Ketubbot — Blatt 86b
1geißele man ihn, bis er seine Seele aushaucht.
2Rami b. Ḥama fragte R. Ḥisda: Wie ist es, [wenn jemand zu seiner Frau gesagt hat] : da ist dein Scheidebrief, durch den du erst nach dreißig Tagen geschieden sein sollst, und sie hingegangen und ihn auf den Straßenrand gelegthat?
3Dieser erwiderte: Sie ist nicht geschieden. Dies nach einer Lehre von Rabh und Šemuél, denn Rabh und Šemuél sagten beide: nur wenn sie sichzusammengehäuft auf öffentlichem Gebietebefanden, und der Straßenrand gilt als öffentlichesGebiet. –
4Im Gegenteil, sie sollte ja geschieden sein, nach einer Lehre des R. Naḥman, denn R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha, daß, wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: ziehe diese Kuh an dich, jedoch sei sie dir erst nach dreißig Tagen zugeeignet, sie ihm [dann] zugeeignet ist, selbst wenn sie sich auf der Wiesebefindet. Wiese und Straßenrand sind wohl dasselbe!? – Nein, Wiese und Straßenrand sind nicht dasselbe.
5Manche lesen: Dieser erwiderte: Sie ist geschieden. Dies nach der Lehre des R. Naḥman, denn Straßenrand und Wiese sind wohl dasselbe. – Im Gegenteil, sie sollte nicht geschieden sein, nach der Lehre von Rabh und Šemuél, denn öffentliches Gebiet und Straßenrand sind wohl dasselbe!? – Nein, öffentliches Gebiet und Straßenrand sind nicht dasselbe.
6WENN JEMAND SEINE FRAU ZUR LADENVERKÄUFERIN EINGESETZT ODER SIE ZUR VERWALTERIN GEMACHT HAT, SO KANN ER SIE ZU JEDER IHM BELIEBIGEN ZEIT SCHWÖRENLASSEN. R. ELIE͑ZER SAGT, SOGAR BEZÜGLICH IHRES SPINNROCKENS UND IHRES TEIGES.
7GEMARA. Sie fragten: Meint es R. Elie͑zer in Verbindung, oder auch von vornherein? –
8Komm und höre: Sie sprachen zu R. Elie͑zer: Niemand kann mit einer Schlange in einemKorbe wohnen. Einleuchtend ist dies, wenn du sagst, von vornherein, wenn du aber sagst, durch Verbindung, so kann es ihr ja gleichgültigsein!? –
9Sie kann zu ihm sagen: Wenn du mir alles so genau nachprüfst, kann ich mit dir nicht wohnen. –
10Komm und höre: Wenn jemand seine Frau von Gelübde und Schwur nichtbefreit, und sie zur Ladenverkäuferin eingesetzt oder zur Verwalterin gemacht hat, so kann er sie zu jeder ihm beliebigen Zeit schwören lassen. Hat er sie nicht zur Ladenverkäuferin eingesetzt oder zur Verwalterin gemacht, so kann er sie nicht schwören lassen.
11R. Elie͑zer sagt, auch wenn er sie nicht zur Ladenverkäuferin eingesetzt oder zur Verwalterin gemacht hat, könne er sie zu jeder ihm beliebigen Zeit schwören lassen, denn du hast keine Frau, die nicht eine Stunde während des Lebens ihres Ehemannes Verwalterin über ihren Spinnrocken oder ihren Teig gewesen wäre. Man erwiderte ihm: Niemand kann mit einer Schlange in einem Korbe wohnen. Schließe hieraus, daß von vornherein. Schließe hieraus.
12SCHRIEB ER IHR: ICH WERDE DIR KEIN GELÜBDE UND KEINEN SCHWUR AUFERLEGEN, SO KANN ER SIE NICHT SCHWÖREN LASSEN, WOHL ABER KANN ER IHRE ERBEN UND IHRE RECHTSNACHFOLGER SCHWÖRENLASSEN.
13WENN: ICH WERDE DIR, DEINEN ERBEN UND DEINEN RECHTSNACHFOLGERN KEIN GELÜBDE UND KEINEN SCHWUR AUFERLEGEN, SO KANN ER SIE NICHT SCHWÖREN LASSEN, WEDER SIE NOCH IHRE ERBEN NOCH IHRE RECHTSNACHFOLGER, WOHL ABER KÖNNEN SEINE ERBEN SIE, IHRE ERBEN UND IHRE RECHTSNACHFOLGER SCHWÖREN LASSEN.
14WENN: ICH, MEINE ERBEN UND MEINE RECHTSNACHFOLGER WERDEN DIR, DEINEN ERBEN UND DEINEN RECHTSNACHFOLGERN KEIN GELÜBDE UND KEINEN SCHWUR AUFERLEGEN, SO KÖNNEN WEDER ER NOCH SEINE ERBEN NOCH SEINE RECHTSNACHFOLGER SIE, IHRE ERBEN ODER IHRE RECHTSNACHFOLGER SCHWÖREN LASSEN .
15GING SIEVOM GRABE IHRES EHEMANNES IN DAS HAUS IHRES VATERS, ODER KEHRTE SIE ZURÜCK IN DAS HAUS IHRES SCHWIEGERVATERS, OHNE ZUR VERWALTERIN EINGESETZT WORDEN ZU SEIN, SO KÖNNEN DIE ERBEN SIE NICHT SCHWÖRENLASSEN ; IST SIE ZUR VERWALTERIN EINGESETZT WORDEN, SO KÖNNEN DIE ERBEN SIE ÜBER DAS NACHHERIGESCHWÖREN LASSEN, NICHT ABER ÜBER DAS VORHERIGE.
16GEMARA. Was ist dies für ein Schwur? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.