Ketubbot — Blatt 88b
1falls sie aber ihre Morgengabe nicht fordert, können die Erben sie nicht schwören lassen. Sie führen denselben Streit wie Ḥanan und die Hochpriesterssöhne, denn wir haben gelernt: Wenn jemand nach dem Überseelande gegangen ist und seine Frau Unterhalt fordert, so schwöre sie, wie Ḥanan sagt, späterund nicht jetzt.
2Die Hochpriesterssöhne aber streiten gegen ihn und sagen, sie schwöre jetzt und später. R. Šimo͑n ist der Ansicht Ḥanans und die Rabbanan sind der Ansicht der Hochpriesterssöhne.
3R. Šešeth wandte ein : Wieso heißt esdemnach, die Erben lassen sie schwören, es sollte ja heißen, das Gericht lasse sie schwören!?
4Vielmehr, erklärte R. Šešeth, bezieht es sich auf das folgende: Ging sievom Grabe ihres Ehemannes in das Haus ihres Vaters, oder kehrte sie zurück in das Haus ihres Schwiegervaters, ohne zur Verwalterin eingesetzt worden zu sein, so können die Erben sie nicht schwören lassen; ist sie zur Verwalterin eingesetzt worden, so können die Erben sie über das nachherige schwören lassen, nicht aber über das vorherige. Hierzu sagte R. Šimo͑n, solange sie ihre Morgengabe fordert, können die Erben sie schwören lassen, falls sie aber ihre Morgengabe nicht fordert, können die Erben sie nicht schwören lassen.
5Sie führen denselben Streit wie Abba Šaúl und die Rabbanan, denn wir haben gelernt: Ein Verwalter, den der Vater der Waisen eingesetzt hat, schwöre, den das Gericht eingesetzt hat, braucht nicht zu schwören. Abba Šaúl sagt, es verhalte sich umgekehrt: den das Gericht eingesetzt hat, schwöre, den der Vater der Waisen eingesetzt hat, braucht nicht zu schwören.
6R. Šimo͑n ist der Ansicht Abba Šaúls und die Rabbanan sind der Ansicht jener Rabbanan.
7Abajje wandte ein: Wieso heißt es demnach: solange sie ihre Morgengabe fordert, es sollte ja heißen: [nur] wennsie ihre Morgengabe fordert!?
8Vielmehr, erklärte Abajje, bezieht es sich auf das folgende: Schrieb er ihr: ich werde dir kein Gelübde und keinen Schwur auferlegen, so kann er sie nicht schwören lassen &c. Wenn: ich, meine Erben und meine Rechtsnachfolger werden dir, deinen Erben und deinen Rechtsnachfolgern kein Gelübde und keinen Schwur auferlegen, so können weder er noch seine Erben noch seine Rechtsnachfolger sie, ihre Erben oder ihre Rechtsnachfolger schwören lassen. Hierzu sagte R. Šimo͑n, solange sie ihre Morgengabe fordert, können die Erben sie schwören lassen.
9Sie führen denselben Streit wie Abba Šaúl, der Sohn Erna Mirjams, und die Rabbanan. R. Šimo͑n ist der Ansicht Abba Šaúls und die Rabbanan sind der Ansicht jener Rabbanan.
10R. Papa wandte ein: Erklärlich ist [der Passus:] solange sie ihre Morgengabefordert, wozu aber heißt es: fordert sie ihre Morgengabe nicht!?
11Vielmehr, erklärte R. Papa, schließt dies die [ganze Lehre] R. Elie͑zers und seiner Streitgenossenaus.
12WENN SIE EINEN SCHEIDEBRIEF OHNE [URKUNDE ÜBER DIE] MORGENGABEVORLEGT,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.