Ketubbot — Blatt 88a

1Ist er schlau, so kann er sie j a zu einem Eide der Tora bringen : er zahle ihr [nochmals] die Morgengabe vor einem einzelnen Zeugen und vereinige den ersten Zeugen mit dem anderen, sodann wandle er die erste Zahlung in ein Darlehen um.

2R. Šiša,Sohn des R. Idi, wandte ein: Wieso kann er den ersten Zeugen mit dem anderenvereinigen !? Vielmehr, sagte R. Šiša, Sohn des R. Idi, gebe er ihr die Morgengabe vor dem ersten und einem anderen Zeugen, und wandle die erste Zahlung in ein Darlehen um.

3R. Aši wandte ein: Immer noch kann sie ja sagen, es waren zwei Urkunden über die Morgengabe!? Vielmehr, sagte R. Aši, teile er es ihnen mit.

4VON BELASTETEN GÜTERN. Dort haben wir gelernt: Ebenso erhalten Waisen Zahlung nur gegen Eid.

5Von wem: wenn vom Schuldner, so würde ja ihr Vater ohne Eid erhalten haben, und sie nur gegen Eid!? – Er meint es wie folgt: ebenso erhalten Waisen von Waisen Zahlung nur gegen Eid.

6R. Zeriqa sagte im Namen R. Jehudas: Dies nur in dem Falle, wenn die Waisen sagen, ihr Vater sagte ihnen, er habe geliehen und bezahlt, wenn sie aber sagen, ihr Vater sagte ihnen, er habe überhaupt nicht geliehen, so brauchen sie auch gegen Eid nicht zu zahlen.

7Raba wandte ein: Im Gegenteil, wenn jemand sagt, er habe nicht geliehen, so ist es ja ebenso, als würde er sagen, er habe nicht bezahlt!?

8Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten. R. Zeriqa sagte im Namen R. Jehudas: Dies nur, wenn die Waisen sagen, ihr Vater sagte ihnen, er habe geliehen und bezahlt, wenn sie aber sagen, ihr Vater sagte ihnen, er habe nicht geliehen, so erhalten jene Zahlung ohne Eid, denn wenn jemand sagt, er habe nicht geliehen, so ist es ebenso, als würde er sagen, er habe nicht bezahlt.

9UND IN [IHRES EHEMANNES] ABWESENHEIT IST SIE IHR NUR GEGEN EID AUSZUZAHLEN, R. Aḥa der Burgfürst sagte : Einst kam ein solcher Fall vor R. Jiçḥaq in Antiochien, und er entschied, diesgelte nur von der Morgengabe der Frau, wegen der Gunstbezeugung, nicht aber von einem Gläubiger.

10Raba aber sagte im Namen R. Naḥmans, auch von einem Gläubiger, damit nicht der eine oder der andere seines Nächsten Geld nehme, nach dem Überseelande gehe und sich da niederlasse, sodaß du vor dem Darlehensuchenden die Tür abschließen würdest.

11R. ŠIMO͑N SAGT, SOLANGE SIE IHRE MORGENGABE FORDERT &C. Worauf bezieht sich R. Šimo͑n? R. Jirmeja erwiderte: Auf das folgende: Und in [ihres Ehemannes] Abwesenheit ist sie ihr nur gegen Eid auszuzahlen. Einerlei ob Unterhalt oder die Morgengabe. Hierzu sagte R. Šimo͑n, solange sie ihre Morgengabe fordert, können die Erben sie schwörenlassen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.