Ketubbot — Blatt 91b

1ebenso haben die Erben sie erworben, wenn sie weniger wert waren und gestiegen sind.

2Einst war ein Mann, von dem jemand tausend Zuz zu fordern hatte, und er besaß zwei Lusthäuser; da verkaufte er das eine für fünfhundert und das andere für fünfhundert. Hierauf kam der Gläubiger und nahm das eine weg und dann das andere.

3Da nahm [der Käufer] tausend Zuz und ging zu jenem und sprach zu ihm: Ist dir [das eine] tausend Zuz wert, so ist es recht, wenn aber nicht, so nimm die tausend Zuz und geh.

4Rami b. Ḥama wollte entscheiden, dies sei [der Fall] unserer Mišna: sagen die Waisen [der einen], sie wollen die Güter ihres Vaters einen Denar höheranrechnen,

5da sprach Raba zu ihm: Ist es denn gleich: da erleiden die Waisen dadurcheinen Schaden, welchen Schaden aber erleidet er hierbei; tausend gab er und tausend erhält er!? –

6Über wieviel schreibe man ihmdie Einweisungsurkunde? –

7Rabina sagte, über tausend ; R. A͑vira sagte, über fünfhundert. Die Halakha ist, über fünfhundert.

8Einst war ein Mann, von dem jemand hundert Zuz zu fordern hatte, und er besaß zwei Stücke Land; da verkaufte er das eine für fünfzig und das andere für fünfzig. Hierauf kam der Gläubiger und nahm das eine weg und dann das andere.

9Da nahm [der Käufer] hundert Zuz und ging zu jenem und sprach: Ist dir [das eine] hundert Zuz wert, so ist es recht, wenn aber nicht, so nimm die hundert Zuz und geh.

10R. Joseph wollte entscheiden, dies sei [der Fall] unserer Mišna: sagen die Waisen &c., da sprach Abajje zu ihm: Ist es denn gleich: da erleiden die Waisen dadurch einen Schaden, welchen Schaden aber erleidet er hierbei, hundert gab er und hundert erhält er!? –

11Über wieviel schreibe man ihm die Einweisungsurkunde? – Rabina sagte, über hundert; R. A͑vira sagte, über fünfzig. Die Halakha ist, über fünfzig.

12Einst starb ein Mann, von dem jemand hundert Zuz zu fordern hatte, und hinterließ ein Stück Land im Werte von fünfzig Zuz. Da kam der Gläubiger und nahm es weg. Hierauf gingen die Waisen und zahlten ihm fünfzig Zuz, worauf jener es wiederum wegnahm.

13Als sie hierauf zu Abajje kamen, sprach er zu ihnen: Es ist für die Waisen Gebot, die Schuld ihres Vaterszu bezahlen; mit den ersterenhabt ihr das Gebot ausgeübt, jetzt abernimmt er es rechtlich ab.

14Dies nur dann, wenn sie ihm nicht gesagt haben, die fünfzig Zuz seien der Kaufpreis für das Stück Land, wenn sie ihm aber gesagt haben, die fünfzig Zuz seien der Kaufpreis für das Stück Land, haben sie ihn hinausgesetzt.

15Einst verkaufte jemand die Morgengabe seiner Mutter um einen Dankund sprach [zum Käufer]: wenn meine Mutter kommt und Einspruch erhebt, komme ich dir dafür nicht auf.

16Hierauf starb seine Mutter, ohne Einspruch erhoben zu haben, dagegen aber kam er und erhob Einspruch. Rami b. Ḥama wollte entscheiden, er trete anstelle seiner Mutter, da sprach Raba zu ihm: Zugegeben, daß er keine Haftung für seine [Mutter]übernommen hat, aber hat er sie etwa nicht für sich selber übernommen!?

17Rami b. Ḥama sagte: Wenn Reúben ein Feld an Šimo͑n ohne Haftung verkauft und Šimo͑n es zurück an Reúben mit Haftung verkauft hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.