Ketubbot — Blatt 91a
1und hier streiten sie, ob ein Denar Grundbesitz erforderlichsei ; einer ist der Ansicht, nur Grundbesitz, nicht aber Mobilien, und einer ist der Ansicht, auch Mobilien. –
2Wieso kannst du dies sagen, wir haben ja gelernt: R. Šimo͑n sagt, selbst wenn darunter Güter sind, die keine Sicherheitgewähren, gelten sie nicht; nur wenn Sicherheit gewährende Güter um einen Denar mehr als beide Morgengaben vorhanden sind. –
3Vielmehr, hier streiten sie über den Fall, wenn der Denar [Überschuß] belastet ist; einer ist der Ansicht, dies gelte nur von freien Gütern und nicht von belasteten, und einer ist der Ansicht, auch von belasteten. –
4Wieso heißt esdemnach: R. Šimo͑n sagt, ist ein Denar Überschuß vorhanden, er sollte ja sagen: da ein Denar Überschuß vorhanden ist!? –
5Vielmehr, sie streiten über [einen Überschuß] unter einem Denar; einer ist der Ansicht, nur ein Denar, nicht aber, wenn weniger als ein Denar, und einer ist der Ansicht, auch wenn weniger als ein Denar. –
6R. Šimo͑n sagt ja [ebenfalls]: ein Denar!? Wolltest du erwidern, man wende esum, so spricht ja auch der erste Autor der Mišnavon einem Denar!? –
7Vielmehr bleibe es bei beiden ersteren Erklärungen, und man wende es um.
8Mar Zuṭra sagte im Namen R. Papas : Die Halakha ist, wenn die eine bei seinen Lebzeiten und die andere nach seinem Tode [gestorben] ist, erhalten sie die den männlichen Kindern zufallende Morgengabe, und eine Morgengabe gelte als Überschuß der anderen. –
9Allerdings würde man, wenn er nur gelehrt hätte, sie erhalten, wenn die eine bei seinen Lebzeiten und die andere nach seinem Tode [gestorben] ist, die den männlichen Kindern zufallende Morgengabe, nicht aber, daß eine Morgengabe als Überschuß der anderen gilt, gesagt haben, nur wenn ein Denar Überschuß vorhanden ist, sonst aber nicht,
10aber sollte er nur gelehrt haben, eine Morgengabe gelte als Überschuß der anderen, und man würde gewußt haben, daß sie, wenn die eine bei seinen Lebzeiten und die andere nach seinem Tode [gestorben] ist, die den männlichen Kindern zufallende Morgengabeerhalten!? –
11Hätte er nur dies gelehrt, so könnte man glauben, in dem Falle, wenn er drei Frauen geheiratet, von denen zwei bei seinen Lebzeiten gestorben sind und eine nach seinem Tode, und die nach seinem Tode, ein Mädchen hinterlassen hat, die nicht erbberechtigtist,
12wenn aber eine bei seinen Lebzeiten und eine nach seinem Tode, und die nach dem Tode, einen Knaben hinterlassen hat, seien Streitigkeitenzu berücksichtigen, so lehrt er uns.
13WENN JEMAND ZWEI FRAUEN GEHEIRATET HATTE UND SIE GESTORBEN SIND, WORAUF ER GESTORBEN IST, UND DIE WAISEN DIE MORGENGABE IHRER MUTTERFORDERN, WÄHREND NUR [DER BETRAG VON] BEIDEN MORGENGABEN VORHANDEN IST, SO TEILEN SIE GLEICHMÄSSIG.
14IST EIN DENAR ÜBERSCHUSSVORHANDEN, SO ERHALTEN DIE EINEN DIE MORGENGABE IHRER MUTTER UND DIE ANDEREN DIE MORGENGABE IHRER MUTTER.
15SAGEN DIE WAISEN [DER EINEN], SIE WOLLEN DIE GÜTER IHRES VATERS EINEN DENAR HÖHERANRECHNEN, UM DIE MORGENGABE IHRER MUTTER ZU ERHALTEN, SO HÖRE MAN NICHT AUF SIE, VIELMEHR SCHÄTZE MAN DAS VERMÖGEN GERICHTLICH.
16SIND DARUNTER ANWARTSCHAFTLICHEGÜTER, SO GELTEN SIE NICHT ALS IM BESITZE BEFINDLICH.
17R. ŠIMO͑N SAGT, SELBST WENN DARUNTER GÜTER SIND, DIE KEINE SICHERHEIT GEWÄHREN, GELTEN SIE NICHT ; NUR WENN SICHERHEIT GEWÄHRENDE GÜTER UM EINEN DENAR MEHR ALS BEIDE MORGENGABEN VORHANDEN SIND.
18GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn die der einen tausend und die der anderen fünfhundert [Zuz beträgt], so erhalten, wenn ein Denar Überschuß vorhanden ist, die einen die Morgengabe ihrer Mutter und die anderen die Morgengabe ihrer Mutter, wenn aber nicht, teilen sie gleichmäßig.
19Selbstverständlich haben, wenn [die Güter]mehr wert waren und gesunkensind, die Erben sie bereitserworben, wie ist es aber, wenn sie weniger wert waren und gestiegen sind? –
20Komm und höre: Die Güter des Bar Çarçur waren zuerst weniger wert und stiegen, und als [die Erben] vor R. A͑mram kamen, sprach er zu ihnen : Geht und befriedigtsie. Sie gehorchten aber nicht.
21Da sprach er zu ihnen: Wenn ihr sie nicht befriedigt, züchtige ich euch mit einem Dorne, der kein Blut fließenmacht. Hierauf schickte er sie zu R. Naḥman, und dieser sprach zu ihnen: Wie die Erben sie erworben haben, wenn sie mehr wert waren und gesunken sind,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.