Ketubbot — Blatt 92b
1wenn er aber Mittelmäßiges desgleichen zurückgelassen hat, kann er [zum Gläubiger] sagen: ich habe dir zurückgelassen, wovon du einfordern kannst.
2Abajje sagte: Wenn Reúben ein Feld an Šimo͑n mit Haftung verkauft hat, und ein Gläubiger Reúbens kommt und es ihm wegnimmt, so erheischt das Recht, daß Reúben ihm entgegentreten kann. Dieser kann zu ihm nicht sagen: ich habe nichts mit dir zu tun, denn er kann ihm erwidern: was du ihm wegnimmst, fällt auf mich zurück.
3Manche sagen, auch wenn ohne Haftung, denn er kann ihm erwidern: es ist mir nicht angenehm, daß Šimo͑n gegen mich Groll hege.
4Ferner sagte Abajje: Wenn Reúben ein Feld an Šimo͑n ohne Haftung verkauft hat, und andere darauf Anspruch erheben,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.