Ketubbot — Blatt 93a
1so kann dieser, solange er es noch nicht in Besitz genommen hat, zurücktreten, und sobald er es in Besitz genommen hat, nicht mehr zurücktreten, denn jener kann zu ihm sagen: du hast mit Einverständnis einen verknoteten Schlauchgekauft. – Wann nimmt er es in Besitz? – Sobald er an den Grenzen herumtritt.
2Manche sagen, auch wenn mit Haftung, denn er kann zu ihm sagen: Zeige mir die Einweisungsurkunde, und ich leiste dir Ersatz.
3WENN JEMAND DREI FRAUEN GEHEIRATET HATTE UND GESTORBEN IST, UND DIE MORGENGABE DER EINEN EINE MINE, DER ANDEREN ZWEIHUNDERT UND DER DRITTEN DREIHUNDERT [DENAR] BETRÄGT, UND NUR EINE MINE VORHANDEN IST, SO TEILEN SIEGLEICHMÄSSIG ;
4SIND ZWEIHUNDERT VORHANDEN, SO ERHÄLT, DIE EINE MINE [ZU BEKOMMEN HAT], FÜNFZIG, UND DIE ZWEIHUNDERT UND DREIHUNDERT [ZU BEKOMMEN HABEN], JE DREI GOLD[DENARE]; SIND DREIHUNDERT VORHANDEN, SO ERHÄLT, DIE EINE MINE [ZU BEKOMMEN HAT], FÜNFZIG, DIE ZWEIHUNDERT [ZU BEKOMMEN HAT], EINE MINE, UND DIE DREIHUNDERT [ZU BEKOMMEN HAT], SECHS GOLD[DENARE].
5AUCH DREI, DIE [GELD] IN DEN BEUTEL GETANUND VERLUST ODER GEWINN ERZIELT HABEN, TEILEN EBENSO
6GEMARA. Wieso erhält, die eine Mine zu bekommen hat, fünfzig, ihr kommen ja nur dreiunddreißig und ein Drittelzu!?
7Šemuél erwiderte: Wenn die Inhaberin der zweihundert der Inhaberin der Mine geschrieben hat: ich habe gegen dich kein Anrecht und keinen Anspruch auf die Mine. –
8Wieso heißt es demnach weiter, die zweihundert und dreihundert [zu bekommen haben], erhalten je drei Golddenare], diese kann ja zu jener sagen: du hast daraufverzichtet!? –
9Jene kann ihr erwidern: ich habe nur auf Anrecht und Anspruchverzichtet.
10SIND DREIHUNDERT VORHANDEN &C.
11Wieso erhält die [Inhaberin der] zweihundert eine Mine, ihr stehen ja nur fünfundsiebzigzu!?
12Šemuél erwiderte: Wenn die Inhaberin der dreihundert der Inhaberin der zweihundert und der Inhaberin der Mine geschrieben hat: ich habe gegen euch kein Anrecht und keinen Anspruch auf die Mine.
13R. Ja͑qob aus Nehar Peqod erklärte im Namen Rabinas: Der Anfangsatz spricht von zwei Einhaschungenund der Schlußsatz spricht von zwei Einhaschungen.
14Der Anfangsatz spricht von zwei Einhaschungen : wenn ihnen einmal fünfundsiebzig und einmal hundertfünfundzwanzig zugefallensind.
15Der Schlußsatz spricht von zwei Einhaschungen: wenn ihnen einmal fünfundsiebzig und einmal zweihundertfünfundzwanzig zugefallensind.
16Es wird gelehrt: Dies ist die Fassung R. Nathans, Rabbi aber sagte, ihm leuchten die Worte R. Nathans hierbei nicht ein, vielmehr teilen sie gleichmäßig.
17AUCH DREI, DIE [GELD IN DEN BEUTEL] GETAN. Šemuél sagte: Wenn zwei [Geld] in den Beutel getan haben, einer eine Mine und einer zweihundert [Zuz],
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.