Ketubbot — Blatt 7b
1Man wandte ein: Man spreche den [Hochzeits]segen bei einer Jungfrau sieben [Tage] und bei einer Witwe einen Tag. Doch wohl auch bei einer Witwe, die sich mit einem Ledigen verheiratet!? — Nein, mit einem Witwer. — Wenn demnach sieben [Tage], falls mit einem Ledigen, so sollte er doch lehren: man spreche den [Hochzeits]segen bei einer Jungfrau sieben Tage, bei einer Witwe mit einem Ledigen sieben Tage, und bei einer Witwe [mit einem Witwer] einen Tag!? —
2Er lehrt eine abgeschlossene Regel: bei keiner Jungfrau weniger als sieben [Tage] und bei keiner Witwe weniger als einen Tag.
3Der Text. R. Naḥman sagte: Hona b. Nathan trug mir folgende Lehre vor: Woher, daß beim Hochzeitssegen zehn [Personen] erforderlich sind? Es heißt: er nahm zehn Leute von den Ältesten der Stadt und sprach: setzt euch hierher. R. Abahu entnimmt dies aus folgendem: in Versammlungen preiset Gott den Herrn, ihr aus der Quelle Jisraéls. —
4Wofür verwendet R. Naḥman den Schriftvers R. Abahus!? — Er verwendet ihn für folgende Lehre: R. Meír sagte: Woher, daß am Meereauch die Geburten im Mutterleibe einen Gesang anstimmten? Es heißt: in Versammlungen preiset Gott den Herrn, ihr aus der Quelle Jisraéls. — Und jener!? — Demnach sollte es doch heißen: aus dem Leibe, es heißt aber: aus der Quelle, bei der die Quellebetreffenden Angelegenheit. —
5Wofür verwendet R. Abahu den Schriftvers R. Naḥmans? — Dieser ist nötig wegen der Auslegung:A͑mmoniter, nicht aber eine A͑mmoniterin,Moabiter, nicht aber eine Moabiterin. Brauenten es denn, wenn man sagen wollte, wegen des Segens, Älteste zu sein!? —
6Und jener!? — Brauchten es denn, wenn man sagen wollte, wegen der genannten Auslegung, zehn zu sein!? — Freilich, damit die Sache bekannt werde. So sagte Šamuél zu R. Ḥana aus Bagdad: Geh, hole mir zehn Leute, und ich will dir vor ihnen sagen: wenn jemand etwas einem Fötus zueignet, so hat er es erworben. Die Halakha ist: wenn jemand etwas einem Fötus zueignet, so hat er es nicht erworben.
7Die Rabbanan lehrten: Man spreche den Hochzeitssegen bei der Hochzeit; R. Jehuda sagt, man spreche ihn auch bei der Verlobung.
8Abajje sagte: Dies wurde für Judäagelehrt, weil er mit ihr alleinist.
9Ein Anderes lehrt: Man spreche den Hochzeitssegen bei der Hochzeit und den Verlobungssegen bei der Verlobung. — Wie lautet der Verlobungssegen? Rabin b. R. Ada und Rabba b. R. Ada sagten beide im Namen R. Jehudas: Gepriesen sei, der uns durch seine Gebote geheiligt, uns die Unzucht untersagt, und uns die Verlobten verboten und die durch Baldachinund Antrauung Angeheirateten erlaubt hat. R. Aḥa, der Sohn Rabas, schließt ihn im Namen R. Jehudas wie folgt: Gepriesen sei, der sein Volk Jisraél durch Baldachin und Antrauung heiligt.
10Wer der Schlußformel nicht benötigt, vergleicht ihn mit dem Segensspruch über Früchteund religiöse Handlungen, und wer der Schlußformel benötigt, vergleicht ihn mit dem Weihsegen.
11Die Rabbanan lehrten: Man spreche den Hochzeitssegen vor zehn [Personen] alle siebenTage. R. Jehuda sagte: Dies nur, wenn neue Gästeanwesend sind. —
12Welche sind die Segenssprüche? R. Jehuda erwiderte: Gepriesen sei,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.