Ketubbot — Blatt 81a

1so sind ihre Erben, die ihre Morgengabe erben, zu ihrer Bestattung verpflichtet. Abajje sprach: Auch wir haben demgemäß gelernt: Die Witwe ist vom Vermögen der Waisen zu unterhalten und ihre Händearbeit gehört ihnen, zu ihrer Bestattung aber sind sie nicht verpflichtet; ihre Erben, die ihre Morgengabe erben, sind zu ihrer Bestattung verpflichtet. Welche Witwe hat zweierleiErben? Sage, das ist die Anwärterin der Schwagerehe.

2Raba entgegnete: Erkann ja sagen: ich beerbe meinen Bruder und habe nicht seine Frauzu bestatten!? Abajje erwiderte ihm: Sie können ihm von zwei Seiten kommen: beerbt er seinen Bruder, so bestatte erseine Frau, und bestattet er nicht seine Frau, so zahle er ihre Morgengabe.

3Jener entgegnete: Ich meine es wie folgt: ich beerbe meinen Bruder und habe nicht seine Frau zu bestatten, und wenn etwa wegen der Morgengabe, so ist die Morgengabe nicht bei Lebzeiten einzufordern. –

4Die Schule Šammajs ist es ja, die sich an die Deutung [der Urkunde über] die Morgengabehält und von der Schule Šammajs wissen wir, daß sie der Ansicht ist, die zur Einforderung stehende Urkunde gelte als eingefordert!?

5Wir haben nämlich gelernt: Sterben ihreMänner bevor sie getrunkenhaben, so erhalten sie, wie die Schule Šammajs sagt, die Morgengabe und brauchen nicht zu trinken; die Schule Hillels sagt, entweder sie trinken oder sie erhalten nicht die Morgengabe. –

6Wieso trinken, der Allbarmherzige sagt ja:so bringe der Mann seine Frau zum Priester, was hierbei nicht der Fall ist!? – Vielmehr, da sie nicht trinken, erhalten sie nicht die Morgengabe.

7Wieso sagt die Schule Šammajs, sie erhalten die Morgengabe und trinken nicht, hierbei besteht ja ein Zweifel, denn es ist zweifelhaft, ob sie die Ehe gebrochenhat oder nicht, somit bringt das Zweifelhafte aus dem Besitze des Entschiedenen?

8Vielmehr ist die Schule Šammajs der Ansicht, die zur Einforderung stehende Urkunde gelte als eingefordert. –

9[Die Urkunde] lautet ja aber: wenn du dich mit einem anderen verheiratest, erhältst du, was dir verschrieben ist, was hierbeinicht der Fall ist!?

10R. Aši erwiderte: Auch der Schwager gilt als anderer.

11Raba ließ Abajje durch R. Šema͑ja b. Zera sagen: Ist denn die Morgengabe schon bei Lebzeiteneinzufordern,

12es wird ja gelehrt: R. Abba sagte: Ich fragte Symmachos, wie derjenigeverfahre, der Güter seines Bruders verkaufen will, [und er erwiderte:], ist er Priester, so veranstalte er ihr ein Festmahl und überredesie, und ist er Jisraélit, so trenne er sich von ihr durch einen Scheidebriefund nehme sie wieder.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.