Ketubbot — Blatt 85b
1den Anschein einer Lügeaber berücksichtige man nicht.
2Einst gab jemand R. Mejaša, dem Sohnessohne des R. Jehošua͑ b. Levi, sieben in ein Tuch gewickelte Perlen in Verwahrung, und R. Mejaša starb, ohne etwas darüber hinterlassen zu haben. Als sie hierauf vor R. Amikamen, sprach er: Erstens ist es mir von R. Mejaša, dem Sohnessohne des R. Jehošua͑ b. Levi, bekannt, daß er nicht reich war, und zweitens gibt dieser ein Kennzeichenan.
3Dies nur, wenn er bei ihm nicht ein und ausging, wenn er aber bei ihm ein- und ausging, kann ein anderer sie verwahrt und er dies gesehen haben.
4Einst gab jemand Ḥasa einen silbernen Becher in Verwahrung, und Ḥasa starb, ohne etwas darüber hinterlassenzu haben. Als siehierauf vor R. Naḥman kamen, sprach er: Mir ist es von Ḥasa bekannt, daß er nicht reich war, und zweitens gibt dieser ein Kennzeichen an. Dies nur, wenn er bei ihm nicht ein- und ausging, wenn er aber bei ihm ein- und ausging, kann ein anderer ihn verwahrt und er dies gesehen haben.
5Einst gab jemand R. Dimi, dem Bruder R. Saphras, ein Seidengewand in Verwahrung, und R. Dimi starb, ohne etwas darüber hinterlassen zu haben. Als siehierauf vor R. Abba kamen, sprach er: Erstens ist es mir von R. Dimi bekannt, daß er nicht reich war, und zweitens gibt dieser ein Kennzeichen an. Dies jedoch nur, wenn er bei ihm nicht ein- und ausging, wenn er aber bei ihm ein- und ausging, kann ein anderer es verwahrt und er dies gesehen haben.
6Einst sagte jemand [letztwillig]: mein Vermögen an Ṭobija, und starb darauf. Als Ṭobija sich meldete, sprach R. Joḥanan: Ṭobija ist da.
7Wenn er ‘Ṭobija’ gesagt hat und R. Ṭobija sich meldet, so meint er ‘Ṭobija’ und nicht ‘R. Ṭobija’; war er aber ein Mann, der mit ihm vertraut war, so war er ja mit ihm vertraut. Kommen zwei [Leute namens] Ṭobija, ein Nachbar und ein Gelehrter, so geht der Gelehrtevor; wenn ein Verwandter und ein Gelehrter, so geht der Gelehrte vor.
8Sie fragten: Wie ist es, wenn ein Nachbar und ein Verwandter? – Komm und höre: [Es heißt:]besser ein naher Nachbar als ein entfernter Bruder. Sind beide Verwandte, beide Nachbarn oder beide Gelehrte, so entscheide man nach dem Ermessender Richter.
9Raba sprach zum Sohne des R. Ḥija b. Abin: Komm, ich will dir etwas Schönes sagen, das dein Vater gesagt hat: Obgleich Šemuél gelehrt hat, daß, wenn jemand seinem Nächsten einen Schulschein verkauft hat und [auf die Schuld] verzichtet, der Verzicht gültigsei, und sogar der Erbe verzichten könne, so pflichtet Šemuél dennoch bei, daß, wenn [eine Frau] ihrem Ehemanne einen Schuldschein in die Ehe gebracht hat und auf [die Schuld] verzichtet, der Verzicht ungültig sei, weil sein Recht ihrem gleicht.
10Eine Verwandte R. Naḥmans verkaufte ihre Morgengabe um eine Kleinigkeit, worauf sie geschieden wurde und dann starb. Hierauf kamen [die Käufer] und forderten sie von ihrer Tochter. Da sprach R. Naḥman: Ist niemand da, der ihr einen Rat erteilt!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.