Ketubbot — Blatt 80a
1R. Abba sagte: In der Schule Rabhs sagten sie: Selbst eine gepreßte Dattel. R. Bebaj fragte: Wie verhält es sich mit den Datteltrebern? – Dies bleibt unentschieden. –
2Wieviel, wenn er sie nicht in würdiger Weise genossenhat? U͑la erwiderte: Hierüber streiten zwei Amoräer im Westen; einer sagt, im Werte eines Assars und einer sagt, im Werte eines Denars.
3Die Richter von Pumbedithasagten: R. Jehuda traf eine Entscheidung bei Reisigbündeln. R. Jehuda vertrat hierbei seine Ansicht, denn R. Jehuda sagte: Hat er esungeweiht, im Siebentjahre oder als Mischfruchtnießbraucht, so ist dies eine gültige Ersitzung.
4R. Ja͑qob sagte im Namen R. Ḥisdas: Wenn jemand Ausgaben macht auf die Güter seiner minderjährigen Frau, so ist es ebenso, als würde er Ausgaben machen auf die Güter eines Fremden. – Weshalb? – Die Rabbanan haben eine Vorsorge getroffen, damit er sie nicht verwahrlose.
5Einst fielen einer Frau vierhundert Zuz in Ḥozäa zu, und ihr Mann verausgabte sechshundert [für die Reise] und holte die vierhundert. Auf der Rückkehr brauchte er einen Zuz und entnahm ihn von diesen. Hierauf kam er vor R. Ami, und dieser entschied: was er ausgegeben, ist ausgegeben, und was er genossen, hat er genossen.
6Die Jünger sprachen zu R. Ami: Allerdings in dem Falle, wenn er die Früchte genossen hat, dieser aber verzehrte es vom Kapital, und dies gehört zu den Auslagen!? – Wenn dem so ist, so hat er ausgegeben und nichts genossen; er schwöre daher, wieviel er ausgegeben, und erhalte [Ersatz].
7SO SCHWÖRE ER, WIEVIEL ER AUSGEGEBEN, UND ER ERHÄLT [ERSATZ]. R. Asi sagte: Nur dann, wenn die Melioration den Ausgaben entspricht. – In welcher Hinsicht? Abajje erwiderte: Wenn die Melioration die Ausgaben übersteigt, erhält er [den Ersatz] seiner Ausgaben ohne Eid.
8Raba sprach zu ihm: Demnach kann er ja eine Listanwenden!? Vielmehr, erklärte Raba, wenn die Ausgaben die Melioration übersteigen, erhält er bei Eidesleistung die Ausgaben nur in Höhe der Melioration.
9Sie fragten: Wie ist es, wenn der Ehemann seinerstatt Gärtnereingesetzt hat: sind sie im Interesse des Ehemannes eingesetzt worden, und wenn der Ehemann leerausgeht, gehen, auch diese leer aus, oder sind sie im Interesse des Grundstückes eingesetzt worden, und das Grundstück ist für die Gärtnerbestimmt?
10Raba b. R. Ḥanan wandte ein: Womit ist es hierbei anders als in dem Falle, wenn jemand ein fremdes Feld ohne Erlaubnis bezieht und es bepflanzt, wobei geschätztwird und er die Unterhandhat!? –
11Da war niemand, der sich [um das Feld] bemühthätte, hierbei aber ist der Ehemann da, der sich darum bemühthätte. –
12Wie bleibt es damit? R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Wir sehen: ist der Ehemann Gärtner, so gehen, wenn der Ehemann leer ausgeht, auch diese leer aus, und ist der Ehemann kein Gärtner, so war das Grundstück für die Gärtner bestimmt.
13Sie fragten: Wie ist es, wenn der Ehemann ein Grundstück zum Fruchtgenusseverkauft hat: sagen wir, er habe das verkauft, was ihm zugeeignet ist, oder haben die Rabbanan dem Ehemanne die Früchte
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.