichen Beweise!? – Amoräer streiten über die Ansicht R. Joḥanans.

8FOLGENDE ZWINGE MAN, [IHRE FRAUEN] ZU ENTLASSEN: DEN GRINDBEHAFTETEN, DEN POLYPENBEHAFTETEN, DEN SAMMLER, DEN KUPFERSCHMELZERUND DEN GERBER; EINERLEI OB SIE ES WAREN, BEVOR SIE GEHEIRATET HABEN, ODER ES GEWORDEN SIND, NACHDEM SIE GEHEIRATET HABEN. VON DIESEN ALLEN SAGTE R. MEÍR, SELBST WENN ER ES MIT IHR VEREINBART HAT, KÖNNE SIE SAGEN, SIE HABE GEGLAUBT, SIE WÜRDE ES ERTRAGEN KÖNNEN, NUN ABER KÖNNE SIE ES NICHT ERTRAGEN.

9DIE WEISEN SAGEN, SIE MÜSSE [IHN] GEGEN IHREN WILLEN DULDEN, AUSGENOMMEN DEN GRINDBEHAFTETEN, WEIL SIE IHNABZEHRT. EINST EREIGNETE ES SICH IN ÇAJDAN, DASS EIN GERBER STARB UND EINEN BRUDERHINTERLIESS, DER EBENFALLS GERBER WAR. DA ENTSCHIEDEN DIE WEISEN, SIE KÖNNE SAGEN: DEINEN BRUDER KONNTE ICH ERTRAGEN, DICH ABER KANN ICH NICHT ERTRAGEN.

10GEMARA. Was heißt polypenbehaftet? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Mit [üblem] Nasengeruche [behaftet]. In einer Barajtha wurde gelehrt: Mit [üblem] Mundgeruche. R. Asi lehrte es umgekehrt und gab hierzu ein Merkzeichen: Šemué1 ließ den ganzen Abschnitt nicht aus dem Munde. –

11Was heißt Sammler? R. Jehuda erwiderte: Der Hundekot sammelt. Man wandte ein: Sammler, das ist ein Gerber!? – Nach deiner Erklärung ist ja unsere Mišna schwierig: den Sammler, den Kupferschmelzer und den Gerber !? –

12Allerdings ist in unserer Mišna nichts einzuwenden, denn eines bedeutet einen Großgerberund eines einen Kleingerber, gegen R. Jehuda aber besteht ja ein Einwand. – Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Sammler, das ist ein Gerber; manche erklären: der Hundekot sammelt.

13DEN KUPFERSCHMELZER UND DEN GERBER. Was heißt Kupferschmelzer? R. Aši erklärte: Ein Kesselschmied. Rabba b. Bar Ḥana erklärte: Der Kupfer aus dem Erzlager schmilzt. Übereinstimmend mit Rabba b. Bar Ḥana wird gelehrt: Was heißt Schmelzer? Der Kupfer aus dem Erzlager schmilzt.

14Rabh sagte: Wenn jemand sagt, er wolle [seine Frau] nicht ernähren und nicht versorgen, so muß er sie entlassen und ihr die Morgengabe auszahlen. R. Elea͑zar ging und trug diese Lehre Šemuél vor; da sprach er: Gebt Elea͑zar Gerste zu kauen. Statt ihn zu zwingen, sie zu entlassen, zwinge man ihn, sie zu ernähren. –

15Und Rabh!? – Niemand kann mit einer Schlange in einem Korbewohnen. Als R. Zera hinaufkam, traf er R. Binjamin b. Jepheth sitzen und dies im Namen R. Joḥanans vortragen; da sprach er zu ihm: Wegen dieser [Lehre] hieß man in Babylonien den Elea͑zar Gerste kauen.

16R. Jehuda sagte im Namen R. Asis: Man zwinge [zur Scheidung], nur bei den Bemakelten. Als ich dies Šemuél vortrug, sagte er: Beispielsweise bei [der Heirat] eines Hochpriesters mit einer Witwe, eines gemeinen Priesters mit einer Geschiedenenoder Ḥaluça, eines Jisraéliten mit einem Hurenkindeoder einer Nethina, oder einer Jisraélitin mit einem Nathin oder einem Hurenkinde. Wenn aber jemand eine Frau genommen und mit ihr zehn Jahre geweilt, und sie keine Kinder bekommen hat, zwinge man ihn nicht.

17R. Taḥlipha b. Abimi aber sagte im Namen Šemuéls, man zwinge auch den, der eine Frau genommen und mit ihr zehn Jahre geweilt, und sie keine Kinder bekommenhat. – Wir haben gelernt: Folgende zwinge man, [ihre Frauen] zu entlassen: den Grindbehafteten, den Polypenbehafteten. Allerdings nennt er nach R. Asi nur rabbanitische Fälleund nicht die der Tora, nach R. Taḥlipha b. Abimi aber sollte er doch lehren, daß man auch den zwinge, der eine Frau genommen und mit ihr zehn Jahre geweilt, und sie keine Kinder bekommen hat!?

18R. Naḥman erwiderte: Das ist kein Einwand: diesen durch Worte, jene mit Ruten. R. Abba wandte ein: [Es heißt ja:]durch Worte läßt sich der Knecht nicht züchtigen!? Vielmehr, erklärte R. Abba, diesen wie jene mit Ruten;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.