Ketubbot — Blatt 82b
1Man könnte glauben, daß sie ihm, nachdem er das ihm vom Allbarmherzigen auferlegte Gebot erfüllt hat, als Frau seines Bruders verboten sei, so lehrt er uns. –
2Vielleicht ist dem auch so!? – Die Schrift sagt:er nehme sie zur Frau, sobald er sie genommen hat, gilt sie als seine Frau.
3NUR DASS IHRE MORGENGABE DIE GÜTER IHRES ERSTEN MANNES BELASTET. Aus welchem Grunde? – Im Himmelhat man ihm eine Frau beschert.
4Wenn aber der erste nichts hatte, erhält sie [die Morgengabe] vom zweiten, damit sie ihm nicht leicht zu entfernen sei.
5ER KANN ZU IHR NICHT SAGEN: DA LIEGT DEINE MORGENGABE &C. Was heißt ‘ebenso’? –
6Man könnte glauben, dies gelte nur von jener, der er nicht geschriebenhat: die ich besitze und besitzen werde, diese aber, der er geschrieben hat: die ich besitze und besitzen werde, verlasse sich darauf, so lehrt er uns.
7LÄSST ER SICH VON IHR SCHEIDEN, SO HAT SIE NUR IHRE MORGENGABE ZU ERHALTEN. Nur wenn er sich von ihr scheiden läßt, nicht aber, wenn er sich von ihr nicht scheiden läßt; er lehrt uns somit wie R. Abba.
8NIMMT ER SIE WIEDER, SO GLEICHT SIE JEDER ANDEREN FRAU UND HAT NUR IHRE MORGENGABE ZU BEANSPRUCHEN. Was Neues lehrt er uns hinsichtlich der Wiedernahme, wir haben ja bereits gelernt, wer sich von seiner Frau scheidet und sie wieder heiratet, heirate sie unter der Bedingung der ersten Morgengabe!? –
9Man könnte glauben, dies gelte nur von seiner Frau, der er selber die [Urkunde über die] Morgengabe geschrieben hat, eine Schwägerin aber, der er sie nicht selber geschrieben hat, erhalte, wenn er sich von ihr scheidet und sie wieder heiratet, die Morgengabe von ihm, so lehrt er uns.
10R. Jehuda sagte: Anfangs verschrieb man einer Jungfrau zweihundert [Zuz]und einer Witwe eine Mine, sodaß sie alt wurden und man keine Frauen nehmenkonnte, da kam Šimo͑n b. Šaṭaḥ und ordnete an, daß all seine Güter für ihre Morgengabe haften.
11Ebenso wird gelehrt: Anfangs verschrieb man einer Jungfrau zweihundert [Zuz] und einer Witwe eine Mine, sodaß sie alt wurden und man keine Frauen nehmen konnte, da ordnete man an, [die Morgengabe] im Hause ihres Vaters zu hinterlegen. Aber immerhin konnte er noch, wenn er ihr zürnte, zu ihr sagen: geh zu deinerMorgengabe.
12Hierauf ordnete man an, sie im Hause ihres Schwiegervaterszu hinterlegen. Die Reichen fertigten sich dafür Körbchen aus Silber und Gold, und die Armen fertigten sich dafür Gefäße.
13Aber immerhin konnte er noch, wenn er ihr zürnte, zu ihr sagen: nimm deine Morgengabe und geh. Da kam Šimo͑n b. Šaṭaḥ und ordnete an, daß er ihr schreibe: all meine Güter haften für deine Morgengabe.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.