Ketubbot — Blatt 79a
1Als sie später vor R. Naḥmankam, zerriß er die Urkunde. R. A͑nan ging zu Mar U͑qaba und sprach zu ihm: Sehe doch der Meister, wie der BauerNaḥman die Urkunden der Leute zerreißt. Dieser entgegnete: Erzähle mir doch, wie die Sache sich zugetragen hat.
2Jener erwiderte: So und so geschah es. Da sprach dieser: Du sprichst von einer Entziehungsurkunde! Folgendes sagte R. Ḥanilaj b. Idi im Namen Šemuéls: Ich bin Rechtsentscheider, und sollte eine Entziehungsurkunde in meine Hand kommen, so zerreiße ich sie.
3Raba sprach zu R. Naḥman: Wohl deshalb, weil niemand sich übergeht und [sein Vermögen] anderenschenkt, aber dies gilt allerdings bei Fremden, ihrer Tochter aber kann sie es ja wirklich geschenkt haben!? – Immerhin ist ihr ihre eigene Person auch als ihre Tochter lieber.
4Man wandte ein: Wie verfahre sie, wenn sie ihre Güter ihrem Manne entziehen will? Sie schreibe einem Fremden eine Gefälligkeitsurkunde– so R. Šimo͑n b. Gamliél.
5Die Weisen sagen, wenn er will, lacht ersie aus; vielmehr schreibe sie ihm: von jetzt ab, sobald ich es will.
6Nur wenn sie so geschrieben hat, wenn sie aber nicht so geschrieben hat, erwirbt sie der Empfänger!?
7R. Zera erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine, wenn alles, das andere, wenn einen Teil. –
8Wenn der Empfänger sie nicht erwirbt, sollte sie doch der Ehemannerwerben!? Abajje erwiderte: Sie haben sie dem Ehemanne unbekannten Gütern gleichgestellt, nach R. Šimo͑n.
9FALLEN IHR GÜTERZU, SO IST DAFÜR EIN GRUNDSTÜCK ZU KAUFEN, UND [DER EHEMANN] GENIESST DIE FRÜCHTE. WENN VOM BODEN GETRENNTE FRÜCHTE, SO IST DAFÜR EIN GRUNDSTÜCK ZU KAUFEN, UND ER GENIESST DIE FRÜCHTE;
10WENN AM BODEN HAFTENDE, SO SCHÄTZE MAN, WIE R. MEÍR SAGT, WIEVIEL [DAS GRUNDSTÜCK] MIT DEN FRÜCHTEN WERT IST, UND WIEVIEL ES OHNE FRÜCHTE WERT IST, UND FÜR DEN ÜBERSCHUSS IST EIN GRUNDSTÜCK ZU KAUFEN, UND ER GENIESST DIE FRÜCHTE. DIE WEISEN SAGEN, DIE AM BODEN HAFTENDEN GEHÖREN IHM UND DIE VOM BODEN GETRENNTEN GEHÖREN IHR, UND DAFÜR IST EIN GRUNDSTÜCK ZU KAUFEN, UND ER GENIESST DIE FRÜCHTE.
11R. ŠIMO͑N SAGTE: WO ER IM VORTEILE IST BEI IHREM EINTRETEN, IST ER IM NACHTEILE BEI IHREM AUSTRETEN, UND WO ER IM NACHTEILE IST BEI IHREM EINTRETEN, IST ER IM VORTEILE BEI IHREM AUSTRETEN: DIE AM BODEN HAFTENDEN FRÜCHTE GEHÖREN IHM BEI IHREM EINTRETEN UND IHR BEI IHREM AUSTRETEN, DIE VOM BODEN GETRENNTEN GEHÖREN IHR BEI IHREM EINTRETEN UND IHM BEI IHREM AUSTRETEN.
12GEMARA. Selbstverständlich ist es, daß von Land und Häusern Land, von Häusern und Dattelpalmen Häuser, von Dattelpalmen und Obstbäumen Dattelbäumen, und von Obstbäumen und Weinstöcken Obstbäume [zu kaufen sind];
13aber Sperberbaumwald und Fischgrube gelten, wie manche sagen, als Früchte, und wie manche sagen, als Grundkapital. Die Regel hierbei ist, was den Stamm wechselt, ist Frucht, und was den Stamm nicht wechselt, ist Grundkapital.
14R. Zera sagte im Namen R. Oša͑jas im Namen R. Jannajs, und wie manche sagen, R. Abba im Namen R. Oša͑jas im Namen R. Jannajs: Wer das Junge eines zum Nießbrauchgute gehörenden Viehs gestohlen hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.