Ketubbot — Blatt 82a

1so vertritt sie vielleicht die Ansicht R. Nathans!? Es wird nämlich gelehrt: R. Nathan sagte: Woher, daß, wenn jemand von seinem Nächsten und der Nächste von einem anderen eine Mine zu erhalten hat, man sie diesem abnehme und jenem gebe? Es heißt:er gebe sie dem, dem die Schuld zukommt. –

2Wir finden keinen Autor, der bei der Morgengabezwiefach erschwert; vielmehr entweder nur nach R. Meír oder nur nach R. Nathan.

3Raba sprach: Deshalb hörte ich Abajje sagen, dies sei keine [authentische] Lehre, und ich wußte nicht, weshalb.

4Einst fiel einem eine Schwägerin in Matha Meḥasja zu, und sein Bruder wollte sie ihm durch einen Scheidebrief ungeeignetmachen. Da sprach jener zu ihm: Du denkst wohl an die Güter, ich will die Güter mit dir teilen. Dieser erwiderte: Ich fürchte, du verfährst mit mir wie jener betrügerischePumbedithenser. Jener sprach: Wenn du willst, teilen wirsofort

5Hierauf entschied Mar, Sohn des R. Aši: Obgleich R. Dimi, als er kam, im Namen R. Joḥanans sagte, daß, wenn jemand zu seinem Nächsten spricht: geh und ziehediese Kuh an dich, jedoch sei sie dir erst nach dreißig Tagen zugeeignet, sie ihm nach dreißig Tagen zugeeignet ist, selbst wenn sie sich auf der Wiesebefindet,

6[gilt dies hierbei nicht;] da liegt es in seinerHand, hierbei aber liegt es nicht in seiner Hand. –

7Aber als Rabin kam, sagte er ja im Namen R. Joḥanans, sie sei ihm nicht zugeeignet!? – Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn er zu ihm gesagt hat: erwirb sie von jetztab, das andere, wenn er zu ihm nicht gesagt hat: erwirb sie von jetzt ab.

8Sie fragten U͑la: Wie ist es, wenn er die Schwagerehe vollzogen und nachher geteilt hat? – Er hat nichts getan. – Wie ist es, wenn er geteilt und nachher die Schwagerehe vollzogen hat? – Er hat nichts getan.

9R. Šešeth wandte ein: Wenn er nichts getan hat, falls die Schwagerehe vollzogen und nachher geteilt, so ist es ja selbstverständlich, wenn geteilt und nachher die Schwagerehevollzogen!? – Es waren zwei besondereEreignisse.

10Als Rabin kam, sagte er im Namen des Reš Laqiš: Er hat nichts getan, ob die Schwagerehe vollzogen und nachher geteilt, oder geteilt und nachher die Schwagerehe vollzogen. Die Halakha ist: er hat nichts getan.

11DIE WEISEN SAGEN, DIE AM BODEN HAFTENDEN FRÜCHTE GEHÖREN IHM. Wieso denn, all seine Güter sind ja haftbar und bürgen für ihre Morgengabe!? Reš Laqiš erwiderte: Lies: ihr.

12HAT ER SIE GENOMMEN, SO GILT SIE ALS SEINE FRAU. In welcher Hinsicht? R. Jose b. Ḥanina erwiderte: Dies besagt, daß er sich von ihr durch einen Scheidebrief scheiden lassenund sie wiedernehmendarf. – Daß er sich von ihr durch einen Scheidebrief scheiden lassen darf, ist ja selbstverständlich!? –

13Man könnte glauben, da der Allbarmherzige sagt:und vollziehe an ihr die Schwagerehe, hafte ihr noch die frühere Schwagerpflicht an, somit genüge kein Scheidebrief, sondern nur die Ḥaliça, so lehrt er uns. –

14Daß er sie wiedernehmen darf, ist ja selbstverständlich!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.